Familienforschung

Erzählungen der Eltern oder Großeltern, Briefe der Urgroßeltern oder alte Familienfotos – damit beginnt oftmals die Familienforschung.

Genealogische Recherchen erfolgen dabei immer Schritt für Schritt. Man beginnt, eigene Dokumente, wie etwa Geburtsurkunden oder Stammbücher, zu sichten oder Verwandte nach Informationen zu Vorfahren zu befragen. Gegebenenfalls zieht man relevante Nachweise in der Literatur zu Rate oder recherchiert im Internet.

Dabei ist stets erforderlich, Kenntnis über den Ort zu haben, an dem eine Geburt, Heirat oder ein Sterbefall stattfand, da Standesregister nicht orts- bzw. jahrgangsübergreifend durch Namensindex erschlossen sind. Anhand historischer Ortslexika können territoriale Zugehörigkeiten einer Ortschaft ermittelt werden.

Zentrale Quelle für die Erstellung von Stammtafeln sind die Standesamtsregister. Ab dem 01.01.1876 wurde die Registerführung im gesamten Deutschen Reich eingeführt. Das heißt, dass Geburten, Heiraten und Sterbefälle seit 1876 nicht mehr in Kirchenbüchern, sondern in staatlichen Registern beurkundet werden. Diese Register können seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 nach Ablauf der Fortführungsfristen entsprechend der archivgesetzlichen Vorgaben genutzt werden.

Folgende Fortführungsfristen gelten:
  • Geburtsregister: 110 Jahre
  • Heiratsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre