Wenn privates Grün auf Straßen und Gehwege überhängt – Hinweise zum Rückschnitt und zur Straßenreinigung
Überhängende Äste, Sträucher und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, sind ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer. Fußgänger und Radfahrer sind gefährdet, wenn sie durch solche Überhänge gezwungen sind, auf die Straße ausweichen. Der Bewuchs an Aus- und Einfahrten sowie an Straßenecken beeinträchtigt die Sicht und ruft so für alle Verkehrsteilnehmer Gefahrensituationen hervor. Gleiches gilt für verdeckte Verkehrszeichen und Straßenlaternen.
Überhängende Sträucher vermindern in Straßen ohne Gehwege die Straßenbreite, so dass der Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert wird.
Die Stadt Heppenheim bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, um niemanden zu gefährden. Der anfallende Grünschnitt kann bei den Grünschnittsammelstellen des ZAKB kostenlos abgegeben werden. Informationen über die Sammelstellen und deren Öffnungszeiten gibt es unter www.zakb.de.
Anwohner sind außerdem verpflichtet, die Gehwege regelmäßig zu reinigen und die Straßenrinnen von Bewuchs zu befreien. Der Kehricht sollte auf keinen Fall in die Sinkkästen am Straßenrand gekehrt werden, damit diese ihre Funktion bei Regenfällen erfüllen können. Sind sie verschmutzt, kann das Regenwasser nicht schnell genug abfließen und Überschwemmungen können die Folge sein. Zur eigenen Sicherheit sollten Anwohner vermeiden, ihre Fahrzeuge mit den Rädern auf den Wassereinläufen zu parken. Auch dies kann Überschwemmungen begünstigen.
Informationen zur Reinigungspflicht gibt es in der Straßenreinigungssatzung (6.5 Satzung über die Straßenreinigung) auf heppenheim.de (https://www.heppenheim.de/rathaus-politik/ortsrecht/)
Überhängende Sträucher vermindern in Straßen ohne Gehwege die Straßenbreite, so dass der Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert wird.
Die Stadt Heppenheim bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, um niemanden zu gefährden. Der anfallende Grünschnitt kann bei den Grünschnittsammelstellen des ZAKB kostenlos abgegeben werden. Informationen über die Sammelstellen und deren Öffnungszeiten gibt es unter www.zakb.de.
Anwohner sind außerdem verpflichtet, die Gehwege regelmäßig zu reinigen und die Straßenrinnen von Bewuchs zu befreien. Der Kehricht sollte auf keinen Fall in die Sinkkästen am Straßenrand gekehrt werden, damit diese ihre Funktion bei Regenfällen erfüllen können. Sind sie verschmutzt, kann das Regenwasser nicht schnell genug abfließen und Überschwemmungen können die Folge sein. Zur eigenen Sicherheit sollten Anwohner vermeiden, ihre Fahrzeuge mit den Rädern auf den Wassereinläufen zu parken. Auch dies kann Überschwemmungen begünstigen.
Informationen zur Reinigungspflicht gibt es in der Straßenreinigungssatzung (6.5 Satzung über die Straßenreinigung) auf heppenheim.de (https://www.heppenheim.de/rathaus-politik/ortsrecht/)