Neue Parkausweise für die Bewohnerparkzonen 2020 –Beantragung vorzugsweise online
Die Parkausweise 2019 für die Parkzonen der Heppenheimer Innenstadt verlieren mit Ablauf des Jahres ihre Gültigkeit. Ausweise für 2020 können ab sofort online beantragt werden oder ab 11.11.2019 persönlich beim Bürgerbüro bzw. Ordnungsamt. Eine frühzeitige Beantragung, vorzugsweise online, ist in diesem Jahr besonders ratsam, da es zum Jahresende aufgrund der Lage der Feiertage nur wenige Arbeitstage gibt.
Bewohnerparkausweise können Bewohner der folgenden Parkbereiche beantragen:
A: Altstadt/ Graben/ Siegfriedstraße 1 bis 31 bzw. 2 bis 68
B: Bensheimer Weg/ Heinrichstraße/ Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-14/ Marienstraße
C: Karl-Marx-Straße/ Karlstraße/ Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/ Walther-Rathenau-Straße (zwischen Ludwigstraße und Hagenstraße)/ In der Krone/ Bahnhofstraße/ Ernst-Schneider-Straße (zwischen In der Krone und Neckarstraße)/ Neckarstraße (zwischen Lorscher Straße und Ernst-Schneider-Straße)
Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat und im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder des EU-Kartenführerscheins der Klasse B ist, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich. Die Bewohnerparkausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden. Zur Antragstellung sind ein Personalausweis sowie ein Fahrzeugschein vorzulegen.
Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhalteverbote hat, kann auf Antrag eine Parkkarte pro Gewerbe erhalten. Der Antrag kann unter Vorlage des Gewerbescheines ausschließlich beim Ordnungsamt beantragt werden.
Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis/Parkkarte 30,00 €. Jede Änderung der Parkausweise kostet weiterhin 5,00 €. Bewohnerparkausweise bzw. Parkkarten sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Ausweise für das Jahr 2019 verlieren demnach ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2020.
Ausnahmegenehmigungen für Ärzte (Kosten (50,00€), für Handwerker (Kosten 100,00 €) und für Soziale Dienste (Kosten 100,00 €) für das Kalenderjahr 2019 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden.
Für Handwerker besteht außerdem die Möglichkeit, Handwerkerparkausweise zu beantragen, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar oder Frankfurt Rhein-Main Gültigkeit haben. Nähere Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt.
Die Online-Beantragung ist über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) unter der Rubrik Rathaus & Politik/ Bürgerservice möglich.
Auskunft Bürgerbüro
Friedrichstraße 21 | Tel. 06252 13-3012
Montag – Mittwoch 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
jeden 1. und 3. Samstag des Monats 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Auskunft Ordnungsamt
Gräffstraße 7 - 9 | Tel. 06252 13-1215
Montag – Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Bewohnerparkausweise können Bewohner der folgenden Parkbereiche beantragen:
A: Altstadt/ Graben/ Siegfriedstraße 1 bis 31 bzw. 2 bis 68
B: Bensheimer Weg/ Heinrichstraße/ Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-14/ Marienstraße
C: Karl-Marx-Straße/ Karlstraße/ Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/ Walther-Rathenau-Straße (zwischen Ludwigstraße und Hagenstraße)/ In der Krone/ Bahnhofstraße/ Ernst-Schneider-Straße (zwischen In der Krone und Neckarstraße)/ Neckarstraße (zwischen Lorscher Straße und Ernst-Schneider-Straße)
Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat und im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder des EU-Kartenführerscheins der Klasse B ist, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich. Die Bewohnerparkausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden. Zur Antragstellung sind ein Personalausweis sowie ein Fahrzeugschein vorzulegen.
Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhalteverbote hat, kann auf Antrag eine Parkkarte pro Gewerbe erhalten. Der Antrag kann unter Vorlage des Gewerbescheines ausschließlich beim Ordnungsamt beantragt werden.
Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis/Parkkarte 30,00 €. Jede Änderung der Parkausweise kostet weiterhin 5,00 €. Bewohnerparkausweise bzw. Parkkarten sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Ausweise für das Jahr 2019 verlieren demnach ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2020.
Ausnahmegenehmigungen für Ärzte (Kosten (50,00€), für Handwerker (Kosten 100,00 €) und für Soziale Dienste (Kosten 100,00 €) für das Kalenderjahr 2019 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden.
Für Handwerker besteht außerdem die Möglichkeit, Handwerkerparkausweise zu beantragen, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar oder Frankfurt Rhein-Main Gültigkeit haben. Nähere Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt.
Die Online-Beantragung ist über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) unter der Rubrik Rathaus & Politik/ Bürgerservice möglich.
Auskunft Bürgerbüro
Friedrichstraße 21 | Tel. 06252 13-3012
Montag – Mittwoch 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
jeden 1. und 3. Samstag des Monats 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Auskunft Ordnungsamt
Gräffstraße 7 - 9 | Tel. 06252 13-1215
Montag – Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung