Mit der am 12.04.2022 erfolgten Modifizierung der bestehenden ÖRV ist der Eigenbetrieb „IKbit – Interkommunales Breitbandnetz“ mit der Realisierung eines flächendeckenden Gigabitausbaus beauftragt worden.
Durch das Interesse von Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorzunehmen, besteht die Möglichkeit in Teilen des IKbit-Gebietes einen Gigabitausbau ohne finanziellen Beitrag der Kommunen zu erreichen, was den potenziellen finanziellen Beitrag der Kommunen für einen flächendeckenden Glasfaserausbau beträchtlich mindert. Hierzu hat die
Entega Medianet GmbH eine verbindliche Vereinbarung bezüglich ihres angekündigten eigenwirtschaftlichen Ausbaus unterzeichnet.
Alle verbleibenden Restgebiete werden über einen geförderten Gigabitausbau realisiert, welcher zentral über den Eigenbetrieb „IKbit – Interkommunales Breitbandnetz“ abgewickelt wird und für den die Kommunen einen finanziellen Eigenanteil zu tragen haben.
Dieser geförderte Gigabitausbau in den verbleibenden, nicht eigenwirtschaftlich ausgebauten Gebieten, wird interkommunal unter Einbindung der verfügbaren Förderprogramme von Bund und Land realisiert, da sich die Zusammenarbeit bereits bewährt hat und so das Projekt ressourcensparend bewältigt werden kann.
Der Ausbau selbst erfolgt im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Die zusammengeschlossenen Kommunen – vertreten durch IKbit – vergeben hierzu eine Konzession für den Bau sowie den Betrieb an einen Netzbetreiber und finanzieren die durch diesen ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke gemeinsam. Die Wirtschaftlichkeitslücke ergibt sich dabei nach einer vom Fördermittelgeber vorgeschriebenen Berechnung, in der der Netzbetreiber nachweisen muss, wie hoch die kalkulierte Investition die kalkulierten Einnahmen innerhalb von 7 Jahren übersteigt. Für die Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke erhalten die Kommunen wiederum eine Förderung von Bund und Land von 90% - ein Eigenanteil von 10% muss von den Kommunen geleistet werden. Das errichtete Netz gehört dem Netzbetreiber und muss für mindestens sieben Jahre (Zweckbindungsfrist) betrieben werden. Natürlich ist ein Betrieb über die Zweckbindungsfrist von sieben Jahren hinaus gewünscht und liegt auch im wirtschaftlichen Interesse des im Vergabeverfahren bezuschlagten Telekommunikationsunternehmens.
Der Gigabitausbau in den IKbit-Kommunen ist ein wichtiges Ziel in den kommenden Jahren. Die Ausbaustrategie kann flächendeckend durch die Kombination von Eigenausbauten durch Telekommunikationsunternehmen sowie des geförderten Ausbaus durch die Kommunen realisiert werden.
Mit einem Glasfaseranschluss zieht die Zukunft in Ihrem Zuhause ein. Der Leitfaden
„So kommt die Glasfaser zu Ihnen nach Hause“ des Gigabitbüro des Bundes zeigt kurz und prägnant die wesentlichen Informationen im Hinblick auf den Mehrwert eines Glasfaseranschlusses für Ihr Einfamilienhaus
(Flyer für Mehrfamilienhäuser: „Ihr Glasfaseranschluss“), die technischen Ausgestaltungsoptionen einer glasfaserbasierten Inhouse-Verkabelung und verweist auf weitere Informationsangebote des Gigabitbüros rund um die Glasfaser.