Musikschule Heppenheim öffnet mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen
Laut Beschluss der Hess. Landesregierung dürfen Musikschulen seit dem 4. Mai unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Die Musikschule Heppenheim wird ab Montag, 11. Mai 2020 mit dem Unterricht unter diesen besonderen Pandemie-Bedingungen wieder starten.
Vorerst wird nur Einzelunterricht im Instrumental- und Gesangsbereich stattfinden. Kleingruppenunterricht gibt es nur, wo es unter Einhaltung der Abstände möglich ist. Der Einzelunterricht ist in allen Räumen der Musikschule unter Einhaltung des vorgegebenen Mindestabstands von 1,50 m möglich. Die Möglichkeit des Online-Unterrichts bleibt bestehen. Dafür wird die Schule mit zusätzlichen Geräten ausgestattet.
Um die Sicherheit für Schüler und Lehrer während des Aufenthalts in der Musikschule zu gewährleisten, werden alle Besucher gebeten, sich an einige Verhaltensregeln zu halten. Über diese wurden Schüler und Eltern bereits durch einen Info-Brief informiert. Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen:
Vorerst wird nur Einzelunterricht im Instrumental- und Gesangsbereich stattfinden. Kleingruppenunterricht gibt es nur, wo es unter Einhaltung der Abstände möglich ist. Der Einzelunterricht ist in allen Räumen der Musikschule unter Einhaltung des vorgegebenen Mindestabstands von 1,50 m möglich. Die Möglichkeit des Online-Unterrichts bleibt bestehen. Dafür wird die Schule mit zusätzlichen Geräten ausgestattet.
Um die Sicherheit für Schüler und Lehrer während des Aufenthalts in der Musikschule zu gewährleisten, werden alle Besucher gebeten, sich an einige Verhaltensregeln zu halten. Über diese wurden Schüler und Eltern bereits durch einen Info-Brief informiert. Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen:
- Um Begegnungsverkehr im Gebäude weitgehend zu vermeiden ist der Zugang zur Musikschule nur über den Eingang „West“ (Fahrstuhlseite) möglich. Der Ausgang erfolgt über das Treppenhaus/Ausgang „Zwerchgasse“.
- Die Kinder sollten pünktlich und nicht zu früh zum Unterrichtsbeginn erscheinen, um Wartezeiten im Gebäude zu vermeiden.
- Dort wo es möglich ist, sollen die Schüler und Schülerinnen das Haus ohne Begleitung betreten und wieder verlassen.
- Die Unterrichtsräume sollten nicht eigenständig betreten werden. Die Lehrkräfte empfangen und verabschieden die einzelnen Schüler. Dadurch wird gewährleistet, dass sich nur die erlaubte Personenzahl im Raum befindet.
- Trotz ausreichend großer Räume ist es ggf. nötig, den Mindestabstand (1,50 m) zu unterschreiten um Erklärungen oder Korrekturen der Haltung am Instrument vorzunehmen. Daher empfehlen wir jedem Schüler dringend, einen eigenen Mund-Nasen-Schutz zum Unterricht mitzubringen und ihn bei Bedarf zu tragen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
- Es werden feste Lüftungspausen in den Unterricht integriert.
- Das Haus soll nach Unterrichtsende zügig über das Treppenhaus „Zwerchgasse“ verlassen werden.
- Die Eltern wurden gebeten, mit ihren Kindern nochmals die geltenden Hygienevorschriften (Husten-Nies-Etikette) zu besprechen.
- Bei auftretenden Krankheitssymptomen soll man nicht zum Unterricht kommen.
- Besucher werden gebeten, auf die Aushänge und Hinweisschilder im Haus zu achten.