Seniorenbeiratswahl 2023

 
Die Wahl des Heppenheimer Seniorenbeirats am 16. Juli 2023 wurde abgesagt.

Bis zum Ende der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge waren nur sieben von mindestens neun erforderlichen Wahlvorschlägen eingereicht worden.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2023 festgestellt, dass weniger Bewerber zur Wahl zugelassen als Sitze zu verteilen sind. Es findet daher keine Wahl statt. Die Einrichtung des Heppenheimer Seniorenbeirates entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit (01.09.2023 bis 31.08.2028).
 
Der Heppenheimer Seniorenbeirat besteht aus 9 Mitgliedern. Er ist die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren über 65 Jahre. Er berät die Organe der Stadt in den Angelegenheiten, welche speziell die Belange der älteren Einwohnerinnen und Einwohner berühren.
 
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
  • Stärkung der Rechte der Seniorinnen und Senioren auf Selbstbestimmung und ihre Einbindung in die Gesellschaft
  • Verbesserung der Lebensqualität im Alter
  • Förderung des Erfahrungsaustauschs mit anderen regionalen Seniorenbeiräten
  • Zusammenarbeit mit politischen Gremien
  • Mitwirkung bei der Gestaltung der Seniorenpolitik in der Stadt
Der Seniorenbeirat ist parteipolitisch sowie konfessionell neutral und unabhängig. Gewählt wird der Seniorenbeirat in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von 5 Jahren. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich per Briefwahl.
 
 

17.05.2023 Öffentliche Bekanntmachung - Absage der Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim

Absage der Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim 

 
Der Wahlausschuss für die Wahl des Seniorenbeirats hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2023 festgestellt, dass bis zum Ende der Bewerberfrist am 11. Mai 2023, 16:00 Uhr keine ausreichende Anzahl an Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim eingereicht worden ist.
 
Gemäß §§ 1 Abs. 2 und 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 86 a Kommunalwahlordnung und § 82 der Hessischen Gemeindeordnung findet eine Wahl nicht statt, wenn weniger Bewerber zur Wahl zugelassen als Sitze zu verteilen sind.
 
Die Einrichtung des Heppenheimer Seniorenbeirates entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit (01.09.2023 bis 31.08.2028).
 
Diese öffentliche Bekanntmachung ist ab dem 17. Mai 2023 auch auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/bekanntmachungen/ eingestellt. 
Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, 64646 Heppenheim zur Einsichtnahme ausgehängt.
 
64646 Heppenheim, 16. Mai 2023


Der Wahlleiter für die Wahl 
des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim


Thomas Ehret
Magistratsoberrat
 
Bereitstellungstag: 17.05.2023

06.05.2023 Öffentliche Bekanntmachung - Seniorenbeiratswahl - Sitzung des Wahlausschusses am 15.05.2023

Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses mit der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge

 
Zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023 habe ich den Wahlausschuss zu einer Sitzung

am Montag, den 15. Mai 2023, 17:00 Uhr

im Sitzungssaal Schlossberg im 1. OG des Rathauses, Großer Markt 1,
64646 Heppenheim eingeladen. Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig.

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat das Recht, hieran teilzunehmen.


Heppenheim, den 03.05.2023

Die stellv. Wahlleiterin für die Wahl
des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim

Silke Acquaro
Amtfrau
 
Bereitstellungstag: 06.05.2023

06.04.2023 Seniorenbeiratswahl – Bewerber können sich melden

06.04.2023 Seniorenbeiratswahl – Bewerber können sich melden

Am 16. Juli wird ein neuer Seniorenbeirat für Heppenheim gewählt. Ab sofort werden Bürgerinnen und Bürger für dieses Gremium gesucht.

Seit August 2008 gibt es in Heppenheim einen Seniorenbeirat. Der aktuelle Seniorenbeirat unter dem Vorsitz von Anton Gölz hat sich immer wieder zugunsten der älteren, Mitbürger in Entscheidungsprozesse eingebracht.

Bürgermeister Rainer Burelbach nennt den Beirat das Sprachrohr aller Heppenheimer ab dem 65. Lebensjahr und fordert die Senioren der Kreisstadt auf, sich im Beirat zu engagieren und für die Wahl zur Verfügung zu stellen. Die Gestaltung einer generationsübergreifenden, lebendigen Stadt kann nur gemeinsam mit den älteren Menschen erreicht werden, die über große Lebenserfahrung und viel Wissen verfügen.

Laut Satzung berät der Seniorenbeirat die Organe der Stadt in Angelegenheiten, welche die Belange der älteren Einwohner speziell berühren. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Stärkung des Rechts der Seniorinnen und Senioren auf Selbstbestimmung und ihre Einbindung in die Gesellschaft, die Verbesserung der Lebensqualität im Alter, die Förderung des Erfahrungsaustausches mit anderen regionalen Seniorenbeiräten, die Zusammenarbeit mit den politischen Gremien und die Mitwirkung bei der Gestaltung der Seniorenpolitik in der Stadt.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Einwohner, die am Wahltag (Sonntag, 16. Juli 2023 - die Wahl ist eine reine Briefwahl) das 65. Lebensjahr vollendet haben und sich an kommunalen Wahlen beteiligen dürfen. Wer in dem Gremium mitarbeiten möchte, sollte sich möglichst rasch entscheiden.

Wahlvorschläge müssen bis zum 11. Mai vorliegen

Die Wahlvorschläge für den Heppenheimer Seniorenbeirat sind spätestens am 11. Mai (Donnerstag) bis 16 Uhr schriftlich beim Wahlleiter für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim, Bürgerbüro, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen.

Die Wahlvorschläge müssen den gesetzlichen Erfordernissen des § 9 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim (WO) entsprechen.

Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten:

  • Wahlvorschläge können nur von natürlichen Personen eingereicht werden.
  • Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag muss in Blockschrift oder Maschinenschrift den Vor- und Zunamen, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer des Bewerbers aufführen. Er ist vom Bewerber zu unterzeichnen.
  • Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung des Bewerbers eingereicht werden, dass er bereit ist, bei seiner evtl. Wahl ein Mandat zu übernehmen (Zustimmungserklärung).
  • Eine Bescheinigung des Magistrats, dass der Bewerber wählbar ist (Wählbarkeitsbescheinigung), ist beizufügen.
  • Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn für die Seniorenvertretung Wahlberechtigten unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschrift). Zur Unterschrift müssen in Blockschrift der Name, Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum angegeben werden.
  • Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift unterstützen.
  • Ein Bewerber, der in der vorangegangenen Wahlperiode bereits Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats war, benötigt keine Unterstützungsunterschriften.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 11. Mai 2023 einzureichen, dass etwaige Mängel, welche die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Die Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim, Bürgerbüro, Friedrichstraße 21, und auf www.heppenheim.de/rathaus-politik/wahlen/seniorenbeirat/ erhältlich.

Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber zur Wahl zugelassen als Sitze zu verteilen sind findet eine Wahl nicht statt. In diesem Fall entfiele die Einrichtung des Heppenheimer Seniorenbeirats dann für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit

Infos
Bürgerbüro | Tel. 06252 13-3000 | wahlen(at)stadt.heppenheim.de | www.heppenheim.de/rathaus-politik/wahlen/seniorenbeirat/

30.03.2023 Vordrucke für Bewerber und Bewerberinnen

30.03.2023 Vordrucke für Bewerber und Bewerberinnen

Vordrucke für Bewerber und Bewerberinnen

Bewerberinnen und Bewerber, die in der vorangegangenen Wahlperiode nicht bereits Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats waren, benötigen mindestens zehn Unterstützungsunterschriften (von für die Seniorenvertretung Wahlberechtigten).

Das entsprechende Formular ist ausschließlich im Bürgerbüro / Wahlamt erhältlich.
 
 

30.03.2023 Öffentliche Bekanntmachung - Seniorenbeiratswahl - Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023
Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen


Die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim erfolgt aufgrund der Bestimmungen der Satzung der Kreisstadt Heppenheim über die Bildung eines Seniorenbeirats vom 06.12.2012 sowie der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim vom 06.12.2012.

Der Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim besteht aus 9 Mitgliedern und wird von den Wahlberechtigten in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durch Briefwahl für fünf Jahre gewählt. Die Wahlzeit des zu wählenden Seniorenbeirats beginnt am 01. September 2023.

Nach dem Beschluss des Magistrats der Kreisstadt Heppenheim vom 19. Oktober 2022 findet die Wahl am Sonntag, dem 16. Juli 2023, statt.

Wahlkreis für die Wahl des Seniorenbeirats ist das Gebiet der Kreisstadt Heppenheim.

Wahlberechtigt und wählbar als Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die das Kommunalwahlrecht besitzen, die am Wahltag (16. Juli 2023) das 65. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Heppenheim gemeldet sind.

Nicht wählbar ist, wer in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Die Mitgliedschaft im Heppenheimer Seniorenbeirat ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat und der Betriebskommission der Stadtwerke.

Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 16. Juli 2023 stattfindende Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim auf.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen des § 9 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim entsprechen müssen.

Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten:
  • Wahlvorschläge können nur von natürlichen Personen eingereicht werden.
  • Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
  • Der Wahlvorschlag muss in Blockschrift oder Maschinenschrift den Vor- und Zunamen, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer der Bewerberin oder des Bewerbers aufführen. Er ist von der Bewerberin oder dem Bewerber zu unterzeichnen.
  • Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung der Zustimmung zur Übernahme des Mandats im Falle einer Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers eingereicht werden (Zustimmungserklärung).
  • Eine Bescheinigung des Magistrats der Kreisstadt Heppenheim (Wahlamt), dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist, ist beizufügen (Wählbarkeitsbescheinigung).
  • Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 für die Seniorenvertretung Wahlberechtigten unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschrift). Zur Unterschrift muss in Blockschrift der Name, Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum angegeben werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift unterstützen.
    Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der in der vorangegangenen Wahlperiode bereits Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats war, benötigt keine Unterstützungsunterschriften.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am Donnerstag, 11. Mai 2023 bis 16:00 Uhr schriftlich (im Original) bei der Geschäftsstelle des Wahlleiters für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim, Wahlamt (Bürgerbüro, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim) einzureichen.

Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen und amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu erhalten. Sie stehen (mit Ausnahme des Formblattes für Unterstützungsunterschriften) auch im Internet unter www.heppenheim.de als Download zur Verfügung.

Es ist zu empfehlen, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor Ablauf der genannten Frist einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist ab dem 30.03.2023 auch auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/bekanntmachungen/ eingestellt.
Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, 64646 Heppenheim zur Einsichtnahme ausgehängt.

64646 Heppenheim, 27. März 2023

Der Wahlleiter für die Wahl
des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim

Thomas Ehret
Magistratsoberrat
 
Bereitstellungstag: 30.03.2023

23.03.2023 Informationen zur Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023

Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren der Kreisstadt Heppenheim,

die Gestaltung einer generationsübergreifenden lebendigen Stadt kann nur gemeinsam mit den älteren Menschen beschritten werden und es macht Sinn, von ihrer großen Lebenserfahrung und ihrem Wissen zu profitieren. Aus diesem Grunde wurde im Jahr 2008 erstmals ein Seniorenbeirat für die Kreisstadt Heppenheim gewählt.

Der Seniorenbeirat ist ein ehrenamtlich wirkendes Gremium, das parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig ist und sich als Interessenvertreter für alle älteren Bürgerinnen und Bürger Heppenheims gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit versteht. Der Seniorenbeirat ist somit „das Sprachrohr der älteren Menschen in Heppenheim“ und ist auf die Unterstützung möglichst vieler Seniorinnen und Senioren angewiesen.

Die Wahlzeit des amtierenden Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim endet am 31.08.2023. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit einen neuen Seniorenbeirat zu wählen.

Als Wahltag wurde hierfür der Sonntag, 16. Juli 2023 festgelegt. Die Wahl findet durch Briefwahl statt.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, Sie frühzeitig und umfassend über die Aufgaben und Arbeitsweise des Seniorenbeirats zu informieren. Gleiches gilt für die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim.

Aufgaben und Ziele des Seniorenbeirats:
Der Heppenheimer Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren. Er berät die Organe der Stadt in den Angelegenheiten, welche die Belange der älteren Einwohnerinnen und Einwohner speziell berühren.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere
  • Stärkung des Rechts der Seniorinnen und Senioren aufSelbstbestimmung und ihre Einbindung in die Gesellschaft,
  • Verbesserung der Lebensqualität im Alter,
  • Förderung des Erfahrungsaustauschs mit anderen regionalen Seniorenbeiräten,
  • Zusammenarbeit mit politischen Gremien,
  • Mitwirkung bei der Gestaltung der Seniorenpolitik in der Stadt.
Mitwirkungsrechte des Seniorenbeirats:
Der Heppenheimer Seniorenbeirat wird zu den von den Organen der Stadt zu beschließenden Vorhaben, welche Angelegenheiten älterer Bürgerinnen und Bürger betreffen, beteiligt.

Der Heppenheimer Seniorenbeirat hat ein Vorschlagsrecht gegenüber den Organen der Stadt in allen Angelegenheiten, welche die Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger betreffen.

Wer darf den Seniorenbeirat wählen?
Wahlberechtigt sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die das Kommunalwahlrecht besitzen, die am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Heppenheim gemeldet sind.

Wer kann in den Seniorenbeirat gewählt werden?
Wählbar als Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats sind Einwohnerinnen und Einwohner, welche, wie vorstehend, wahlberechtigt sind.

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Die Mitgliedschaft im Heppenheimer Seniorenbeirat ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat und der Betriebskommission der Stadtwerke.

Wie wird man Kandidat für die Wahl des Seniorenbeirats?
Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim fordert durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Diese sind spätestens am 11. Mai 2023 bis 16:00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter einzureichen. Die Wahl erfolgt aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge.

Entsprechende Unterlagen und Vordrucke sowie detaillierte Informationen über die gesetzlichen Erfordernisse erhalten Sie beim Bürgerbüro, Friedrichstraße 21.

Wie wird gewählt?
Die Mitglieder des Heppenheimer Seniorenbeirats werden von den Wahlberechtigten in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.

Jede wahlberechtigte Person hat 9 Stimmen. Es können auf einen Kandidaten maximal 3 Stimmen vergeben werden, insgesamt jedoch nicht mehr als die vorgenannten 9 Stimmen.

Für weitere Informationen steht Ihnen der Vorsitzende des amtierenden Seniorenbeirats, Herr Anton Gölz unter Telefon 06252 2150 gerne zur Verfügung. Weiterhin erhalten Sie zu allen Fragen rund um die Wahl des Seniorenbeirats durch das Team des Bürgerbüros unter Telefonnummer 06252 13-3000 entsprechende Unterstützung.

Helfen Sie mit und nutzen Sie die Ihnen angebotenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Belange der Seniorinnen und Senioren in Heppenheim.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Burelbach
Bürgermeister der Kreisstadt Heppenheim

Informationen zum Download
Heppenheim
am 16. Juli 2023

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