Die Kreisstadt Heppenheim sucht eine stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Heppenheim I - Schlichten statt richten
Können Sie gut zuhören?
Sind Sie ein "kühler Kopf"?
Können Sie gut mit Menschen umgehen?
Halten Sie ein gutes menschliches Klima für wichtig?
Und wollen Sie sich engagieren?
Dann bewerben Sie sich doch als stellvertretender Schiedsmann oder stellvertretende Schiedsfrau.
Zum Schiedsamtsbezirk Heppenheim I gehören: Heppenheim-Mitte, Mittershausen-Scheuerberg, Ober-Laudenbach, Hambach, Kirschhausen (mit Igelsbach), Sonderbach und Wald-Erlenbach. Die Schiedsperson muss in dem Bezirk des Schiedsamtes ihren Wohnsitz haben.
Der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau ist ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Bensheim auf ihre Pflichten vereidigt.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigung oder Sachbeschädigung ist es sogar zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch beim Schiedsamt einen Schlichtungsversuch zu unternehmen.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 75 Jahre alt sind.
Vorkenntnisse
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit schriftliche Protokolle zu verfassen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Schiedspersonen werden für ihr Amt durch Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – ausgebildet.
Für die Sprechzeiten und Ausübung der Arbeit der Schiedsperson stellt die Kreisstadt im Stadthaus Friedrichstraße 21, einen Raum zur Verfügung.
Diese Frage wird auch immer gestellt:
Verdient die Schiedsperson am Schiedsamt etwas?
Nein. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt.
Der Schiedsfrau bzw. dem Schiedsmann stehen 60 % der vereinnahmten Gebühren zu. Die Gebühren richten sich nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG).
Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 23.02.2024, an den
Magistrat der Kreisstadt
Zentrale Dienste- Allgemeine Verwaltung
Großer Markt 1
64646 Heppenheim
info(at)stadt.heppenheim.de
Anmeldeformular
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Dann bewerben Sie sich doch als stellvertretender Schiedsmann oder stellvertretende Schiedsfrau.
Zum Schiedsamtsbezirk Heppenheim I gehören: Heppenheim-Mitte, Mittershausen-Scheuerberg, Ober-Laudenbach, Hambach, Kirschhausen (mit Igelsbach), Sonderbach und Wald-Erlenbach. Die Schiedsperson muss in dem Bezirk des Schiedsamtes ihren Wohnsitz haben.
Der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau ist ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Bensheim auf ihre Pflichten vereidigt.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigung oder Sachbeschädigung ist es sogar zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch beim Schiedsamt einen Schlichtungsversuch zu unternehmen.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 75 Jahre alt sind.
Vorkenntnisse
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit schriftliche Protokolle zu verfassen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Schiedspersonen werden für ihr Amt durch Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – ausgebildet.
Für die Sprechzeiten und Ausübung der Arbeit der Schiedsperson stellt die Kreisstadt im Stadthaus Friedrichstraße 21, einen Raum zur Verfügung.
Diese Frage wird auch immer gestellt:
Verdient die Schiedsperson am Schiedsamt etwas?
Nein. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt.
Der Schiedsfrau bzw. dem Schiedsmann stehen 60 % der vereinnahmten Gebühren zu. Die Gebühren richten sich nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG).
Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 23.02.2024, an den
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64646 Heppenheim
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