Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit
Die Stadtverwaltung Heppenheim appelliert an das verantwortungsbewusste Verhalten der Hundebesitzer in der Brut- und Setzzeit zwischen dem 1. März und 30. Juni und bittet um Beachtung der geltenden Regelungen zur Anleinpflicht für Hunde in Feld und Wald.
Mit der zum 01.01.2021 in Kraft getretenen „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ soll der Wildtierbestand im Stadtgebiet Heppenheim besser vor wildernden Hunden geschützt werden. Entsprechende Hinweisschilder werden in den nächsten Tagen an markanten Stellen aufgestellt. Die Ordnungspolizei wird im Rahmen der Kontrollfahrten die Einhaltung des Leinenzwangs überwachen und festgestellte Verstöße ordnungsrechtlich ahnden.
Mit der zum 01.01.2021 in Kraft getretenen „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ soll der Wildtierbestand im Stadtgebiet Heppenheim besser vor wildernden Hunden geschützt werden. Entsprechende Hinweisschilder werden in den nächsten Tagen an markanten Stellen aufgestellt. Die Ordnungspolizei wird im Rahmen der Kontrollfahrten die Einhaltung des Leinenzwangs überwachen und festgestellte Verstöße ordnungsrechtlich ahnden.