Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen, durch die Bereitstellung an dieser Stelle unter Angabe des Bereitstellungstages. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet. Es erfolgt zusätzlich ein Hinweis auf die Bekanntmachung im Starkenburger Echo. Diese Regelung gilt seit dem 26.04.2021.
Seniorenbeiratswahl am 12. August 2018; Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Seniorenbeirat
Der am 12. August 2018 in den Seniorenbeirat gewählte Bewerber Friedrich Wilms, Neckarsteinacher Str. 8, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 11.12.2022 auf seinen Sitz im Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim verzichtet und scheidet somit ab sofort aus dieser Vertretungskörperschaft aus (§§ 19, 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 33 Kommunalwahlgesetz - KWG).
Gemäß §§ 19, 17 Abs. 2, 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 34 KWG habe ich daher festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen,
Herr Peter Rossa, Lorscher Str. 10, 64646 Heppenheim,
in den Seniorenbeirat nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Seniorenbeiratswahl am 12. August 2018; Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Seniorenbeirat
Der am 12. August 2018 in den Seniorenbeirat gewählte Bewerber Klaus Semmler, Wiesbadener Str. 5, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 30.11.2022 auf seinen Sitz im Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim verzichtet und scheidet somit ab sofort aus dieser Vertretungskörperschaft aus (§§ 19, 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 33 Kommunalwahlgesetz - KWG).
Gemäß §§ 19, 17 Abs. 2, 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 34 KWG habe ich daher festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen,
Herr Jürgen Bessinger, Bebelstr. 2 A, 64646 Heppenheim,
in den Seniorenbeirat nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Heppenheim an Weihnachten und zum Jahreswechsel
Das Bürgerbüro hat am 02.1.2023 eine verlängerte Öffnungszeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Das Museum der Stadt Heppenheim hat am 24.12.2022, an beiden Weihnachtsfeiertagen und am 31.12.2022 geöffnet. Am 01.01.2023 ist das Museum geschlossen.
Die Musikschule geht vom 22.12.2022 bis 08.01.2023 in die Weihnachtsferien.
Die Stadtbücherei ist ab 23.12.2022 geschlossen und öffnet die Türen wieder am 05.01.2023.
Heppenheim, 09.12.2022 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG)
über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes die Öffnung aller Verkaufsstellen in Heppenheim (außer Stadtteilen) aus Anlass der Automobilschau am Sonntag, den 26. März 2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, freigegeben.
Diese Verfügung tritt am 26. März 2023 in Kraft und gilt am Tag nach ihrer Bereitstellung im Internet, auf der Homepage der Stadt Heppenheim (www.heppenheim.de) als bekannt gegeben. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung wird im Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim ausgehängt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr) dort und auf der Homepage eingesehen werden.
Heppenheim, den 1. Dezember 2022 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus
Am kommenden Dienstag (06.12.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kommunalwahlen am 14. März 2021; Ausscheiden eines Mitgliedes und Feststellung des Leerbleibens eines Sitzes im Ortsbeirat Kirschhausen
Herr Hartmuth Dambier, Sudetenstr. 4, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 18.11.2022 auf seinen Sitz im Ortsbeirat Kirschhausen verzichtet und ist somit aus dieser Vertretungskörperschaft ausgeschieden (§ 33 KWG).
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag der SPD nunmehr erschöpft ist und keine Nachrückerin oder kein Nachrücker mehr zur Verfügung steht; der Sitz bleibt unbesetzt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bürgersprechstunde der Polizeidirektion am Dienstag, 01.11.2022 in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus
Am kommenden Dienstag (01.11.2022) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus
Am kommenden Dienstag (04.10.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Heppenheim, den 27.09.2022 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen
Am Donnerstag, 29. September 2022 bleiben die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim einschließlich Stadtwerke, Bürgerbüro und Tourist Information ab 12:00 Uhr wegen einer Personalversammlung geschlossen.
Die Musikschule, die Stadtbücherei und das Museum haben geöffnet.
Die Sprechstunden der Integrationslotsen finden an diesem Tag nicht statt.
Am Donnerstag, 29. September 2022 bleibt das das Standesamt wegen einer Fortbildung und anschließender Personalversammlung geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Heppenheim, 20.09.2022 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim, darf aufgrund der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes aus dem Melderegister Auskünfte erteilen und Daten übermitteln, u.a. an
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Haben Mitglieder Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Angehörigen Vor- und Familienname, Geburtsdatum und –ort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschrift und letzte frühere Anschrift, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke sowie Sterbedatum übermitteln (§ 42 Abs. 2 BMG);
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs vorangehenden Monaten. Es wird Auskunft aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Hierbei handelt es sich um die in § 44 Abs. 1 bezeichneten Daten: Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache (§ 50 Abs. 1 BMG);
Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen. Die Meldebehörde darf in diesem Fall Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums (§ 50 Abs. 2 BMG);
Adressbuchverlage über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften aller Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 50 Abs. 3 BMG);
das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März. Es werden Familienname, Vornamen und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt (§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Soldatengesetz).
Gemäß § 42 Abs. 2 u. 3, § 50 Absatz 5 und § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) sind die Bürgerinnen und Bürger einmal jährlich auf die Möglichkeit hinzuweisen, in bestimmten Fällen der Übermittlung ihrer Daten aus dem Melderegister zu widersprechen.
Einwohnerinnen und Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, können ihren Widerspruch persönlich im Bürgerbüro, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim oder durch eine formlose schriftliche Mitteilung beim Magistrat der Kreisstadt Heppenheim (Bürgerbüro), Großer Markt 1, 64646 Heppenheim einreichen.
Ein entsprechendes Formular kann auch von der Homepage der Stadt Heppenheim www.heppenheim.de heruntergeladen werden.
Platzvergabe für den jährlichen Weihnachtsbaumverkauf auf dem Europaplatz in Heppenheim
Die Kreisstadt Heppenheim vergibt den Standplatz für einen Weihnachtsbaumverkauf auf einem Teilbereich des westlichen Europaplatzes (Lorscher Straße/B460) für 3 Jahre (2022-2024), jeweils ab Samstag vor dem 1. Advent bis zum 24.12. des Kalenderjahres, neu. Es wird ein privatrechtlicher Nutzungsvertrag geschlossen.
Die Bewerbungsfrist läuft vom 01.09.2022 bis 30.09.2022.
Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung von allgemeinen Vergabegrundsätzen an den Meistbietenden in Form der freihändigen Vergabe. Bei gleicher Eignung und Angebotshöhe gilt die Reihenfolge des Posteingangs.
Die Bewerbungsunterlagen können unter www.heppenheim.de abgerufen und eingesehen werden. Die Bewerbung ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim Stadtmarketing Großer Markt 1 64646 Heppenheim
Bürgersprechstunde der Polizei in der Heppenheimer Fußgängerzone
Am kommenden Dienstag (02.08.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Heppenheim, den 26.07.2022 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen Friedhofssatzung §§ 25, 26
Grabmale und sonstige Grabaufbauten sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der/die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte
Als Friedhofsträger obliegt es der Stadt Heppenheim im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, alle Grabstellen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.
Die Gartenbau–Berufsgenossenschaft schreibt dem Friedhofsträger im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (UVV-VSG 4.7 § 9) eine jährliche Standsicherheitsüberprüfung gemäß den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes (BIV) der Steinmetze vor.
Diese Überprüfung findet in der Zeit vom 08.08. bis 12.08.2022 auf allen Friedhöfen statt.
Bei Bedarf können Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte der Grabstätte für die Überprüfung ihres Grabmales einen Termin mit der Friedhofsverwaltung vereinbaren. Erforderlich sind die Angabe des Friedhofes und die Grabstätten-Nummer.
Kontakt Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30-11:00 Uhr | Tel. 06252 959301 (Anrufbeantworter ist ggf. geschaltet) E-Mail: friedhof(at)stadt.heppenheim.de
Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen
Am Donnerstag, 21. Juli 2022 bleiben die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim, einschließlich Bürgerbüro und Tourist Information wegen eines Betriebsausfluges geschlossen. Die Stadtbücherei und das Museum haben geöffnet.
Die Sprechstunden der Integrationslotsen finden an diesem Tag nicht statt.
Öffentliche Bekanntmachung - Polizei bietet Bürgersprechstunde in der Fußgängerzone
Am kommenden Dienstag (05.07.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Heppenheim, den 29.06.2022 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Heppenheim (außer Stadtteilen) aus Anlass des Halloween-Festes am Sonntag, den 30. Oktober 2022, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, freigegeben.
Diese Verfügung tritt am 30. Oktober 2022 in Kraft und gilt am Tag nach ihrer Bereitstellung im Internet, auf der Homepage der Stadt Heppenheim (www.heppenheim.de) als bekannt gegeben. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung wird im Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim ausgehängt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr) dort und auf der Homepage eingesehen werden.
Heppenheim, den 10. Juni 2022 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags Öffentliche Ausschreibung Bauvorhaben: Krippen Neubau Dr.-Heinrich-Winter-Straße 11 HLSK
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/607.
Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags Öffentliche Ausschreibung Bauvorhaben: Krippen Neubau Dr.-Heinrich-Winter-Straße 11 Elektro
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/608.
Bürgersprechstunde der Polizeidirektion im Heppenheimer Rathaus
Am kommenden Dienstag (07.06.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr im Heppenheimer Rathaus, Saal Maiberg statt. Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Heppenheim, den 30.05.2022 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Am Freitag, den 03. Juni 2022, findet in Heppenheim auf dem Parkhof (Nord), ab 16:00 Uhr eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern und anderer Fundsachen statt.
Alle Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 (1) BGB aufgefordert, bis zum 27. Mai 2022, 12:00 Uhr, im Fachbereich Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9 in 64646 Heppenheim, ihre Rechte an den zur Versteigerung anstehenden Fundsachen geltend zu machen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Fundsachenversteigerung an einem Freitag stattfindet.
Auskunft erteilen Frau Kinscherff, Telefon: 06252 13-1209 und Frau Dorval 06252 13-1216.
Heppenheim, den 24.05.2022
Umgestaltung des Wilhelm-Schäfer-Platzes Asphalt- und Pflasterarbeiten Herstellen von: ca. 750 m² Parkplatzflächen aus Betonpflaster ca. 70 m² Naturpflaster ca. 50 m Entwässerungsrinnen Ver- und Entsorgungsleitungen
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/601. Den Zugang zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie ab dem 23.05.2022 unter https://subreport-elvis.de/E82593448.
Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bauvorhaben: Amtshof Heppenheim/ barrierefreier Zugang und Erweiterung Zehntkeller Natursteinarbeiten
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/606.
Am Freitag, den 03. Juni 2022, findet in Heppenheim auf dem Parkhof (Nord), ab 16:00 Uhr eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern und anderer Fundsachen statt.
Alle Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 (1) BGB aufgefordert, bis zum 27. Mai 2022, 12:00 Uhr, im Fachbereich Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9 in 64646 Heppenheim, ihre Rechte an den zur Versteigerung anstehenden Fundsachen geltend zu machen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Fundsachenversteigerung an einem Freitag stattfindet.
Auskunft erteilen Frau Kinscherff, Telefon: 06252 13-1209 und Frau Dorval 06252 13-1216.
Öffentliche Bekanntmachung - Bürgersprechstunde der Polizeidirektion im Heppenheimer Rathaus
Am kommenden Dienstag (05.04.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr im Heppenheimer Rathaus, Saal Maiberg statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Heppenheim, den 30.03.2022 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Bürgersprechstunde der Polizeidirektion im Heppenheimer Rathaus
Am kommenden Dienstag (01.03.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 15:30 Uhr im Heppenheimer Rathaus, Saal Schlossberg statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes die Öffnung aller Verkaufsstellen in Heppenheim (außer Stadtteilen) aus Anlass der Automobilschau am Sonntag, den 15. Mai 2022, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, freigegeben.
Diese Verfügung tritt am 15. Mai 2022 in Kraft und gilt am Tag nach ihrer Bereitstellung im Internet, auf der Homepage der Stadt Heppenheim als bekannt gegeben. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung wird im Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim ausgehängt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr) dort eingesehen werden.
Heppenheim, den 03. Februar 2022 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Heppenheim (Bergstraße)
Der § 2 (1) der derzeit gültigen Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Heppenheim wird mit Wirkung vom 01. März 2022 wie folgt geändert:
1.
Der Grundpreis beträgt
3,00 €
2.
Der Fahrpreis beträgt pro km
2,60 €
(Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefangene Zeiteinheit € 0,10)