Ausschreibungen / Bekanntmachungen

Die Sitzungstermine städtischer Gremien finden Sie im Bürgerinformationssystem.
Ausschreibungen der Stadt Heppenheim  in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD)

Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus

Am Dienstag (30.07.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.

Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.

Heppenheim, den 19.07.2024
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Christine Bender
Erste Stadträtin 

Bereitstellungstag: 22.07.2024

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/676


Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim

Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 
Bauvorhaben: Krippen-Neubau, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 11, 64646 Heppenheim, 
Fliesenarbeiten 

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/676.
 
Bereitstellungstag: 20.07.2024
 
 

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/674


Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim

Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 
Bauvorhaben: Krippen-Neubau, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 11, 64646 Heppenheim, 
Estricharbeiten

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/674.
 
Bereitstellungstag: 20.07.2024
 
 

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/675


Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim

Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 
Bauvorhaben: Krippen-Neubau, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 11, 64646 Heppenheim, 
Gerüst, WDVS und Fassadenbekleidung 

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/675.
 
Bereitstellungstag: 20.07.2024
 
 

Dienststellen der Stadt geschlossen

Am Freitag, 21.6.2024, sind die Dienststellen der Stadt Heppenheim ab 12:00 Uhr geschlossen. Dies gilt auch für das Bürgerbüro, die Tourist Information und die Oase. Die städtische Musikschule sowie die Stadtbücherei haben normal geöffnet. Wir bitten um Beachtung.

Heppenheim, den 18.06.2024
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister



Bereitstellungstag: 20.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

  1. Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Heppenheim (außer Stadtteilen) aus Anlass des Halloween-Festes am Sonntag, den 27. Oktober 2024, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, freigegeben.
  2. Diese Verfügung tritt am 27. Oktober 2024 in Kraft und gilt am Tag nach ihrer Bereitstellung im Internet, auf der Homepage der Stadt Heppenheim (www.heppenheim.de) als bekannt gegeben. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung wird im Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim ausgehängt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr) dort und auf der Homepage eingesehen werden.

Heppenheim, den 11.06.2024
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister

Allgemeinverfügung - nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG)

Bereitstellungstag: 14.06.2024

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/664


Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim

Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Bauvorhaben: Krippen-Neubau, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 11, 64646 Heppenheim,
Innenputz-, Maler- und Tapezierarbeiten


Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/664.
 
Bereitstellungstag: 03.06.2024
 
 

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/663



Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim

Verkehrsführung Heppenheim-Nordwest: Gunderslachstraße,
Ausbau der Verkehrsanlagen im Abschnitt zwischen neuer KiTa am Jochimsee im Westen und der Gunderslachstraße 6 im Osten – 1. Bauabschnitt
Straßenbauarbeiten


Herstellen von:
ca. 600 to Asphaltaufbruch
ca. 300 m³ Bodenposter im bisher unbef. Bereich herstellen (Bodenabfuhr und Einbau von überschüssigem Material aus Abtragmassen)
ca. 1.700 m² Asphalttragschicht herst., vollgeb. Oberbau
ca. 2.000 m² Asphaltbetondeckschicht herst.
ca. 600 m Leerrohr verlegen
ca. 850 m Rund- und Tiefborde versetzen
ca. 600 m Bordrinne herst.
ca. 700 m² Betonsteinpflasterfläche herst.
11 St. Straßenabläufe m. Anschlussleitungen herst., 8 St. Beleuchtungsmastfundamente herst., div. Nebenarbeiten

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/663. Den Zugang zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie ab dem 03.06.2024 unter https://subreport-elvis.de/E35352414.
 
Bereitstellungstag: 03.06.2024

Bekanntmachung - terranets bw informiert: Vermessungs- und Kartierungsarbeiten 

 
Im Rahmen der Amtshilfe machen wir die in der Anlage beigefügte Bekanntmachung der terranets bw mit dem Betreff

Transportnetzbetreiberin terranets bw informiert: Vermessungs- und Kartierungsarbeiten für die geplante Gasleitung „Spessart-Odenwald-Leitung (SPO)

öffentlich bekannt.

Heppenheim, den 22.05.2024
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister

Anlage:

 

Bereitstellungstag: 25.05.2024

Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen
Friedhofssatzung §§ 25, 26 


Grabmale und sonstige Grabaufbauten sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der/die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte.

Als Friedhofsträger obliegt es der Stadt Heppenheim im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, alle Grabstellen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.

Die Gartenbau–Berufsgenossenschaft schreibt dem Friedhofsträger im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (UVV-VSG 4.7 § 9) eine jährliche Standsicherheitsüberprüfung gemäß den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes (BIV) der Steinmetze vor.

Diese Überprüfung findet in der Zeit vom
03.06. bis 07.06.2024 auf allen Friedhöfen statt.

Bei Bedarf können Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte der Grabstätte für die Überprüfung ihres Grabmales einen Termin mit der Friedhofsverwaltung vereinbaren. Erforderlich sind die Angabe des Friedhofes und die Grabstätten-Nummer.

Kontakt Friedhofsverwaltung:
Montag - Donnerstag 08:30-11:00 Uhr
Tel. 06252 959301 (Anrufbeantworter ist ggf. geschaltet)
E-Mail: friedhof(at)stadt.heppenheim.de


Heppenheim, den 30.04.2024

Rainer Burelbach
Bürgermeister


Bereitstellungstag: 03.05.2024

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/655


Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim

Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Bauvorhaben: Krippen-Neubau, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 11, 64646 Heppenheim,
Dachbegrünungsarbeiten



Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/655 .
 
Bereitstellungstag: 18.12.2023
 
 

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/654


Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim

Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Bauvorhaben: Krippen-Neubau, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 11, 64646 Heppenheim,
Dachabdichtungsarbeiten



Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/654.
 
Bereitstellungstag: 18.12.2023
 
 

Bekanntmachung Schließzeiten der Sportstätten an den Feiertagen

Das Starkenburg Stadion und die Nibelungenhalle, Am Stadion 2 in Heppenheim, sind vom
22.12.2023 bis einschl. 02.01.2024 geschlossen.
Ab 03.01.2024 stehen beide Sportanlagen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
 
Bereitstellungstag: 14.12.2023

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/652


Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim

Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Bauvorhaben: Krippen-Neubau, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 11, 64646 Heppenheim,
Fenster- und Sonnenschutzarbeiten



Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/652.
 
Bereitstellungstag: 11.12.2023
 
 

Öffentliche Bekanntmachung - Kommunalwahlen am 14. März 2021 über das Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim

Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, 64646 Heppenheim zur Einsichtnahme ausgehängt.
 
Bereitstellungstag: 22.08.2023

Bekanntmachung - terranets bw informiert: Vermessungs- und Kartierungsarbeiten 


Im Rahmen der Amtshilfe machen wir die in der Anlage beigefügte Bekanntmachung der terranets bw mit dem Betreff

Transportnetzbetreiberin terranets bw informiert: Vermessungs- und Kartierungsarbeiten für die geplante Gasleitung „Spessart-Odenwald-Leitung (SPO)

öffentlich bekannt.

Heppenheim, den 15.08.2023
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister

Anlage: 

 

 
Bereitstellungstag: 19.08.2023

Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen

Am Montag, 07. August 2023, bleiben die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim, einschließlich Bürgerbüro und Tourist Information, wegen Kerwe-Montag ab 12 Uhr geschlossen.
 
Bereitstellungstag: 28.07.2023

Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus


Am kommenden Dienstag (04.07.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.

Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.

Heppenheim, den 27.06.2023
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 29.06.2023

Stadtbücherei am Donnerstag geschlossen

Am Donnerstag, 15. Juni 2023 ist die Stadtbücherei Heppenheim geschlossen, das Bücherei-Team nimmt am Betriebsausflug der Stadtverwaltung Heppenheim teil.
Buchrecherchen, Verlängerungsanträge und Kontenübersichten sind jederzeit über den Online-Katalog WebOPAC unter opac.winbiap.net/heppenheim möglich. Ebenso die Entleihung von eMedien aus der Onleihe über www.onleihe.de/heppenheim.
 
Bereitstellungstag: 12.06.2023

Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen

Am Donnerstag, 15. Juni 2023 bleiben die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim, einschließlich Bürgerbüro und Tourist Information wegen eines Betriebsausfluges geschlossen. Der Unterricht der Musikschule findet wie gewohnt statt. Die Sprechstunden der Integrationslotsen finden an diesem Tag nicht statt.
 
Bereitstellungstag: 10.06.2023

Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus

Am kommenden Dienstag (06.06.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.

Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.

Heppenheim, den 30.05.2023
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Christine Bender
Erste Stadträtin
 
Bereitstellungstag: 30.05.2023

Absage der Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim 

 
Der Wahlausschuss für die Wahl des Seniorenbeirats hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2023 festgestellt, dass bis zum Ende der Bewerberfrist am 11. Mai 2023, 16:00 Uhr keine ausreichende Anzahl an Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim eingereicht worden ist.
 
Gemäß §§ 1 Abs. 2 und 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 86 a Kommunalwahlordnung und § 82 der Hessischen Gemeindeordnung findet eine Wahl nicht statt, wenn weniger Bewerber zur Wahl zugelassen als Sitze zu verteilen sind.
 
Die Einrichtung des Heppenheimer Seniorenbeirates entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit (01.09.2023 bis 31.08.2028).
 
Diese öffentliche Bekanntmachung ist ab dem 17. Mai 2023 auch auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/bekanntmachungen/ eingestellt. 
Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, 64646 Heppenheim zur Einsichtnahme ausgehängt.
 
64646 Heppenheim, 16. Mai 2023


Der Wahlleiter für die Wahl 
des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim


Thomas Ehret
Magistratsoberrat
 
Bereitstellungstag: 17.05.2023

Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses mit der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge

 
Zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023 habe ich den Wahlausschuss zu einer Sitzung

am Montag, den 15. Mai 2023, 17:00 Uhr

im Sitzungssaal Schlossberg im 1. OG des Rathauses, Großer Markt 1,
64646 Heppenheim eingeladen. Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig.

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat das Recht, hieran teilzunehmen.


Heppenheim, den 03.05.2023

Die stellv. Wahlleiterin für die Wahl
des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim

Silke Acquaro
Amtfrau
 
Bereitstellungstag: 06.05.2023

Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen
Friedhofssatzung §§ 25, 26 

Grabmale und sonstige Grabaufbauten sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der/die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte

Als Friedhofsträger obliegt es der Stadt Heppenheim im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, alle Grabstellen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.

Die Gartenbau–Berufsgenossenschaft schreibt dem Friedhofsträger im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (UVV-VSG 4.7 § 9) eine jährliche Standsicherheitsüberprüfung gemäß den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes (BIV) der Steinmetze vor. 

Diese Überprüfung findet in der Zeit vom 
05.06. bis 09.06.2023 auf allen Friedhöfen statt.
 
Bei Bedarf können Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte der Grabstätte für die Überprüfung ihres Grabmales einen Termin mit der Friedhofsverwaltung vereinbaren. Erforderlich sind die Angabe des Friedhofes und die Grabstätten-Nummer.
 
Kontakt Friedhofsverwaltung:
Montag - Donnerstag 08:30-11:00 Uhr
Tel. 06252 959301 (Anrufbeantworter ist ggf. geschaltet)
E-Mail: friedhof(at)stadt.heppenheim.de
 
 
Bereitstellungstag: 05.05.2023

Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus

Am kommenden Dienstag (02.05.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.

Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.

Heppenheim, den 25.04.2023
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 28.04.2023

Bekanntmachung - Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

  1. Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Heppenheim (außer Stadtteilen) aus Anlass des Halloween-Festes am Sonntag, den 29. Oktober 2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, freigegeben.
  2. Diese Verfügung tritt am 29. Oktober 2023 in Kraft und gilt am Tag nach ihrer Bereitstellung im Internet, auf der Homepage der Stadt Heppenheim (www.heppenheim.de) als bekannt gegeben. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung wird im Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim ausgehängt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr) dort und auf der Homepage eingesehen werden.

Heppenheim, den 12. April 2023
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Christine Bender
Erste Stadträtin

Allgemeinverfügung - nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG)

 
Bereitstellungstag: 14.04.2023

Wasserstellen und Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen

 
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Heppenheim weist darauf hin, dass die Leitungen für die Wasserstellen auf den Friedhöfen in Heppenheim und in den Ortsteilen ab sofort wieder zur Verfügung stehen.

Heppenheim, 05.04.2023

Christine Bender
Erste Stadträtin
 
Bereitstellungstag: 06.04.2023

Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023
Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen


Die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim erfolgt aufgrund der Bestimmungen der Satzung der Kreisstadt Heppenheim über die Bildung eines Seniorenbeirats vom 06.12.2012 sowie der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim vom 06.12.2012.

Der Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim besteht aus 9 Mitgliedern und wird von den Wahlberechtigten in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durch Briefwahl für fünf Jahre gewählt. Die Wahlzeit des zu wählenden Seniorenbeirats beginnt am 01. September 2023.

Nach dem Beschluss des Magistrats der Kreisstadt Heppenheim vom 19. Oktober 2022 findet die Wahl am Sonntag, dem 16. Juli 2023, statt.

Wahlkreis für die Wahl des Seniorenbeirats ist das Gebiet der Kreisstadt Heppenheim.

Wahlberechtigt und wählbar als Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die das Kommunalwahlrecht besitzen, die am Wahltag (16. Juli 2023) das 65. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Heppenheim gemeldet sind.

Nicht wählbar ist, wer in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Die Mitgliedschaft im Heppenheimer Seniorenbeirat ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat und der Betriebskommission der Stadtwerke.

Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 16. Juli 2023 stattfindende Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim auf.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen des § 9 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim entsprechen müssen.

Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten:
  • Wahlvorschläge können nur von natürlichen Personen eingereicht werden.
  • Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
  • Der Wahlvorschlag muss in Blockschrift oder Maschinenschrift den Vor- und Zunamen, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer der Bewerberin oder des Bewerbers aufführen. Er ist von der Bewerberin oder dem Bewerber zu unterzeichnen.
  • Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung der Zustimmung zur Übernahme des Mandats im Falle einer Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers eingereicht werden (Zustimmungserklärung).
  • Eine Bescheinigung des Magistrats der Kreisstadt Heppenheim (Wahlamt), dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist, ist beizufügen (Wählbarkeitsbescheinigung).
  • Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 für die Seniorenvertretung Wahlberechtigten unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschrift). Zur Unterschrift muss in Blockschrift der Name, Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum angegeben werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift unterstützen.
    Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der in der vorangegangenen Wahlperiode bereits Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats war, benötigt keine Unterstützungsunterschriften.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am Donnerstag, 11. Mai 2023 bis 16:00 Uhr schriftlich (im Original) bei der Geschäftsstelle des Wahlleiters für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim, Wahlamt (Bürgerbüro, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim) einzureichen.

Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen und amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu erhalten. Sie stehen (mit Ausnahme des Formblattes für Unterstützungsunterschriften) auch im Internet unter www.heppenheim.de als Download zur Verfügung.

Es ist zu empfehlen, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor Ablauf der genannten Frist einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist ab dem 30.03.2023 auch auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/bekanntmachungen/ eingestellt.
Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, 64646 Heppenheim zur Einsichtnahme ausgehängt.

64646 Heppenheim, 27. März 2023

Der Wahlleiter für die Wahl
des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim

Thomas Ehret
Magistratsoberrat
 
Bereitstellungstag: 30.03.2023

Standesamt geschlossen

 
Am Donnerstag, 30. März 2023 bleibt das Standesamt wegen einer Fortbildung geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Heppenheim, 23.03.2023
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 25.03.2023

Verlegung des Wochenmarktes

 
Aufgrund der Veranstaltung „Autoschau“ in der gesamten Fußgängerzone und auf dem Parkhof wird der Wochenmarkt am Samstag, den 25.03.2023 auf die Parkhofstraße verlegt.

Heppenheim, 17.03.2023

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 22.03.2023

Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Kreisstadt Heppenheim mit der Feststellung des Wahlergebnisses

 
Zur Feststellung des Wahlergebnisses für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023 habe ich den Wahlausschuss zu einer Sitzung

am Dienstag, den 14. März 2023, 18:00 Uhr

im Sitzungssaal Schlossberg im 1. OG des Rathauses, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim eingeladen.

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat das Recht, hieran teilzunehmen.

Heppenheim, den 06.03.2023
Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim

Thomas Ehret
Magistratsoberrat
 
Bereitstellungstag: 07.03.2023

Seniorenbeiratswahl am 12. August 2018;
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Seniorenbeirat

 
Der am 12. August 2018 in den Seniorenbeirat gewählte Bewerber Dieter Schnabel, Jahnstr. 7, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 12.01.2023 auf seinen Sitz im Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim verzichtet und scheidet somit ab sofort aus dieser Vertretungskörperschaft aus (§§ 19, 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 33 Kommunalwahlgesetz - KWG).

Gemäß §§ 19, 17 Abs. 2, 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 34 KWG habe ich daher festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen,

Herr Wilhelm Schreyer, Großer Markt 8, 64646 Heppenheim,

in den Seniorenbeirat nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Heppenheim, den 09.02.2023

Die stellv. Wahlleiterin der Kreisstadt Heppenheim

Silke Acquaro
Amtfrau
 
Bereitstellungstag: 11.02.2023

Öffentliche Bekanntmachung - Schöffen für die Rechtsprechung in Strafsachen gesucht

 
Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. In Heppenheim werden deshalb insgesamt 18 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bensheim und Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Heppenheim wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.

Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, sie müssen die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Das Amt verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Sie müssen sich verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bewerben sich bis zum 03.03.2023 bei der Stadt Heppenheim, Fachbereich Zentrale Dienste, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 13-1295 oder 06252 13-1113, E-Mail: info(at)stadt.heppenheim.de.

Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/ heruntergeladen werden.

Heppenheim, den 07.02.2023

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 10.02.2023

Allgemeinverfügung über die Ausweisung einer Sperrzone für das Mitführen von Glasbehältnissen und das Mitbringen und den Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken anlässlich des Fastnachtsumzugs am 19.02.2023 in Heppenheim

 
Gemäß §§ 1,2,6,11,31,40,47, 48 und 52 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)und §§1und 35 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) in der jeweils geltenden Fassung, erlässt der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim folgende

Allgemeinverfügung:
  1. Allen Personen, die sich am Fastnachtssonntag, 19.02.2023, in der Zeit vom 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr in dem nachfolgend beschriebenen Bereich aufhalten, wird das Mitführen von Glasbehältern und das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken untersagt.

    Der Bereich ist wie folgt begrenzt:
    Graben, zwischen Fastnachtsbrunnen und Gräffstraße (siehe schraffierte Fläche im beigefügten Plan)

  2. Die Überprüfung der unter Ziffer 1 angeführten Bestimmung obliegt der Polizei, dem Ordnungsamt und den Kräften des eingesetzten Sicherheitsdienstes.

  3. Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 1 kann durch Polizei oder Ordnungsamt ein Platzverweis erteilt werden. Ebenso können Glasflaschen und Gläser sowie deren Inhalt, beschlagnahmt und vernichtet werden. Gleiches gilt für jegliche mitgebrachte alkoholische Getränke. Hierzu kann unmittelbarer Zwang, der hiermit angedroht wird, angewandt werden.

  4. Gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung angeordnet.

  5. Diese Allgemeinverfügung tritt am 19. Februar 2023 in Kraft und gilt am Tag nach ihrer Bereitstellung im Internet, auf der Homepage der Stadt Heppenheim (www.heppenheim.de) als bekannt gegeben Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auch im Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr) eingesehen werden.

Heppenheim, den 02.02.2023

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 06.02.2023

Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus

 
Am kommenden Dienstag (07.02.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.

Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.

Heppenheim, den 30.01.2023
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 01.02.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Bestellung eines bevollmächtigten Bezirks-Schornsteinfegers für den Kehrbezirk Nr. 25

 
Im Zuge der Amtshilfe für den Kreis Bergstraße wird folgende Information bekannt gemacht:

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Wirkung vom 01.01.2023

Herrn Markus Neumann

mit der Verwaltung des Kehrbezirkes Nr. 25 (Städte Bensheim, Heppenheim und Lorsch) bis zum 31.12.2029 beauftragt.

Herr Neumann wohnt in 69488 Birkenau, Im Mühlacker 4 und ist unter der
Telefon-Nr.: 06201 4698048, zu erreichen.

Heppenheim, 11.01.2023

Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 14.01.2023

Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus

 
Am kommenden Dienstag (10.01.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.

Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.

Heppenheim, den 03.01.2023

Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 05.01.2023