Landtagswahl 2023

Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag fand am 8. Oktober 2023 statt.

Der Hessische Landtag besteht in der Regel aus 110 Abgeordneten. 55 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen von den Wählern direkt gewählt, die restlichen Abgeordneten erhalten ihre Sitze über die Landeslisten der Parteien. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Aufgrund der Kombination von Direkt- und Listenwahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Eine für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine weitere für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Landeswahlleiter Hessen

Wahlbroschüre Hessen

Flyer Landtagswahl - R
epräsentative Wahlstatistik

12.09.2023 Landtagswahl am 08. Oktober 2023 Repräsentative Wahlstatistik in Erbach und im Briefwahlbezirk II

Landtagswahl am 08. Oktober 2023
Repräsentative Wahlstatistik in Erbach und im Briefwahlbezirk II


Für die repräsentative Wahlstatistik bei der Landtagswahl 2023 wird in zwei Heppenheimer Wahlbezirken die Wahl nach Altersgruppen und Geschlecht durchgeführt. Die repräsentative Wahlstatistik gibt demnach Aufschluss über das Wahlverhalten der hessischen Wählerinnen und Wähler, genauer über Wahlbeteiligung und Stimmabgabe. So können die Wahlergebnisse nach Alter und Geschlecht ausgewertet werden.

Für die repräsentative Wahlstatistik wurden aus allen hessischen Wahlbezirken 116 Urnen- und 78 Briefwahlbezirke zufällig ausgewählt. Das entspricht einem Anteil von etwa drei Prozent. Dabei wird die Zahl aller Wahlberechtigten in den ausgewählten Wahlbezirken in der repräsentativen Wahlstatistik erfasst. Die Auswahl erfolgt durch den Landeswahlleiter in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt.

In Heppenheim wurden der Wahlbezirk 00010 (Erbach) sowie der Briefwahlbezirk 91002 (Briefwahl II) für die Wahl nach Altersgruppen und Geschlecht ausgewählt. Im Briefwahlbezirk II werden die Briefwähler aus den Wahlbezirken 00003 (Kindertagesstätte St. Christophorus) und 00008 (Starkenburg-Gymnasium) ausgewertet.

Im Zuge der Datenerhebung werden in den Stichprobenwahlbezirken die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen Stimmzettel ausgewertet und Angaben zum Geschlecht und zur Altersgruppe der Wahlberechtigten erfasst. Darüber hinaus werden keine weiteren personenbezogenen Daten erhoben.
Um Daten über die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler zu ermitteln, sind die amtlichen Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken im oberen Bereich mit einem sogenannten Unterscheidungsaufdruck versehen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ermöglicht eine Differenzierung der Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen. Um die Auszählung der Stimmzettel zu vereinfachen, wird dabei neben der Geschlechts- und Altersangabe ein Großbuchstabe beigefügt. A bis F bezeichnet männliche, diverse und Wähler ohne Geschlechtsangabe und G bis M weibliche Wählerinnen, getrennt nach Jahrgängen. Der Aufdruck ist keiner Einzelperson zugeordnet und lässt daher keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Wählerinnen und Wähler zu.

Das Wahlamt wertet das Wählerverzeichnis hinsichtlich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen aus, die wahlstatistische Auswertung der Stimmzettel hingegen wird zentral vom Hessischen Statistischen Landesamt vorgenommen. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik werden nicht für einzelne Wahlbezirke, sondern nur als Zusammenfassung unter www.statistik.hessen.de veröffentlicht.

Nähere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik finden Sie auf der Homepage des Hessischen Statistischen Landesamtes, www.statistik.hessen.de, oder auf der Homepage der Stadt Heppenheim www.heppenheim.de.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. des Briefwahlbüros zur Verfügung.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 oder 13-3009| Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de| Internet: www.heppenheim.de
Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 06.10.2023: 08:00 - 13:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

02.09.2023 Öffentliche Bekanntmachung - Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 08.10.2023

29.06.2023 Mithilfe bei der Wahl

Mithilfe bei der Arbeit in einem Wahlvorstand

Bei jeder anstehenden allgemeinen Wahl sind in Heppenheim die Wahlvorstände von
16 Wahlbezirken und 5-6 Briefwahlbezirken zu besetzen. Das bedeutet für die Wahl des Hessischen Landtags am 08.10.2023 die Suche nach ca. 170 freiwilligen Heppenheimer Wahlberechtigten, die bereit sind, am Wahltag ein solches Wahlehrenamt auszuüben.

Für die Funktion eines vorsitzenden Mitglieds oder eines Schriftführers/einer Schriftführerin wird man in der Regel auf Personen zurückgreifen, die bereits über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Für die Funktion eines Beisitzers/einer Beisitzerin ist keinerlei Vorkenntnis erforderlich. 
Alle Wahlhelfer werden durch Informationsmaterial auf ihr Amt vorbereitet.

Der zeitliche Aufwand am Wahltag umfasst den Einsatz am Vormittag oder am Nachmittag sowie die Zeit nach 18:00 Uhr für die Auszählung der Stimmen nach dem Schließen der Wahllokale. Für die Briefwahlvorstände beginnt die Arbeit erst am Nachmittag mit der Öffnung der Briefwahlumschläge und der Stimmenauszählung.

Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich; jedes Mitglied erhält jedoch ein sog. „Erfrischungsgeld“ gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Bei Interesse an dieser interessanten Tätigkeit füllen Sie bitte möglichst alle Felder aus, damit wir Ihre bisherigen Erfahrungen richtig einschätzen können. Wir tragen Sie dann in die Liste der Freiwilligen ein. Dies bedeutet jedoch noch nicht automatisch eine Berufung in einen Wahlvorstand für die nächste Wahl.

Für Rückfragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung. 

Formular - Mitarbeit in einem Wahlvorstand