Nach Beendigung der Erschließungsarbeiten und Abschluss der Vermarktung der städtischen Grundstücke ist die Bebauung in vollem Gange.
Um Sie bei ihrem geplanten Bauvorhaben zu unterstützen, haben wir zum Thema Bauen, Baustelle, Erschließung sowie zum Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Die Antworten auf diese finden Sie unten im Dokument „Häufig gestellte Fragen“.
Neben Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (gemäß § 65 HBO) können auch Anträge im Freistellungsverfahren (gemäß § 64 HBO) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Anträge bei der Bauaufsicht des Kreises Bergstraße einzureichen sind.