Sondernutzungserlaubnis für Gewerbetreibende
Das Ordnungsamt der Stadt Heppenheim weist darauf hin, dass Gewerbetreibende, die einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche zur Werbung für ihre Geschäfte in Anspruch nehmen, eine Genehmigung für diese Sondernutzung benötigen. Wer beispielsweise Kundenstopper, Warenbänke, Fahrradständer, Infostände oder Container aufstellen möchte, muss einen Antrag auf Sondernutzung stellen.
Entsprechende Anträge für das Jahr 2022 gibt es im Onlineverfahren oder zum Download auf der städtischen Homepage unter www.heppenheim.de, Rubrik rathaus&politik/buergerservice/formulare/ oder beim Ordnungsamt in der Gräffstraße 7-9, Zimmer 34 und 35.
Die Sondernutzungserlaubnis gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss nach Ablauf des Jahres neu beantragt werden.
Für Rückfragen stehen Frau Fix, Tel. 06252 13-1208 oder Herr Trares, Tel. 06252 13-1215, zur Verfügung
Entsprechende Anträge für das Jahr 2022 gibt es im Onlineverfahren oder zum Download auf der städtischen Homepage unter www.heppenheim.de, Rubrik rathaus&politik/buergerservice/formulare/ oder beim Ordnungsamt in der Gräffstraße 7-9, Zimmer 34 und 35.
Die Sondernutzungserlaubnis gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss nach Ablauf des Jahres neu beantragt werden.
Für Rückfragen stehen Frau Fix, Tel. 06252 13-1208 oder Herr Trares, Tel. 06252 13-1215, zur Verfügung