Ortsrecht
Maßgebend für die Rechtsverbindlichkeit von Satzungen ist nicht deren Aufnahme in diese Sammlung, sondern jeweils deren Veröffentlichung auf der städtischen Internetseite unter
www.heppenheim.de/bekanntmachungen/. Sie finden im Ortsrecht jeweils die aktuell gültige Fassung der Satzung oder Verordnung, die Änderungsnorm und die ursprüngliche Fassung. Diese Regelung gilt ab 26.04.2021. Zum Öffnen ist
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