Schiedsamt

Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein. Bei bestimmten Delikten, wie z.B.
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Was können Sie bei uns erwarten?

Beim Schiedsamt ist ein Schlichtungsversuch
  • schnell bearbeitet - Sie sparen dadurch Zeit und Nerven
  • kostengünstig
  • da beim Schiedsamt keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.
Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau ist per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig. Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind.

Flyer "Das hessische Schiedsamt"
Broschüre "Streitschlichtung"