Sondernutzungserlaubnisse

 
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

im Folgenden finden Sie Hinweise und Informationen zu Sondernutzungserlaubnissen nach dem Hessischen Straßengesetz. Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gerne zur Verfügung!

Leistungsbeschreibung
Der Gebrauch der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch (Sondernutzung) hinaus bedarf nach § 16 Hessisches Straßengesetz (HStrG) in Verbindung mit der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Kreisstadt Heppenheim der Erlaubnis.

Sondernutzungen sind somit denkbar bei Gerüsten, Containern, Freisitzen, Veranstaltungen, Informationsständen, Plakatwerbung etc.

Welche Kosten fallen an?
Die Kosten richten sich nach Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Kreisstadt Heppenheim und betragen zurzeit:


Bau-, Bürocontainer, Baustofflagerungen, Baumaschinen, Gerüst
  
0,40 € / qm / Tag
5,00 € / qm / Monat
Mulden, Container, Toilettenwagen
Höchstgebühr
4,00 € / Tag
300,00 € / Jahr
Verkaufsstände (außerhalb Wochenmarkt)
10,00 € / Tag
Bewegliche Verkaufsstände (auch aus Kfz)
40,00 € / Monat
400,00 € / Jahr
Warenbänke je laufende Meter
2,00 € / Monat
Informationsstände bis zu 4 qm
Darüber hinaus je qm
10,00 € / Tag
3,00 € / Tag
Straßenfeste
50,00 € / Tag
Werbeschilder, Kundenstopper
10,00 € / Monat
Wegweiser, Hinweisschilder
0,50 € / Tag
100,00 € / Jahr
Tische, Stühle, Tresen und sonstiges
a) Als Freisitz für Gaststätten für die Saison März bis Oktober
für jeden angefangenen qm der in Anspruch genommenen Fläche
20,00 €
Für sonstige Monate außerhalb der Saison für jeden
angefangenen qm der in Anspruch genommenen Fläche
1,00 € / Monat
b) Sonstige (Tische, Stühle etc.) je qm
5,00 € / Monat
Sondernutzung im Übrigen, soweit sie für wirtschaftliche
oder gewerbsmäßige Zwecke erfolgt
10,00 € bis 1.000 € / Tag
Zusätzlich zu der Benutzungsgebühr wird für jede erteilte Sondernutzungserlaubnis eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben.


Sondernutzungserlaubnisse ab sofort online
Ab sofort besteht die Möglichkeit, Sondernutzungserlaubnisse online zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die angefügten Anhänge maximal 10 MB haben dürfen. Genehmigungsfähige Anträge werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.


Sondernutzungserlaubnisse online – max. 10 MB Anlagen