Handwerkerparkausweis Heppenheim

Handwerksbetriebe, die keinen regional gültigen Handwerkerparkausweis benötigen, können auf Antrag einen Handwerkerparkausweis für das Stadtgebiet der Kreisstadt Heppenheim erhalten. Der Handwerkerparkausweis räumt den Handwerksbetrieben einige Parkerleichterungen ein.


Gültigkeit des Handwerkerparkausweises
  • Nur im Stadtgebiet Heppenheim (inkl. Ortsteile)
  • Wird für das Kalenderjahr ausgestellt (01.01.-31.12.) und muss nach Ablauf neu beantragt werden
  • Es können pro Handwerkerparkausweis bis zu 5 Kennzeichen aufgenommen werden, allerdings kann nur mit einem Fahrzeug geparkt werden
  • Wenn mit mehr als einem Fahrzeug zeitgleich geparkt werden soll, beantragen Sie bitte für jedes Fahrzeug einen Parkausweis

Welche Unterlagen sind vorzulegen?
  • Antragsformular
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Kopie der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite)
  • Fahrzeugschein(e) in Kopie

Die Beantragung des Handwerkerparkausweises ist aktuell nur schriftlich möglich. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular und die notwendigen Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail ein.


Welche Kosten fallen an?
Pro ausgestellter Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 100,- € erhoben.


Bei Fragen zum Handwerkerparkausweis stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde gerne zur Verfügung.


Antragsformular herunterladen