Bereitstellungstag: 20.12.2021
Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Heppenheim (Bergstraße)
Der § 2 (1) der derzeit gültigen Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Heppenheim wird mit Wirkung vom 01. März 2022 wie folgt geändert:
- Der Grundpreis beträgt 3,00 €
- Der Fahrpreis beträgt pro km 2,60 €
(Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefangene Zeiteinheit € 0,10) - Wartezeit pro Stunde 33,00 €
Heppenheim, den 14.12.2021
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 20.12.2021
Schließzeiten der Stadtverwaltung Heppenheim an Weihnachten und zum Jahreswechsel
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim sind am Freitag, 24. und Freitag, 31.12.2021 geschlossen.
Die Stadtbücherei Heppenheim ist ab dem 23.12.2021 geschlossen. Sie öffnet wieder am Donnerstag, 06.01.2022.
Das Museum Heppenheim bleibt am 24. und 31.12.2021 geschlossen. An den Weihnachtsfeiertagen (25./26.12.2021) und am Neujahrstag (01.01.2022) kann das Museum besucht werden. Die Sonderausstellung „Heppenheim – ein Reiseziel im 19. und 20. Jahrhundert“ ist noch bis zum 23.01.2022 zu sehen.
Während der Winterpause der Vereine bleibt das Starkenburg-Stadion in der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich 02.01.2022 für den Sportbetrieb geschlossen.
Heppenheim, 14.12.2021
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 18.12.2021
Bereitstellungstag: 10.12.2021
Bereitstellungstag: 10.12.2021
Bereitstellungstag: 10.12.2021
Bereitstellungstag: 04.12.2021
Bereitstellungstag: 27.11.2021
Bereitstellungstag: 26.11.2021
Bereitstellungstag: 20.11.2021
Bereitstellungstag: 13.11.2021
Bereitstellungstag: 11.11.2021
Bereitstellungstag:11.11.2021
Bereitstellungstag: 11.11.2021
Bereitstellungstag: 05.11.2021
Bereitstellungstag: 05.11.2021
Wasserstellen und Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen
Die Stadt Heppenheim weist darauf hin, dass die Leitungen für die Wasserstellen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen
ab Montag, 15. November 2021
über die Wintermonate abgestellt werden.
Die öffentliche Toilettenanlage auf dem Friedhof der Kreisstadt Heppenheim im Erbacher Tal geöffnet bleibt.
Die Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Ortsteile sind in den Wintermonaten nur zu Zeiten von Trauerfeiern und Beisetzungen geöffnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Heppenheim, 26.10.2021
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 08.11.2021
Gedenkfeiern zum Volkstrauertag
Heppenheim-Mitte Sonntag, 14. November 2021, 11:15 Uhr, am Ehrenmal
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Erbach Sonntag, 14. November 2021, 10:00 Uhr, am Ehrenmal
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Hambach Sonntag, 14. November 2021, 10:30 Uhr, Gedenkfeier im Schulhof der Christophorus-Schule, anschließend ist die Kranzniederlegung am nahe gelegenen Ehrenmal
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Kirschhausen Sonntag, 14. November 2021, 11:15 Uhr, am Ehrenmal
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Mittershausen-Scheuerberg Sonntag, 14. November 2021, 14:00 Uhr, am Ehrenmal auf dem Friedhof Mittershausen
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Ober-Laudenbach Sonntag, 14. November 2021, 10:30 Uhr, am Ehrenmal
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Sonderbach Samstag, 13. November 2021, 19:30 Uhr, am Ehrenmal
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Wald-Erlenbach Sonntag, 14. November 2021, 09:30 Uhr, am Ehrenmal
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Heppenheim, 1. November 2021
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 03.11.2021
Bereitstellungstag: 23.10.2021
Bereitstellungstag: 22.10.2021
Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlagen (Lärmschutzwälle) im Baugebiet "Nordstadt" (I)
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim in ihrer Sitzung am 07.10.2021 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlagen (Lärmschutzwälle) im Baugebiet „Nordstadt“ vom 02.11.1989, in der Fassung vom 15.03.2001, wird aufgehoben.
Artikel 2
Die Aufhebung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Heppenheim, den 12.10.2021
Christine Bender
Erste Stadträtin
Bereitstellungstag: 18.10.2021
Bereitstellungstag: 18.10.2021
Jahresabschluss der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2019
Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung werden hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2019 bekannt gegeben.
- Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.10.2021 den Jahresabschluss 2019 mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk, gemäß § 114 HGO festgestellt und entlastet somit den Magistrat für die Haushaltsführung 2019.
- Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 4.992.150,62 Euro wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO zum 31.12.2021 der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 18.10.2021 bis einschließlich 26.10.2021 im Fachbereich Finanzen, Friedrichstraße 21, 1. OG während der Dienststunden für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich aus.
Heppenheim, 14. Oktober 2021
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Christine Bender
Erste Stadträtin
Bereitstellungstag: 16.10.2021
Bereitstellungstag: 12.10.2021
Bereitstellungstag: 02.10.2021
Bereitstellungstag: 02.10.2021
Bereitstellungstag: 24.09.2021
Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG)
Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 07.09.2021 zur Freigabe eines ver-kaufsoffenen Sonntages in Heppenheim am 31.10.2021:
- Die Allgemeinverfügung vom 07.09.2021 über die Freigabe zur Öffnung aller Verkaufsstellen in Heppenheim am Sonntag, den 31.10.2021 für den Geschäftsverkehr mit Kunden in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr aus Anlass der Veranstaltung „Halloween-Sonntag“ wird hiermit aufge-hoben.
- Die Verkaufsstellen in Heppenheim dürfen daher am Sonntag, den 31.10.2021, nicht geöffnet sein.
- Diese Verfügung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Sie gilt gemäß § 41 Abs. 4 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes am Tage nach dieser Bekanntmachung als bekanntgegeben.
- Diese Allgemeinverfügung ist auch im Ordnungsamt des Kreisstadt Heppenheim, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim während der üblichen Sprechzeiten einsehbar.
Begründung:Mit der Absage der Veranstaltung „Halloween-Sonntag“ durch den Veranstalter, der Heppenheimer Wirtschaftsvereinigung e.V., am 20.09.2021 entfällt das für die Sonntagsöffnung notwendige Anlassereignis.
Die Allgemeinverfügung vom 07.09.2021 ist deshalb aufzuheben.
Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Magistrat der Kreisstadt Heppenheim, Ordnungsamt, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Heppenheim, 21.09.2021
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 22.09.2021
Bereitstellungstag: 21.09.2021
Bereitstellungstag: 17.09.2021
Bereitstellungstag: 16.09.2021
Bereitstellungstag: 10.09.2021
Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim
Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Bauvorhaben: Amtshof Heppenheim/ barrierefreier Zugang und Erweiterung Zehntkeller
RohbauarbeitenWeitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/545.
Bereitstellungstag: 08.09.2021
Bereitstellungstag: 08.09.2021
Bereitstellungstag: 06.09.2021
Bereitstellungstag: 03.09.2021
Bereitstellungstag:03.09.2021
Bereitstellungstag: 26.08.2021
Bereitstellungstag: 24.08.2021
Bereitstellungstag: 24.08.2021
Allgemeinverfügung über die Sperrzeit für die Außengastronomie im gesamten Stadtteil Heppenheim-Erbach
Aufgrund von § 9 Hess. Gaststättengesetz (HGastG) in Verbindung mit §§ 1,3 Sperrzeitverordnung (SperrzeitVO), in der jeweils gültigen Fassung, ergeht anlässlich der Kerwe im Stadtteil Erbach folgende Allgemeinverfügung:
I. Verfügung
- Die Sperrzeit im Stadtteil Erbach wird wie folgt festgelegt:
In der Nacht von Freitag, den 27.08.2021, auf Samstag, 01:00 Uhr
In der Nacht von Samstag, den 28.08.2021, auf Sonntag, 01:00 Uhr
In der Nacht von Sonntag, den 29.08.2021, auf Montag, 24:00 Uhr
In der Nacht von Montag, den 30.08.2021, auf Dienstag, 24:00 Uhr. - Zuwiderhandlungen gegen die Verfügung können als Ordnungswid-rigkeiten im Sinne von § 12 HGastG geahndet werden.
- Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Der Volltext der Verfügung kann während den Dienstzeiten beim Ord-nungsamt eingesehen werden.
Heppenheim, den 17.08.2021
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 20.08.2021
Kommunalwahlen am 14. März 2021
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim
Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerberin Pia Wichmann, Kreuzberger Straße 12, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 27.07.2021 auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher festgestellt, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der GRÜNEN mit den meisten Stimmen
Frau Andrea Hanssen, Im Bachemark 15, 64646 Heppenheim,
in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Heppenheim, den 10.08.2021
Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim
Thomas Ehret
Magistratsoberrat
Bereitstellungstag: 12.08.2021
Bereitstellungstag: 09.08.2021
Bereitstellungstag: 06.08.2021
Vereinfachte Umlegung Hambacher Tal 167-169
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim wird hiermit veröffentlicht:
Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Stadt Heppenheim und dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 09.06.2021
in der Gemarkung:
| Unter-Hambach
|
Flur:
| 1
|
Verfahrensgebiet:
| Hambacher Tal 167-169
|
am 14.07.2021 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetz-buch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten o-der einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch, erhoben werden.
Michelstadt, den 15.07.2021
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Im Auftrag
Gez. Raitz, TA
Heppenheim, den 19.07.2021
Christine Bender
Erste Stadträtin
Bereitstellungstag: 23.07.2021
Kommunalwahlen am 14. März 2021
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim
Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber Oliver Wilkening, Siegfriedstraße 84, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 15.07.2021 auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der FDP mit den meisten Stimmen
Herr Ole Wilkening, Siegfriedstraße 84, 64646 Heppenheim,
in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Heppenheim, den 15.07.2021
Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim
Thomas Ehret
Magistratsoberrat
Bereitstellungstag: 17.07.2021
Bereitstellungstag: 12.07.2021
Bereitstellungstag: 09.07.2021
Bereitstellungstag: 09.07.2021
Versteigerung von Fundsachen
Am Freitag, den 16. Juli 2021, findet in Heppenheim auf dem Parkhof Nord, ab 16:00 Uhr eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern und anderer Fundsachen statt.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Fundsachenversteigerung an einem Freitag stattfindet.
Heppenheim, den 29.06.2021
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 09.07.2021
Bereitstellungstag: 03.07.2021
Bereitstellungstag: 26.06.2021
Bereitstellungstag: 24.06.2021
Bereitstellungstag: 16.06.2021
Bereitstellungstag: 16.06.2021
Bereitstellungstag: 07.06.2021
Bereitstellungstag: 29.05.2021
Bereitstellungstag: 27.05.2021
Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen
Friedhofssatzung §§ 25, 26
Grabmale und sonstige Grabaufbauten sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der/die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte.
Als Friedhofsträger obliegt es der Stadt Heppenheim im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, alle Grabstellen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.
Die Gartenbau–Berufsgenossenschaft schreibt dem Friedhofsträger im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (UVV-VSG 4.7 § 9) eine jährliche Standsicherheitsüberprüfung gemäß den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes (BIV) der Steinmetze vor.
Diese Überprüfung findet in der Zeit vom 21.-25.06.2021 statt.
Friedhöfe Heppenheim
| 21. - 23.06.2021
|
Friedhöfe Heppenheim - Ortsteile
| 24. + 25.06.2021
|
In der Zeit vom 14.-17.06.2021 können die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der Grabstätte für die Überprüfung ihres Grabmales im o.g. Zeitraum unter Angabe des Friedhofes und der Grabstättennummer einen Termin mit der Friedhofsverwaltung vereinbaren.
Kontakt Friedhofsverwaltung:Montag - Donnerstag 08:30-11:00 Uhr
Tel. 06252 959301 (ein Anrufbeantworter ist ggf. geschaltet)
E-Mail: friedhof(at)stadt.heppenheim.de
Heppenheim, 19.05.2021
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 25.05.2021
Bereitstellungstag: 22.05.2021
Bereitstellungstag: 15.05.2021
Bereitstellungstag: 07.05.2021
Bereitstellungstag: 05.05.2021
Bereitstellungstag: 05.05.2021
Kommunalwahlen am 14. März 2021
Ausscheiden und Nachrücken in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim
Die am 14. März 2021 in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Bewerber
- des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU
Herr Christoph Zahn, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 17, 64646 Heppenheim und
Herr Steffen Gugenberger, Gunderslachstr. 16 A, 64646 Heppenheim, - des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, GRÜNE,
Herr Mathias Matzeit, Moselstr. 55, 64646 Heppenheim, - des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, SPD
Helmut Bechtel, Moselstr. 49, 64646 Heppenheim
haben aufgrund ihrer Wahl in den Magistrat mit Erklärung vom 29.04.2021 auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher festgestellt, dass die nächsten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge mit den meisten Stimmen
- Herr Klaus Bitsch, Am Pfalzbach 34, 64646 Heppenheim,
Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU - Herr Thomas Vettel, Von-Erthal-Str. 7, 64646 Heppenheim,
Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU - Herr Sebastian Bommes, Untere Gartenstr. 12, 64646 Heppenheim,
Wahlvorschlag BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, GRÜNE, - Herr Jan Christopher Herbert, In der Wasserschöpp 20, 64646 Heppenheim,
Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, SPD.
in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim nachrücken.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Heppenheim, 30.04.2021
Die stellv. Wahlleiterin der Kreisstadt Heppenheim
Silke Acquaro
Amtfrau
Bereitstellungstag: 04.05.2021
Bereitstellungstag: 03.05.2021
Bereitstellungstag: 30.04.2021
Bereitstellungstag: 30.04.2021
Bereitstellungstag: 30.04.2021
Bereitstellungstag: 30.04.2021
Bereitstellungstag: 30.04.2021
Besetzung des Amtes der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Heppenheim I (Heppenheim-Mitte, Mittershausen-Scheuerberg, Ober-Laudenbach, Hambach, Kirschhausen [mit Igelsbach], Sonderbach, Wald-Erlenbach)
Für den Schiedsamtsbezirk Heppenheim I wird die Neuwahl der Schiedsperson erforderlich. Die Aufgaben der Schiedsperson werden für die Dauer der Amtszeit von fünf Jahren ehrenamtlich wahrgenommen.
Auszug aus § 3 des Hessisches Schiedsamtsgesetzes (vom 23. März 1994 in der derzeit gültigen Fassung) über die Eignung für die Bekleidung des Amtes der Schiedsperson:
(1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Das Amt kann nicht bekleiden,
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
- eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
- wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
- wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
(3) In das Amt soll nicht berufen werden, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
- nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;
- durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Personen, die unter Beachtung der genannten Vorschriften für die Bekleidung des Amtes befähigt sind, können ihr Interesse für das Amt der Schiedsperson schriftlich bis zum 04.06.2021 bei der Stadtverwaltung Heppenheim, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, anmelden.
Die Schiedsperson wird gem. § 4 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.
Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten.
Bis zum Amtsantritt der gewählten Person bleibt die bisherige Schiedsperson im Amt.
Die in das Amt gewählte Person bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat; die Schiedsperson wird vom Vorstand des Amtsgerichts auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.
Im Übrigen finden für die Ausübung des Schiedsamtes die Ausführungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes Anwendung.
Kommunalwahlen am 14. März 2021;
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Ortsbeirat Erbach
Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Grüne Liste Erbach (GLE) in den Ortsbeirat gewählte Bewerberin Anna-Lena Groh, Ortsstraße 69, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 13.04.2021 auf ihren Sitz im Ortsbeirat Erbach verzichtet und scheidet somit ab sofort aus dieser Vertretungskörperschaft aus (§ 33 KWG).
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der GLE mit den meisten Stimmen,
Herr Franz Beiwinkel, Ortsstraße 68, 64646 Heppenheim,
in den Ortsbeirat Erbach nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Standesamt geschlossen
Wegen einer Schulung bleibt das Standesamt Heppenheim am Mittwoch, dem 28.04.2021 geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bürgerbüro und Tourist Information am Ostersamstag geschlossen
Am Samstag, 3.4.2021, sind das Bürgerbüro und die Tourist Information der Stadt Heppenheim geschlossen. Wir bitten um Beachtung.
Sprechzeiten der Stadt Heppenheim
Am Montag, 15.3.2021, und Dienstag, 16.3.2021, werden die Wahlergebnisse der Kommunalwahl ermittelt. Aus diesem Grund entfallen an diesen beiden Tagen die Sprechzeiten in den Dienststellen der Stadt Heppenheim. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist in dieser Zeit eingeschränkt. Wir bitten um Beachtung.
Verbrennen von Grünschnitt
Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist an den kommenden vier Samstagen (20.02., 27.02., 06.03. und 13.03.2021) in der Zeit zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ausnahmsweise möglich.
Die Grünabfälle dürfen auf Grundstücken, auf denen sie anfallen und die außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.
Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst nur auf die genannten Termine begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.