Flurneuordnung

Die Flurneuordnung wurde zum 01.03.2002 eingeleitet. Ziel dieser Neuordnung von Grund und Boden außerhalb städtischer Siedlungsstrukturen ist es, eine deutliche Verbesserung der Agrarstruktur des die Grundstücke erschließenden Wegesystems sowie des flächenhaften Umweltschutzes zu erreichen.
 
Speziell für den Schlossberg bedeutet dies, dass die jahrhundertealte Tradition des Weinbaus durch eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der damit verbundenen verbesserten Erreichbarkeit der Grundstücke auch zukünftig betrieben werden kann.
 
Mit den umfangreichen Umbau- und Instandsetzungsarbeiten des Kanonen- und des Drosselbergweges erfolgt gleichzeitig eine deutliche Aufwertung der landschaftsbezogenen Freizeit- und Erholungsfunktion und macht somit den Heppenheimer Schlossberg für Touristen besonders interessant.
 
Detaillierte Informationen zum Stand des Verfahrens finden Sie auf den Seiten der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation.