Sondernutzungserlaubnis für Gewerbetreibende
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Gewerbetreibende, die einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche zur Werbung für ihre Geschäfte in Anspruch nehmen, dies im Zuge eines Antrags zur Sondernutzung genehmigen lassen müssen. Dies gilt beispielsweise für Kundenstopper, Warenbänke, Fahrradständer, Infostände und Container.
Zur Erteilung dieser Erlaubnis für das Jahr 2025 kann auf der Homepage der Stadt Heppenheim unter www.heppenheim.de unter der Rubrik rathaus&politik/buergerservice/formulare/ das Antragsformular heruntergeladen werden. Die Erlaubnis kann auch persönlich beim Ordnungsamt in der Gräffstraße 7-9, Zimmer 35, beantragt werden.
Die Sondernutzungserlaubnis gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss nach Ablauf des Jahres erneut beantragt werden.
Bei Rückfragen steht Frau Noll, Tel. 06252 13-1215, zur Verfügung.
Zur Erteilung dieser Erlaubnis für das Jahr 2025 kann auf der Homepage der Stadt Heppenheim unter www.heppenheim.de unter der Rubrik rathaus&politik/buergerservice/formulare/ das Antragsformular heruntergeladen werden. Die Erlaubnis kann auch persönlich beim Ordnungsamt in der Gräffstraße 7-9, Zimmer 35, beantragt werden.
Die Sondernutzungserlaubnis gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss nach Ablauf des Jahres erneut beantragt werden.
Bei Rückfragen steht Frau Noll, Tel. 06252 13-1215, zur Verfügung.