Beurkundung von Sterbefällen

 

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Standesamtes für die Beurkundung eines Sterbefalles richtet sich nach dem Todes-/Sterbeort. Das Standesamt Heppenheim ist also für in Heppenheim Verstorbene zuständig.
 

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Selbstverständlich können sich die Angehörigen eines/einer Verstorbenen selbst um die Formalitäten für die Beurkundung des Sterbefalles kümmern. Sie können aber auch den Bestatter, der sich um die Beisetzung bzw. Überführung kümmert, damit beauftragen.

Dieser hat die Möglichkeit, dem Standesamt vorab alle Unterlagen (siehe unten) per E-Mail oder Fax zu übersenden. Die Unterlagen, insbesondere die Personenstandsurkunden, sollten unbedingt vollständig sein, ansonsten kann die Beurkundung  nicht durchgeführt werden. Alle Dokumente sind bei Abholung im Original vorzulegen.

Alternativ kann für die Vorab-Anzeige auch die Online-Funktion genutzt werden.
 

Sterbefallanzeige online an das Standesamt übermitteln

Voranzeige eines Sterbefalls
 

Benötigte Unterlagen

  • vom Arzt ausgestellter Leichenschauschein
  • Personenstandsurkunden des Verstorbenen (ggf. mit Übersetzung)
    (= Geburtsurkunde, Heirats-, ggf. Sterbeurkunde des/der Vorverstorbenen)
  • Aufenthaltsbescheinigung und / oder gültigen deutschen Personalausweis
 

Gebühren

Die Beurkundung eines Sterbefalles sowie die Ausstellung von drei Sterbeurkunden für die Sozialversicherung sind gebührenfrei.
 
Im Übrigen fallen folgende Gebühren an
1 (deutsche) Sterbeurkunde
 
12,- Euro
   
jede weitere Urkunde
 
6,00 Euro
1 internationale Sterbeurkunde
12,- Euro
jede weitere Urkunde
6,00 Euro
Leichenpass
31,- Euro