Neue Parkausweise für die Bewohnerparkzonen 2022 – Antrag vorzugsweise online
Für die Bewohner der Bewohnerparkbereiche
A: Altstadt/Graben/Siegfriedstraße 1 bis 31 bzw. 2 bis 68
B: Bensheimer Weg/Heinrichstraße/Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-14/Marienstraße
C: Karl-Marx-Straße/Karlstraße/Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/Walther-Rathenau-Straße (zwischen Ludwigstraße und Hagenstraße)/In der Krone/Bahnhofstraße/Ernst-Schneider-Straße (zwischen In der Krone und Neckarstraße)/Neckarstraße (zwischen Lorscher Straße und Ernst-Schneider-Straße)
besteht ab dem 10.11.2021 die Möglichkeit, neue Parkausweise für das Jahr 2022 zu beantragen.
Über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) können die Bewohnerparkausweise online beantragt werden. Unter der Rubrik Rathaus & Politik/Bürgerservice steht das entsprechende Formular zur Verfügung. Der Bewohnerparkausweis wird dem Antragsteller zusammen mit der Rechnung zugesandt.
Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat und im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder des EU-Kartenführerscheins der Klasse B ist, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich.
Die Bewohnerparkausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten genannten Öffnungszeiten beantragt werden. Für die Antragstellung wird ein Personalausweis sowie ein Fahrzeugschein benötigt.
Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhalteverbote hat, kann auf Antrag eine Parkkarte pro Gewerbe erhalten. Die Parkberechtigungen für Gewerbetreibende können unter Vorlage des Gewerbescheines nur beim Ordnungsamt beantragt werden.
Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis/Parkkarte 30,00 €. Jede Änderung der Parkausweise kostet weiterhin 5,00 €.
Bewohnerparkausweise bzw. Parkkarten sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Ausweise für das Jahr 2021 verlieren demnach ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2022.
Ausnahmegenehmigungen für Ärzte (Kosten 50,00 €), für Handwerker (Kosten 100,00 €) und für Soziale Dienste (Kosten 100,00 €) für das Kalenderjahr 2022 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden.
Handwerker können Handwerkerparkausweise beantragen, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar oder Frankfurt Rhein-Main Gültigkeit haben. Nähere Informationen gibt es beim Ordnungsamt.
Beantragung online:
www.heppenheim.de/Rathaus & Politik/ Bürgerservice
Auskunft Bürgerbüro:
Friedrichstraße 21 | Tel. 06252 13-3000
Montag – Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Auskunft Ordnungsamt:
Gräffstraße 7 – 9 | Tel. 06252 13-1215 | Tel. 06252 13-1208
Montag – Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie nach tel. Vereinbarung
A: Altstadt/Graben/Siegfriedstraße 1 bis 31 bzw. 2 bis 68
B: Bensheimer Weg/Heinrichstraße/Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-14/Marienstraße
C: Karl-Marx-Straße/Karlstraße/Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/Walther-Rathenau-Straße (zwischen Ludwigstraße und Hagenstraße)/In der Krone/Bahnhofstraße/Ernst-Schneider-Straße (zwischen In der Krone und Neckarstraße)/Neckarstraße (zwischen Lorscher Straße und Ernst-Schneider-Straße)
besteht ab dem 10.11.2021 die Möglichkeit, neue Parkausweise für das Jahr 2022 zu beantragen.
Über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) können die Bewohnerparkausweise online beantragt werden. Unter der Rubrik Rathaus & Politik/Bürgerservice steht das entsprechende Formular zur Verfügung. Der Bewohnerparkausweis wird dem Antragsteller zusammen mit der Rechnung zugesandt.
Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat und im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder des EU-Kartenführerscheins der Klasse B ist, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich.
Die Bewohnerparkausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten genannten Öffnungszeiten beantragt werden. Für die Antragstellung wird ein Personalausweis sowie ein Fahrzeugschein benötigt.
Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhalteverbote hat, kann auf Antrag eine Parkkarte pro Gewerbe erhalten. Die Parkberechtigungen für Gewerbetreibende können unter Vorlage des Gewerbescheines nur beim Ordnungsamt beantragt werden.
Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis/Parkkarte 30,00 €. Jede Änderung der Parkausweise kostet weiterhin 5,00 €.
Bewohnerparkausweise bzw. Parkkarten sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Ausweise für das Jahr 2021 verlieren demnach ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2022.
Ausnahmegenehmigungen für Ärzte (Kosten 50,00 €), für Handwerker (Kosten 100,00 €) und für Soziale Dienste (Kosten 100,00 €) für das Kalenderjahr 2022 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden.
Handwerker können Handwerkerparkausweise beantragen, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar oder Frankfurt Rhein-Main Gültigkeit haben. Nähere Informationen gibt es beim Ordnungsamt.
Beantragung online:
www.heppenheim.de/Rathaus & Politik/ Bürgerservice
Auskunft Bürgerbüro:
Friedrichstraße 21 | Tel. 06252 13-3000
Montag – Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Auskunft Ordnungsamt:
Gräffstraße 7 – 9 | Tel. 06252 13-1215 | Tel. 06252 13-1208
Montag – Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie nach tel. Vereinbarung