Sonstiges

 

Kontaktstelle für das Ortsgericht Heppenheim I

Über die Aufgaben des Ortsgerichts können Sie sich hier informieren.

Das Standesamt unterstützt das Ortsgericht Heppenheim I insbesondere bei der Erstellung der Sterbefallanzeigen. Sollten Sie hierzu außerhalb der Sprechzeiten des Ortsgerichtsvorstehers Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamts.

Apostille für Deutsche Personenstandsurkunden

In manchen Ländern wird bei Vorlage von Personenstandsurkunden eine Überbeglaubigung (Echtheitsnachweis) gefordert. Sollten Sie eine solche Apostille benötigen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Heppenheim.

Nachbeurkundungen

Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die im Ausland stattgefunden haben, können in Deutschland nachbeurkundet (in ein Personenstandsregister eingetragen) werden, sofern der Antragsteller Deutscher Staatsangehöriger und antragsberechtigt ist. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

Ausstellen von Bescheinigungen über eine Fehlgeburt

Eine Fehlgeburt wird im Geburtsregister nicht beurkundet. Sie kann jedoch beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. Dieses Standesamt erteilt dann auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie eine Fehlgeburt anzeigen möchten, dann beraten wir Sie gerne einzelfallbezogen über das Verfahren.