Termine, Anmeldung, Namensführung

 

Termine in Heppenheim

Hinsichtlich der Vormerkung Ihres Wunschtermins für die Eheschließung können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beginnen jeweils im Mai mit der Terminvergabe für das folgende Kalenderjahr. Bitte setzen Sie sich frühzeitig – am besten bevor Sie die Location und ggf. Hotelzimmer für Ihre Gäste buchen – mit uns in Verbindung, um zu klären, ob Ihr Wunschtermin auch wirklich realisierbar ist. Da wir für alle Paare die besten Bedingungen schaffen wollen, können nicht an allen Freitagen und Samstagen Trautermine vereinbart werden.
 

Zuständigkeit

Die Eheschließung ist am Wohnsitz anzumelden. Die Ehe kann dann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Wenn es keinen Wohnsitz in Deutschland gibt, ist die Anmeldung an dem Ort vorzunehmen, an dem die Ehe geschlossen werden soll.
 

Benötigte Unterlagen

Aufgrund der Besonderheiten jedes Einzelfalles kann keine allgemeine Aussage hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen getroffen werden. Bitte nehmen Sie persönlich Kontakt mit uns auf; dann werden Sie abschließend und einzelfallbezogen informiert.
 

Namensführung

Die Möglichkeiten sind, insbesondere wenn eine/r der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, sehr vielfältig. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich.

Anmeldung der Eheschließung

Sofern Sie Interesse an einer Eheschließung in Heppenheim haben und in Heppenheim wohnen, können Sie uns Ihren Wunschtermin mitteilen. Wir prüfen dann, ob Ihr Wunschtermin zur Verfügung steht und nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

Bitte beachten Sie: Die Voranmeldung begründet noch keinen Anspruch auf eine Trauung an dem von Ihnen mitgeteilten Wunschtermin.
Voranmeldung Ehe


Wenn Sie nicht in Heppenheim wohnen, aber bei uns heiraten möchten, setzen Sie sich bitte mit uns unter standesamt(at)stadt.heppenheim.de oder telefonisch in Verbindung, um einen Trautermin zu vereinbaren. 
Die Anmeldung müssen Sie dann bei Ihrem Wohnortstandesamt vornehmen.

Sollten Sie bereits einen Termin zur Eheschließung vereinbart haben, können Sie uns Ihre Daten auch direkt übermitteln. 
Anmeldung Eheschließung

Nach Prüfung der Unterlagen vereinbaren wir einen gemeinsamen Termin mit Ihnen, bei dem die Anmeldung offiziell vorgenommen wird und beide Eheschließenden anwesend sein sollten. In dringenden Ausnahmefällen kann eine/r der Eheschließenden die Anmeldung mit entsprechender Vollmacht alleine vornehmen.

Bei dem gemeinsamen Termin werden die erforderlichen Formalitäten erledigt, die Gebühren erhoben und die Details  besprochen. Die formelle Anmeldung ist 6 Monate gültig. Sollte sich der Termin für die Eheschließung in dringenden Fällen innerhalb dieses Zeitraums verschieben, fällt keine zusätzliche Gebühr an.
Bitte beachten Sie, dass sich das Anmeldeverfahren über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, wenn ausländische Urkunden zu prüfen sind.

Sonstiges
Das Team des Standesamtes freut sich über Wünsche und Anregungen. Gerne nehmen wir persönliche Aspekte in unsere Reden auf und geben Ihnen oder Ihren Gästen Gelegenheit, im Rahmen der standesamtlichen Zeremonie ein paar Worte zu sagen, Musikstücke zu spielen o.ä. Sprechen Sie uns an damit wir gemeinsam mit Ihnen versuchen können, Ihre Wünsche und Vorstellungen zu realisieren.


Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen. Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde benötigen.

Ausländische Eheschließungen können von uns nur dann nachbeurkundet werden, wenn mindestens eine der beiden Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Person(en) ihren Wohnsitz in Heppenheim haben oder, wenn im Ausland lebend, ihren letzten Wohnsitz in Heppenheim hatten.

Zu den erforderlichen Unterlagen lassen Sie sich bitte im Einzelfall von uns beraten. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte vorab per E-Mail: standesamt(at)stadt.heppenheim.de

Nachbeurkundung Ehe

Gebühren
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe 94,- Euro
  • Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung 23,50 Euro
  • Bescheinigung über eine Namensänderung 12,- Euro
 

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

 
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf.
In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde oder an Ihre Botschaft.

Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich, ist eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts zu beantragen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

Ehefähigkeitszeugnis

Gebühren
  • 47,- Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
  • 23,50 Euro wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
  • Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen