Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“
Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern startet das Land Hessen jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen. Die Heppenheimer Vereine wurden bereits über diese Möglichkeit informiert.
Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können existenzbedrohend werden, weil Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts keine Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Das Programm dient zur Abwendung dieser pandemiebedingten existenzbedrohenden Engpässe.
Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beispielsweise für Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen und Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) beantragt werden.
Der Antrag ist online abrufbar und kann ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium gestellt werden. Finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, werden davon nicht abgedeckt.
Alle Informationen, der Antrag Corona Soforthilfe und die Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ stehen auf der Seite des Landes Hessen zum Download zur Verfügung.
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit
Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können existenzbedrohend werden, weil Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts keine Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Das Programm dient zur Abwendung dieser pandemiebedingten existenzbedrohenden Engpässe.
Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beispielsweise für Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen und Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) beantragt werden.
Der Antrag ist online abrufbar und kann ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium gestellt werden. Finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, werden davon nicht abgedeckt.
Alle Informationen, der Antrag Corona Soforthilfe und die Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ stehen auf der Seite des Landes Hessen zum Download zur Verfügung.
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit