Erneute Vollsperrung der Lorscher Straße (B 460) in Heppenheim im Bereich der Bahnunterführung am kommenden Wochenende
Am kommenden Wochenende erfolgen Abbrucharbeiten an den alten Brücken neben der Bahnhauptstrecke im Bereich der Eisenbahnunterführung in der Lorscher Straße. Daher wird von Freitag, 6. Dezember ab 10:00 Uhr bis Montag, 9. Dezember, 05:00 Uhr die Bundesstraße 460 (Lorscher Straße) im Bereich der Bahnunterführung für den gesamten Fahrzeugverkehr voll gesperrt.
Der Kfz-Verkehr aus Richtung Odenwald wird über die Darmstädter Straße (B 3) in Richtung Bensheim und dann über die Bürgermeister-Kunz-Straße in Richtung Autobahn umgeleitet.
Der aus Richtung Westen kommende Kfz-Verkehr wird über die bekannten Umleitungsstrecken (Weiherhausstraße bzw. Bürgermeister-Kunz-Straße sowie Tiergartenstraße bzw. L 3398) auf die Bundesstraße 3 in Richtung Stadtmitte geführt.
Die Einfahrt in die Lorscher Straße am Postknoten von der B 3 kommend ist nicht möglich. Die Zufahrt zu den dortigen Geschäften ist über die Friedrich-Ebert-Straße und die Neckarstraße gewährleistet. Hierfür wird die Einbahnstraßenregelung in der Neckarstraße aufgehoben.
Es wird um Beachtung der auf den Umleitungsstrecken eingerichteten Halteverbote gebeten. Dort geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
Der Kfz-Verkehr aus Richtung Odenwald wird über die Darmstädter Straße (B 3) in Richtung Bensheim und dann über die Bürgermeister-Kunz-Straße in Richtung Autobahn umgeleitet.
Der aus Richtung Westen kommende Kfz-Verkehr wird über die bekannten Umleitungsstrecken (Weiherhausstraße bzw. Bürgermeister-Kunz-Straße sowie Tiergartenstraße bzw. L 3398) auf die Bundesstraße 3 in Richtung Stadtmitte geführt.
Die Einfahrt in die Lorscher Straße am Postknoten von der B 3 kommend ist nicht möglich. Die Zufahrt zu den dortigen Geschäften ist über die Friedrich-Ebert-Straße und die Neckarstraße gewährleistet. Hierfür wird die Einbahnstraßenregelung in der Neckarstraße aufgehoben.
Es wird um Beachtung der auf den Umleitungsstrecken eingerichteten Halteverbote gebeten. Dort geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.