Ausschreibungen / Bekanntmachungen 2021

Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen, durch die Bereitstellung an dieser Stelle unter Angabe des Bereitstellungstages. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet. Es erfolgt zusätzlich ein Hinweis auf die Bekanntmachung im Starkenburger Echo. Diese Regelung gilt seit dem 26.04.2021.
Bis zum 25.04.2021 war das Starkenburger Echo amtliches Bekanntmachungsblatt der Kreisstadt Heppenheim.