19.12.14 - Pressemitteilung der Kreisstadt Heppenheim
Parkausweise für Bewohner jetzt beantragen
Für die Bewohner der Bewohnerparkbereiche:
A: Altstadt/ Graben
B: Bensheimer Weg/ Heinrichstraße/ Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-14/ Marienstraße
C: Karl-Marx-Straße/ Karlstraße/ Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/Walther-Rathenau-Straße (zwischen Ludwigstraße und Hagenstraße)/ In der Krone/ Bahnhofstraße/ Ernst-Schneider-Straße (zwischen In der Krone und Neckarstraße)/ Neckarstraße (zwischen Lorscher Straße und Ernst-Schneider-Straße)
besteht absofortdie Möglichkeit, neue Parkausweise für das Jahr 2015 zu beantragen.
Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat und im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder des EU-Kartenführerscheins der Klasse B ist, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich. Die Ausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden. Zur Antragstellung sind ein Personalausweis und ein Fahrzeugschein vorzulegen.
Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhalteverbote hat, kann auf Antrag eine Parkkarte pro Gewerbe erhalten. Die Parkberechtigungen für Gewerbetreibende können unter Vorlage des Gewerbescheines nur beim Ordnungsamt beantragt werden.
Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis/ Parkkarte 30,00 €. Jede Änderung der Parkausweise kostet weiterhin 5,00 €. Bewohnerparkausweise bzw. Parkkarten sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Daher verlieren Ausweise für das Jahr 2014 ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2015.
Ausnahmegenehmigungen für Ärzte (Kosten (50,00 €), für Handwerker (Kosten 100,00 €) und für Soziale Dienste (Kosten 100,00 €) für das Kalenderjahr 2015 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden.
Daneben besteht für Handwerker die Möglichkeit, Handwerkerparkausweise, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar oder Frankfurt Rhein-Main Gültigkeit haben, zu beantragen. Nähere Informationen hierzu erteilt Herr Trares vom Ordnungsamt.