11.02.2021 Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Kreis Bergstraße am 14. März 2021 in der Kreisstadt Heppenheim

Pressemitteilung des Hessischen Städtetages
 

Kommunalwahl? Sicher!

Die Präsidenten der Kommunalen Spitzenverbände in Hessen appellieren an die Bürgerinnen und Bürger:

Ihre Stimme zählt! Nehmen Sie an den Kommunalwahlen am 14. März 2021 teil. Die Hygieneregelungen und -maßnahmen bezüglich der COVID 19-Pandemie werden bei der Abgabe Ihrer Stimme beachtet.
Pressemitteilung "Kommunalwahl? Sicher!"
Presseinformation des Hessischen Städtetages

Empfehlung des Hessischen Städtetages zur Briefwahl

Der Hessische Städtetag empfiehlt allen Hessinnen und Hessen zur Kommunalwahl am 14. März 2021 die Briefwahl zu nutzen.

Ansprache des Präsidenten des Hessischen Städtetages

Informationen über die Kommunalwahlen am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen.

Dazu zählen folgende Maßnahmen:
  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne
  • werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe werden in den Wahllokalen grundsätzlich Schreibstifte bereit gehalten. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.
Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben.

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat, und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt.

Das Briefwahlbüro befindet sich im
Rathaus | Sitzungssaal Maiberg, EG | Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 | E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de

Auf unserer Homepage www.heppenheim.de können Sie die Briefwahlunterlagen über den angegebenen Link auch online beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

28.01.2021 Musterstimmzettel Kommunalwahlen 2021

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen am 14. März 2021 werden in der 6./7. KW an jeden Wahlberechtigten versandt. Im gleichen Zeitraum werden die Musterstimmzettel in jeden Haushalt verteilt. Bei Bedarf liegen Musterstimmzettel auch im Wahlamt zur Abholung bereit.

Alle Musterstimmzettel gibt es hier zum Download.

Musterstimmzettel Stadtverordnetenversammlung

Musterstimmzettel Ortsbeirat Erbach

Musterstimmzettel Ortsbeirat Hambach

Musterstimmzettel Ortsbeirat Kirschhausen

Musterstimmzettel Ortsbeirat Mittershausen-Scheuerberg

Musterstimmzettel Ortsbeirat Ober-Laudenbach

Musterstimmzettel Ortsbeirat Sonderbach

Musterstimmzettel Ortsbeirat Wald-Erlenbach

Mithilfe bei der Arbeit in einem Wahlvorstand

Bei jeder anstehenden allgemeinen Wahl sind in Heppenheim die Wahlvorstände von 16 Wahlbezirken und 4-5 Briefwahlbezirken zu besetzen. Bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 werden in Anbetracht der aktuellen Situation voraussichtlich 8-10 Briefwahlbezirke eingerichtet, da mit einem erhöhten Briefwahlaufkommen zu rechnen ist. Das bedeutet die Suche nach über 200 freiwilligen Heppenheimer Wahlberechtigten, die bereit sind, am Wahltag ein solches Wahlehrenamt auszuüben.

Für die Funktion eines/einer Vorsitzenden oder eines Schriftführers /einer Schriftführerin wird man in der Regel auf Personen zurückgreifen, die bereits über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Für die Funktion eines Beisitzers / einer Beisitzerin ist keinerlei Vorkenntnis erforderlich. Vorsitzende und Schriftführer werden durch Informationsmaterial und ggf. durch eine (Online-)Schulung auf ihr Amt vorbereitet.

Der zeitliche Aufwand am Wahltag umfasst den Einsatz am Vormittag oder am Nachmittag sowie die Zeit nach 18:00 Uhr für die Auszählung der Stimmen nach dem Schließen der Wahllokale. Für die Briefwahlvorstände beginnt die Arbeit erst am Nachmittag mit dem Öffnen der Briefwahlumschläge und der Stimmenauszählung.
 
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich; jedes Mitglied erhält jedoch ein sog. „Erfrischungsgeld“ gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
 
Bei Interesse an dieser interessanten Tätigkeit füllen Sie bitte möglichst alle Felder in unten stehendem Formular aus, damit wir Ihre bisherigen Erfahrungen richtig einschätzen können. Wir tragen Sie dann in die Liste der Freiwilligen ein; dies bedeutet jedoch noch nicht automatisch eine Berufung in einen Wahlvorstand für die nächste Wahl.

Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie:
Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen
(FFP2-Masken) und die Wahllokale mit Desinfektionsmittel sowie Plexiglasscheiben ausgestattet.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Formular - Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Weiterführende Links: