Gemeinsames Handeln in der Corona-Krise - Einheitliche Regelung bei den Kita-Gebühren angestrebt
Die Bürgermeister der Städte im Kreis Bergstraße sprechen sich für eine einheitliche Regelung bei den Kita-Gebühren aus. „Wir wollen auch bei dieser Frage einen gemeinsamen Weg einschlagen“, heißt es in einer Pressemeldung aller 22 Bürgermeister. So wird den Stadt- und Gemeindeparlamenten empfohlen, die Kita-Gebühren zunächst bei allen, die keine Leistung erhalten, nicht einzuziehen und vorerst zu stunden. Dies soll die Familien unterstützen und oft dringend benötigte Liquidität in den Haushaltskassen sichern. Darüber hinaus sollen die Gremien der Städte und Kommunen erst dann eine Entscheidung über die endgültige Frage des Erlasses fällen, wenn die Kinderbetreuung wieder den Normalbetrieb aufgenommen hat. „Die Parlamente benötigen zunächst Klarheit darüber, welche finanziellen Auswirkungen ihre Entscheidung hat. Über einen Erlass kann erst dann entschieden werden, wenn wir die finanziellen Folgen abschätzen können“, fassen die Bürgermeister von Viernheim und Bensheim, Matthias Baaß und Rolf Richter abschließend zusammen. Sie betonen hierbei auch, dass ein abgestimmtes gemeinsames Verfahren und Vorgehen ein Ausdruck der Solidarität zwischen den Bergsträßer Kommunen darstellt.
Seit dem 16. März hat das Land Hessen im Zuge der Eindämmung der Corona-Pandemie ein Betreuungsverbot in Kitas ausgesprochen und lediglich eine Notbetreuung für bestimmte Berufs- und Personengruppen zugelassen. Die Kommunen im Kreis Bergstraße haben daraufhin bis auf Weiteres die Zahlungen der Kita-Gebühren für diejenigen vorerst ausgesetzt, die keine Leistung beanspruchen. Über eine endgültige Festlegung müssen formal die Stadt- und Gemeindeparlamente entscheiden.
Seit dem 16. März hat das Land Hessen im Zuge der Eindämmung der Corona-Pandemie ein Betreuungsverbot in Kitas ausgesprochen und lediglich eine Notbetreuung für bestimmte Berufs- und Personengruppen zugelassen. Die Kommunen im Kreis Bergstraße haben daraufhin bis auf Weiteres die Zahlungen der Kita-Gebühren für diejenigen vorerst ausgesetzt, die keine Leistung beanspruchen. Über eine endgültige Festlegung müssen formal die Stadt- und Gemeindeparlamente entscheiden.