Europawahl 2024


Die Europawahl fand am 09. Juni 2024 statt.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 28 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.

Bei der Wahl 2019 wurden in Deutschland 96 Abgeordnete für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Landeswahlleiter

Bundeswahlleiterin 

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin 

Europawahl am 09. Juni 2024 - Briefwahl rechtzeitig beantragen

Europawahl am 09. Juni 2024 - Briefwahl rechtzeitig beantragen

Die Europawahl 2024 rückt näher. Bürgerinnen und Bürger, die sich per Briefwahl beteiligen möchten und noch keinen Antrag gestellt haben, sollten dies baldmöglichst tun.

Briefwahlunterlagen können noch bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beim Briefwahlbüro, Großer Markt 1, beantragt werden.

Sollte für die Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimme der Postweg benutzt werden, ist es wichtig auf die Postlaufzeiten zu achten. In diesem Fall sollte man vorzugsweise seinen Wahlbrief persönlich oder durch einen Boten im Briefwahlbüro abgeben, um die rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.

Wahlbriefe, die dem Wahlamt nicht bis zum 9. Juni 2024, 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Wahl leider nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.

Bei der mündlichen Antragstellung im Briefwahlbüro ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung nicht erforderlich; es genügt die Vorlage des Personalausweises. Die persönliche Vorsprache hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann. Somit ist der pünktliche Eingang der Wahlunterlagen gesichert.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. des Briefwahlbüros zur Verfügung.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 oder 13-3009 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 07. Juni 2024: 08:00 – 18:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

29.04.2024 Mithilfe bei der Wahl

Mithilfe bei der Arbeit in einem Wahlvorstand

Bei jeder anstehenden allgemeinen Wahl sind in Heppenheim die Wahlvorstände von 16 Wahlbezirken und 5-6 Briefwahlbezirken zu besetzen. Das bedeutet für die Europawahl am 09.06.2024 die Suche nach ca. 170 freiwilligen Heppenheimer Wahlberechtigten, die bereit sind, am Wahltag ein solches Wahlehrenamt auszuüben.

Für die Funktion eines vorsitzenden Mitglieds oder eines Schriftführers/einer Schriftführerin wird man in der Regel auf Personen zurückgreifen, die bereits über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Für die Funktion eines Beisitzers/einer Beisitzerin ist keinerlei Vorkenntnis erforderlich.
Alle Wahlhelfer werden durch Informationsmaterial auf ihr Amt vorbereitet.

Der zeitliche Aufwand am Wahltag umfasst den Einsatz am Vormittag oder am Nachmittag sowie die Zeit nach 18:00 Uhr für die Auszählung der Stimmen nach dem Schließen der Wahllokale. Für die Briefwahlvorstände beginnt die Arbeit erst am Nachmittag mit der Öffnung der Briefwahlumschläge und der Stimmenauszählung.

Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich; jedes Mitglied erhält jedoch ein sog. „Erfrischungsgeld“ gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Bei Interesse an dieser interessanten Tätigkeit füllen Sie bitte möglichst alle Felder aus, damit wir Ihre bisherigen Erfahrungen richtig einschätzen können. Wir tragen Sie dann in die Liste der Freiwilligen ein. Dies bedeutet jedoch noch nicht automatisch eine Berufung in einen Wahlvorstand für die nächste Wahl.

Für Rückfragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Formular - Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Europawahl am 09. Juni 2024 - Wahlrecht der Unionsbürger

Europawahl am 09. Juni 2024 - Wahlrecht der Unionsbürger

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die Unionsbürger mit Wohnsitz in Heppenheim einmalig in das Wählerverzeichnis in Heppenheim eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Bürgerbüro/Wahlamt bis spätestens zum 19. Mai 2024 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post an das Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim gesendet werden.

Das Formular und ein Merkblatt erhalten die Unionsbürger unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerbüro/Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany zu finden.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. des Briefwahlbüros zur Verfügung.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim

Tel. 06252 13-1125 oder 13-3009 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

27.04.2024 Öffentliche Bekanntmachung - Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland

27.04.2024 Öffentliche Bekanntmachung - Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

08.02.2024 Informationen und Antragsformulare

Anschreiben Unionsbürger

Anschreiben Unionsbürger Englisch

Wahlbezirke nach Straßen mit Wahllokalen

Plan der Wahlbezirke