Integrations-Kommission

 
Mangels Wahlvorschlägen fand in Heppenheim 2015 keine Ausländerbeiratswahl statt.

Durch die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (§§ 84 und 89 HGO) hat der Landesgesetzgeber den Kommunen die Option eingeräumt, alternativ zu den Wahlen eines Ausländerbeirats eine Integrations-Kommission i.S.d. § 72 HGO einzurichten.

Die Stadt Heppenheim hat sich mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2020 für die Bildung einer Integration-Kommission entschieden und die Hauptsatzung entsprechend geändert. Somit wurden in der neuen Kommunalwahlperiode die Mitglieder einer Integrations-Kommission vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung bestimmt.