Bürgermeisterwahl in Heppenheim


Wahlbenachrichtigungen befinden sich in Zustellung - Änderungen in vier Wahlbezirken

Am 12. März 2023 findet die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim statt, eine ggf. erforderliche Stichwahl zwei Wochen später, am 26.03.2023.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Wahlbenachrichtigung, die auch für die evtl. stattfindende Stichwahl gültig ist. Diese enthält auf der Rückseite einen Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen, der ebenfalls gleichzeitig für beide Wahlen gestellt werden kann. Die Briefwahlunterlagen werden dann im Falle einer Stichwahl automatisch versendet.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Wochen in der Kreisstadt Heppenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Für die Stichwahl ist außerdem wahlberechtigt, wer diese Voraussetzungen am 26.03.2023 erfüllt.

Wer bis Sonntag, 19.02.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis zum 24.02.2023 mit dem Wahlamt unter der Rufnummer 06252 13-3009 oder dem Briefwahlbüro unter der Rufnummer 06252 13-1125 in Verbindung setzen.

Briefwahlunterlagen können online über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de), auf dem Postweg, per E-Mail oder per Fax beantragt werden. Alternativ können sie persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim abgeholt werden. Dort kann auch direkt per Briefwahl gewählt werden.

Die Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben möchten, finden ihren Wahlbezirk mit der Anschrift des Wahllokals oben auf der Wahlbenachrichtigung. Diese Info gibt es ebenfalls unter dem Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen auf www.heppenheim.de unter „Wo ist mein Wahllokal“.

Änderung bei der Wahlbezirkseinteilung
Bei der Einteilung der Wahlbezirke wurden Änderungen vorgenommen. Dies wurde erforderlich, da es durch Zuzüge in den neuen Wohngebieten zu einem Ungleichgewicht bei der Anzahl der Wahlberechtigten in den betreffenden Wahlbezirken gekommen ist.
  • Die Straßen oberhalb der B 3 (Am Steinkopf, Am Streitstein, In den Langen Lauben, Am Landberg, Am Centgericht) gehörten bislang zum Wahlbezirk 3 - Kindertagesstätte St. Christophorus – und sind künftig dem Wahlbezirk 2 - Schloss-Schule - zugeordnet.
  • Die Straßen Geschwister-Scholl-Str., Luise-Otto-Str. und das Gebäude Mozartstr. 80 gehörten bislang zum Wahlbezirk 7 - Starkenburg-Gymnasium. Diese werden künftig dem Wahlbezirk 9 – Melampusschule – zugeordnet.
Im Wahlbezirk 9 gibt es eine Namensänderung der Schule. Die ehemalige Siegfriedschule heißt jetzt Melampusschule, die Räumlichkeiten des Wahllokals sind unverändert.

Eine Tabelle mit der Zuordnung aller Straßen zu den Wahlbezirken steht ebenfalls auf heppenheim.de zur Verfügung.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 10.03.2023: 08:00 - 13:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

Infos:
Alles zur Bürgermeisterwahl: https://www.heppenheim.de/rathaus-politik/wahlen/buergermeister-und-landratswahl/

Online Briefwahlantrag incl. Wahlbezirkssuche: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6431011