Verbrennen von Grünabfällen
Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist am kommenden Samstag (17.04.) in der Zeit zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ausnahmsweise möglich.
Die Grünabfälle dürfen auf außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücken, auf denen sie anfallen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.
Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst nur auf diesen Termin begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.
Die Grünabfälle dürfen auf außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücken, auf denen sie anfallen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.
Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst nur auf diesen Termin begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.