Europawahl am 09. Juni 2024 - Wahlrecht der Unionsbürger
Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die Unionsbürger mit Wohnsitz in Heppenheim einmalig in das Wählerverzeichnis in Heppenheim eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Bürgerbüro/Wahlamt bis spätestens zum 19. Mai 2024 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post an das Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim gesendet werden.
Das Formular und ein Merkblatt erhalten die Unionsbürger unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerbüro/Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany zu finden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. des Briefwahlbüros zur Verfügung.
Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 oder 13-3009 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de
Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die Unionsbürger mit Wohnsitz in Heppenheim einmalig in das Wählerverzeichnis in Heppenheim eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Bürgerbüro/Wahlamt bis spätestens zum 19. Mai 2024 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post an das Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim gesendet werden.
Das Formular und ein Merkblatt erhalten die Unionsbürger unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerbüro/Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany zu finden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. des Briefwahlbüros zur Verfügung.
Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 oder 13-3009 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de
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Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr