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Nachdem sich die ersten Anzeichen des Winters gezeigt haben, macht das Ordnungsamt auf die Schneeräumpflicht der Bürger aufmerksam, die sich aus der Staßenreinigungssatzung der Stadt Heppenheim ergibt.

Mit dem Einsetzen des Schneefalls müssen die Gehwege und Überwege vor den Grundstücken in einer solchen Breite geräumt werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Außerdem ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. Ist das Ablagern des Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zumutbar, darf er nur in der Art auf Verkehrsflächen abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Ein Verteilen auf der Fahrbahn ist nicht zulässig. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.

Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen keine Gehwege vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Haben Straßen nur auf einer Seite einen Gehweg, sind dennoch Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke auf beiden Straßenseiten zum Räumen des Bürgersteigs verpflichtet. Dabei sind in Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer auf der Gehwegseite an der Reihe, in Jahren mit ungerader Endziffer müssen die Eigentümer auf der gegenüberliegenden Straßenseite den Gehweg von Schnee und Eis befreien.

Alle genannten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr und sind bei Schneefall unverzüglich zu erfüllen.

Das Ordnungsamt bittet die Anwohner von Hanggrundstücken, bei einsetzendem Schneefall oder Eisglätte ihre Fahrzeuge so am Straßenrand zu parken, dass das Durchkommen der Streu- und Räumfahrzeuge möglich ist.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter der Tel. 06252 13-1330 zur Verfügung. Die Einzelheiten der Räumpflicht sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Heppenheim geregelt. Sie kann www.heppenheim.de/Satzungen eingesehen oder im Ordnungsamt abgeholt werden.

Konzert am Sonntag (13.) im Marstall

Tangomusiker aus ganz Deutschland und angrenzenden Ländern kommen auch in diesem Jahr wieder nach Heppenheim. Im Rahmen eines Workshops, der vom VdM Hessen (Verband deutscher Musikschulen) in Zusammenarbeit mit der Musikschule Heppenheim angeboten wird und unter der Leitung des argentinischen Pianisten und Orchesterleiters Roger Helou aus Zürich werden argentinische Tangos einstudiert und in einem Abschlusskonzert dem interessierten Publikum präsentiert.

Als Gastdozent konnte in diesem Jahr der junge französische Bandoneonist Lysandre Donoso gewonnen werden, der sich nicht nur in der Tangowelt einen Namen gemacht hat, sondern auch als Solist in vielen Theater-, Opern- und Orchesterprojekten mitgewirkt hat.

Höhepunkt des Workshops ist das Abschlusskonzert mit über 20 Musikern, in dem traditionell auch die Dozenten ihr Können präsentieren. Es findet am Sonntag, 13. Januar um 16 Uhr im Heppenheimer Marstall statt. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.

Termin:    Sonntag, 13.01.2019, 16 Uhr
Ort:         Marstall Heppenheim, Amtsgasse 5,

Eintritt frei – Spenden willkommen