Aktuelle Pressemitteilungen der Kreisstadt Heppenheim

Die Gunderslachstraße wird im Teilabschnitt der Hausnummern 8 – 16a, aufgrund des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur, im Zeitraum vom 02.09. – 29.11.2024 vollgesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist möglich und der Verkehr wird großräumig über die Bürgermeister-Kunz-Straße umgeleitet.



Die Polizeidirektion Heppenheim bietet am Dienstag, 03. September, eine polizeiliche Sprechstunde in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus an. Stephanie Hellermann- von Serkowsky, Schutzfrau vor Ort, steht Bürgern als Ansprechpartnerin in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen von 14 bis 16 Uhr zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

Gut erhaltener Trödel aller Art und Schätze aus Keller oder Dachboden können beim Heppenheimer Flohmarkt unter den Platanen auf dem Graben am Samstag, 07. September 2024 neue Liebhaber finden. Von 09:00 bis 14:00 Uhr bieten Hobbyhändler ihre Waren an. Ob Kinderkleidung, Geschirr, Bücher, Spielzeug oder Retro-Schmuck, Schnäppchenjäger können sich auf die Suche nach interessanten und manchmal skurrilen Objekten machen. Rund um den Graben ist die Chance groß, dass man fündig wird. Am Stand der Bürgerstiftung Heppenheim kann man Trödel sogar für einen guten Zweck erwerben.

Wer verkaufen will, kann online verbindlich einen Standplatz reservieren. Der Ticketshop auf www.heppenheim.de ist ab Montag, 02.09.2024, 08:00 Uhr freigeschaltet.

Die Standplätze sind in drei Bereiche eingeteilt: Südlicher Graben, Mitte und nördlicher Graben. Sie werden bei der Online-Anmeldung direkt gebucht. Die Gebühr für einen 3 m langen Standplatz (Tapeziertisch o.ä.; maximale Tiefe der Ausstellungsfläche 1,20 m) beträgt 15,00 Euro und ist bei Buchung fällig. Das Aufstellen von Pavillons ist nicht erlaubt. Mit der Anmeldung über den Ticketshop der Stadt Heppenheim, stimmt der Kunde zu, die Marktordnung einzuhalten (www.heppenheim.de/heppenheim-erleben/veranstaltungen/maerkte/flohmarkt/).

Wer einen Platz reserviert hat, kann am 07.09.2024 ab 07:00 Uhr seinen Stand aufbauen. Insgesamt stehen rund 160 Standplätze auf dem Flohmarktgelände am Graben, Kleinen Markt und in der Friedrichstraße zur Verfügung.

Ergänzende Informationen wie Anfahrtshinweis, Parkmöglichkeiten für das Fahrzeug sowie ein allgemeines Merkblatt werden den Standbetreibern nach der Anmeldung zugemailt. Der Flohmarkt findet auch bei regnerischem Wetter statt. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Während des Flohmarktes bleibt der Graben für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Die Haltestelle des Stadtbusses wird in die Gräffstraße 7-9 verlegt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Heppenheim, Stadtmarketing, Großer Markt 1 (Rathaus, 3. OG), Tel. 06252 13-1242, E-Mail: stadtmarketing(at)stadt.heppenheim.de oder unter www.heppenheim.de/heppenheim-erleben/veranstaltungen/maerkte/flohmarkt/.

Aktuelle Pressemitteilung des Kreises Bergstraße 

Afrikanische Schweinepest: Erneute Ausweitung der Sperrzone
Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lindenfels und Lautertal betroffen / Dringender Appell an die Bevölkerung, Wege-Gebot und Leinenpflicht einzuhalten / Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten verboten / Neue Allgemeinverfügung ab 6.8. über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen abrufbar

Kreis Bergstraße (kb).
Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wird am 06.08.2024 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone.

„Die erneute Ausweitung der bestehenden Sperrzone II ist aufgrund eines positiven ASP-Falles in Ober-Ramstadt notwendig“, erklärt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „In dieser Sperrzone II befinden sich jetzt ganz beziehungsweise teilweise die Kommunen Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lindenfels und Lautertal. In der gesamten Sperrzone ist das Ruhen der Jagd angeordnet.“ Für die Allgemeinheit gelte darüber hinaus ein striktes Wege-Gebot. „Das bedeutet, dass das Radfahren und Reiten sowie der Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen im Waldgebiet der Sperrzone II zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet ist. Mithin ist das Verlassen dieser Wege untersagt. Damit sind insbesondere auch das Geocaching oder andere Formen der Schnitzeljagd aktuell nicht erlaubt. Gleiches gilt für das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten in Waldflächen der Sperrzone II. Grundsätzlich sind in Waldflächen der Sperrzone II alle Aktivitäten, die geeignet sind, Wild aufzuschrecken, untersagt“, so Schimpf. Für das gesamte Gebiet der Sperrzone II gelte zudem eine Leinenpflicht für Hunde.

Die Beachtung der angeordneten Maßnahmen ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Leider habe sich in den letzten Tagen gezeigt, dass die angeordneten Maßnahmen nur unzureichend beachtet werden. Insoweit erfolgt nun seitens des zuständigen Dezernenten Schimpf der dringende Appell, die angeordneten Maßnahmen zu beachten. Bei Nichtbeachtung würden entsprechende Bußgelder verhängt.

Mit den Hegeringleitern und betroffenen Jagdpächtern sowie den betroffenen Akteuren der Landwirtschaft steht der Kreis in einem steten direkten Austausch, damit aktuelle Entwicklungen zeitnah an die Betroffenen weitergegeben werden können.

Die Entwicklung der derzeitigen Situation ist dynamisch und erfordert stetige Anpassungen der Gebiete der Sperrzone sowie gegebenenfalls die Anpassung der Maßnahmen. Jeweils aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind unter www.kreis-bergstrasse.de abrufbar.
 

Im August findet kein Plaudercafé statt.

Nächster Termin ist am Donnerstag, den 26.09.2024 von 10:00-12:00 Uhr im Mehrzweckraum K2 in der Karlstraße 2.