Ausschreibungen / Bekanntmachungen 2019

30.12.2019 Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim

Kommunalwahlen am 06. März 2016
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim

 
Die am 06. März 2016 über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerberin Dr. Nazife Çira, Lorscher Str. 11, 64646 Heppenheim, hat zum 31.12.2019 auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim verzichtet und scheidet somit aus dieser Vertretungskörperschaft aus (§ 33 KWG).

Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen, Frau Ekaterini Gordon ist verzogen und Herr Christian Vettel, Rimbacher Str. 12, hat auf die Übernahme des Mandats verzichtet.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen

Herr Dieter Wohlfart, Am Steinern Weg 16, 64646 Heppenheim,

in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

30.12.2019 Bekanntmachung von Ergebnissen der Grenzfeststellung und Abmarkung

30.12.2019 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Gunderslache“

30.12.2019 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 östlich der Hirschhorner Str.

21.12.2019 Schließzeiten der Stadtverwaltung Heppenheim an Weihnachten und zum Jahreswechsel

Schließzeiten der Stadtverwaltung Heppenheim an Weihnachten und zum Jahreswechsel

 
An Weihnachten und zwischen den Jahren sind die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen. Das gilt für Dienstag, 24. und Dienstag, 31.12.2019. Am Freitag, 27.12.2019 sind sowohl das Bürgerbüro als auch die Tourismus-Info zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet, alle anderen Dienststellen sind geschlossen.

Die Stadtbücherei Heppenheim ist ab dem 24.12.2019 geschlossen, weiter geht es am Dienstag, 7. Januar 2020.

Das Museum für Stadtgeschichte und Volkskunde bleibt am24. und 31.12.2019 sowie an Neujahr geschlossen.

Während der Winterpause der Vereine bleibt das Starkenburg-Stadion in der Zeit vom 20.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 für den Sportbetrieb geschlossen.

06.12.2019 Aufhebung eines Grundstücksangebotes

Aufhebung eines Grundstücksangebotes

 
Die Kreisstadt Heppenheim hat im Juli 2017 das Grundstück Gemarkung Heppenheim, Flur 25 Nr. 164/13 mit einer Größe von 4.605 qm, Weinheimer Straße, zum Verkauf angeboten.

Diese Ausschreibung wird aufgehoben.

02.12.2019 Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde)

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Darmstadt, Teilpläne Landkreise und Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden

 
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a. M. und Wiesbaden.

Die Entwürfe des
  • Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
  • Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden
sind ab dem 25. November 2019 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

Die Entwürfe werden darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium Darmstadt Hilpertstraße 31 Bauteil B, 2. OG, Zimmer 4.21.01, 64283 Darmstadt

Zu den genannten Entwürfen können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Kontakformulares unter www.rp-darmstadt.hessen.de eine Stellungnahme auf elektronischem Weg abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

Die Stellungnahme sollte sich auf die dargestellten Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte beziehen. Eine Untersuchung neuer Konfliktpunkte ist erst wieder in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung möglich. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen.

Darmstadt, 25. November 2019
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3 – 66 i 04.01

26.11.2019 Parkgebührenordnung der Kreisstadt Heppenheim

23.11.2019 Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Doppelhaushaltssatzung 2020/2021

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Doppelhaushaltssatzung 2020/2021

 
Der vom Magistrat gemäß § 97 (1) der Hess. Gemeindeordnung (HGO) festgestellte Entwurf der Doppelhaushaltssatzung 2020/2021 wurde am 14. November 2019 in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

Er liegt mit seinen Anlagen gemäß § 97 (2) HGO in der Zeit vom 25. November bis einschließlich 3. Dezember 2019 im Fachbereich Finanzen, Friedrichstraße 21, während der Dienststunden für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme öffentlich aus.

20.11.2019 Wasserstellen und Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen

Wasserstellen und Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen

 
Wir weisen darauf hin, dass die Leitungen für die Wasserstellen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen

ab Montag, 25. November 2019

über die Wintermonate abgestellt werden. Weiterhin geben wir bekannt, dass die öffentliche Toilettenanlage auf dem Friedhof der Kreisstadt Heppenheim geöffnet bleibt.

Die Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Ortsteile sind in den Wintermonaten nur in den Zeiten der Beisetzungen geöffnet.


19.11.2019 Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Ortsbeirat Hambach

Kommunalwahlen am 06. März 2016
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Ortsbeirat Hambach

 
Der am 06. März 2016 über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Ortsbeirat Hambach gewählte Bewerber Herbert Felder, Burgweg 13, 64646 Heppenheim, hat zum 31.10.2019 auf seinen Sitz im Ortsbeirat Hambach verzichtet und scheidet somit aus dieser Vertretungskörperschaft aus      (§ 33 KWG).

Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen, Frau Stefanie Tilger, Hambacher Tal 216, hat auf die Übernahme des Mandats verzichtet.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen

Herr Horst Hübner, P.-Geheeb-Str. 8, 64646 Heppenheim,

in den Ortsbeirat Hambach nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

18.11.2019 Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

 
Das Bürgerbüro im Heppenheimer Stadthaus bietet vorübergehend geänderte Öffnungszeiten an. Ab sofort und bis auf weiteres lauten die Öffnungszeiten:

Montag von 8:00 bis 13:00 Uhr,
Dienstag von 12:00 bis 17:00 Uhr,
Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr,
Donnerstag von 12:00 bis 18:00 Uhr,
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und
jeden 1. Samstag im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, über die bundesweite Behördennummer 115 Verwaltungsauskünfte zu erhalten. Die Bürger werden um Verständnis gebeten.

15.11.2019 Stadtverordnetenversammlung entfällt

Stadtverordnetenversammlung entfällt

 
Die für Montag, 18. November 2019, 18:00 Uhr im Amtshof, Kurfürstensaal, terminierte öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung entfällt.

05.11.2019 Gedenkfeiern zum Volkstrauertag

Gedenkfeiern zum Volkstrauertag

 
Aus Anlass des Volkstrauertages finden in der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen wie folgt Gedenkfeiern statt. Die Bevölkerung wird hierzu herzlich eingeladen.

Heppenheim-Mitte
Sonntag, 17. November 2019, 11:15 Uhr, am Ehrenmal

Erbach
Sonntag, 17. November 2019, 10:00 Uhr, am Ehrenmal

Hambach
Sonntag, 17. November 2019, 10:30 Uhr, am Ehrenmal

Kirschhausen
Sonntag, 17. November 2019, 11:15 Uhr, am Ehrenmal

Mittershausen-Scheuerberg
Sonntag, 17. November 2019, 14:00 Uhr, auf dem Friedhof Mittershausen

Ober-Laudenbach
Sonntag, 17. November 2019, 10:30 Uhr, am Ehrenmal (bei ungünstiger Witterung in
der Kapelle)

Sonderbach
Samstag, 16. November 2019, 19:30 Uhr, am Ehrenmal

Wald-Erlenbach
Sonntag, 17. November 2019, 09:35 Uhr, am Ehrenmal

31.10.2019 Einladung zur Bürgerversammlung

Einladung zur Bürgerversammlung

 
Am Dienstag, 12. November 2019, findet um 19:00 Uhr im Haus „Halber Mond“, Ludwigstraße 5, 64646 Heppenheim, eine Bürgerversammlung statt, zu der ich hiermit alle Heppenheimer Bürgerinnen und Bürger herzlich einlade.

Es besteht bereits ab 18:30 Uhr die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen an Informationsständen zu informieren und sich mit den zuständigen Mitarbeitern auszutauschen.

Heppenheim, 31.10.2019

Susanne Benyr
Stadtverordnetenvorsteherin

30.10.2019 Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen

Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen

 
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim bleiben am Dienstag, 5. November 2019 ab 12:00 Uhr aufgrund der jährlich stattfindenden Personalversammlung geschlossen. Der Unterricht der Musikschule bleibt hiervon unberührt.

26.10.2019 Standesamt geschlossen

Standesamt geschlossen

 
Wegen einer Schulung bleibt das Standesamt Heppenheim am Mittwoch, dem 30.10.2019 geschlossen.

Am 31.10.2019 sowie am 01.11.2019 sind aufgrund einer Softwareumstellung keine Beurkundungen von Geburten, Sterbefällen, Eheschließungen und Namenserklärungen möglich. Die Ausstellung von Urkunden kann nur bedingt erfolgen.

Bitte kontaktieren sie uns unter folgenden Telefon-Nr.: 06252 13-1190 oder 06252 13-1196.

Wir bitten um ihr Verständnis.

23.10.2019 Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Kreisstadt Heppenheim

Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Kreisstadt Heppenheim vom 23. Mai 2002, in der Fassung der 7. Änderung vom 6. Oktober 2016

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim in ihrer Sitzung am 27.06.2019 folgende Änderung beschlossen:

Artikel I
§ 7    Öffentliche Bekanntmachungen
(5)  Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen bekannt zu machen, so werden sie abweichend von Absatz 1 für die Dauer von 7 Arbeitstagen, wenn gesetzlich nicht ein anderer Zeitraum vorgeschrieben ist, während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, zur Einsicht für jede Person ausgelegt. Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Tageszeit und Dauer der Auslegung werden spätestens am Tage vor deren Beginn nach Absatz 1 öffentlich bekannt gemacht. Gleiches gilt, wenn eine Rechtsvor-schrift öffentliche Auslegung vorschreibt und keine besonderen Bestimmungen enthält. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum endet.

(6)  Soll ein Bauleitplan (Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan) in Kraft gesetzt werden, macht die Kreisstadt Heppenheim nach Absatz 1 bekannt, dass der Bauleitplan beschlossen bzw. die Genehmigung erteilt wurde. Der Bauleitplan kann während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, Raum 2.21, eingesehen werden, worauf in der öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe der Dienststunden (Tageszeit) hinzuweisen ist. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, dass die Dauer der Auslegung zeitlich begrenzt ist. Die Kreisstadt Heppenheim hält Bauleitplan, Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Absatz 5 bzw. § 10 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit Wirksamwerden der Bekanntmachung zur Einsicht für jede Person bereit und gibt über ihren Inhalt auf Verlangen Auskunft. Mit der Bekanntmachung tritt der Bauleitplan in Kraft. Gleiches gilt für die Ersatzverkündung von Satzungen, deren Rechtsgrundlage auf § 10 Absatz 3 BauGB verweist.

Artikel II
§ 8    Inkrafttreten

Diese Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

07.10.2019 Allgemeinverfügung - Halloween

Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

 
  1. Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Heppenheim (außer Stadtteilen) aus Anlass des Halloween-Festes am Sonntag, den 27. Oktober 2019, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, freigegeben.
  2. Gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung angeordnet.
  3. Diese Allgemeinverfügung wird öffentlich bekannt gegeben. Der Verfügungstenor wird im Starkenburger Echo öffentlich bekannt gemacht. Die Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung wird im Stadthaus, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim ausgehängt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr) dort eingesehen werden. Ergänzend wird der vollständige Wortlaut auf der städtischen Homepage (www.heppenheim.de) zur Verfügung gestellt.

07.10.2019 Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung gem. § 58 c des Soldatengesetzes

Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung gem. § 58 c des Soldatengesetzes

 
Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes (SG) sind die Meldebehörden verpflichtet, jährlich bis zum 31. März eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr vorzunehmen. Dabei werden folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt:
  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben.

Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist deshalb bis zum 28.02.2020 schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Kreisstadt Heppenheim, Bürgerbüro, Dienstgebäude Friedrichstr. 21, 64646 Heppenheim, zu erklären. Ein entsprechendes Formular ist dort oder im Internet unter www.heppenheim.de -Bürgerservice-Formulare, erhältlich.

24.09.2019 Jahresabschluss der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

Jahresabschluss der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

 
Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung werden hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2017 bekannt gegeben.


  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2019 den Jahresabschluss 2017 mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk, gemäß § 114 HGO festgestellt und entlastet somit den Magistrat für die Haushaltsführung 2017.
  2. Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 4.937.599,37 Euro wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO zum 31.12.2019 der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der außerordentliche Jahresfehlbetrag in Höhe von 450.005,72 Euro wird vorgetragen und zum 31.12.2019 durch den außerordentlichen Jahresüberschuss 2018 ausgeglichen.

Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 30.09.2019 bis einschließlich 08.10.2019 im Fachbereich Finanzen, Friedrichstraße 21, 1. OG während der Dienststunden für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich aus.

20.09.2019 Ausfall der Stadtverordnetenversammlung

Ausfall der Stadtverordnetenversammlung

 
Die für Montag, 23. September 2019, 18:00 Uhr im Amtshof, Kurfürstensaal, terminierte öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung entfällt.

29.08.2019 Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Ortsbeirat Erbach

Kommunalwahlen am 06. März 2016
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Ortsbeirat Erbach

 
Die am 06. März 2016 über den Wahlvorschlag der Grünen Liste Erbach (GLE) in den
Ortsbeirat Erbach gewählte Bewerberin Anna-Lena Groh, Ortsstraße 69, 64646
Heppenheim, verzichtet zum 31.08.2019 auf Ihren Sitz im Ortsbeirat Erbach und
scheidet somit aus dieser Vertretungskörperschaft aus (§ 33 KWG).
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher
festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages
der GLE mit den meisten Stimmen

Frau Verena Bommes, Am Hasenberg 9, 64646 Heppenheim,

in den Ortsbeirat Erbach nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser
Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person,
der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn
eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte,
unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt
Heppenheim, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der
Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können
weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Heppenheim, den 28.08.2019

Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim
 

Thomas Ehret
Magistratsoberrat

09.08.2019 Allgemeinverfügung über die Sperrzeit für die Außengastronomie im gesamten Stadtteil Heppenheim-Erbach

Allgemeinverfügung über die Sperrzeit für die Außengastronomie im gesamten Stadtteil Heppenheim-Erbach

 
Aufgrund von § 9 Hess. Gaststättengesetz (HGastG) in Verbindung mit §§ 1,3 Sperrzeitverordnung (SperrzeitVO), in der jeweils gültigen Fassung, ergeht anlässlich der Kerwe im Stadtteil Erbach folgende Allgemeinverfügung:

I. Verfügung

  1. Die Sperrzeit im Stadtteil Erbach wird wie folgt festgelegt:
    In der Nacht von Freitag, den 23.08.2019, auf Samstag    02:00 Uhr
    In der Nacht von Samstag, den 24.08.2019, auf Sonntag  02:00 Uhr
    In der Nacht von Sonntag, den 25.08.2019, auf Montag    01:00 Uhr
    In der Nacht von Montag, den 26.08.2019, auf Dienstag   24:00 Uhr.
  2. Zuwiderhandlungen gegen die Verfügung können als Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 12 HGastG geahndet werden.
  3. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

II. Begründung
Gemäß § 3 SperrzeitVO kann die örtliche Ordnungsbehörde bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verkürzen. Bei der Kerwe in Erbach handelt es sich um eine Traditionsveranstaltung, an deren Gestaltung verschiedene örtliche Vereine teilnehmen. Die Veranstaltung dient durch verschiedene Möglichkeiten der Begegnung in erster Linie der Stärkung des Zusammenhaltes der Dorfbewohner und erst in zweiter Linie wirtschaftlichen Interessen. Die Veranstaltung ist in der Bevölkerung fester Bestandteil des kulturellen Lebens.
Bei der Festsetzung der Sperrzeit auf 02:00 Uhr jeweils am Kerwefreitag und  -samstag wurde dem öffentlichen Bedürfnis am Interesse der Durchführung der Traditionsveranstaltungen Rechnung getragen.

III. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung musste nach § 80 VwGO wegen der Rechtssicherheit für die Veranstalter angeordnet werden. Bei Abwägung zwischen den Interessen der durchführenden Vereine, die u.a. mit der Vorbereitung auch Verpflichtungen eingehen, und einem möglichen Widerspruch, der aufschiebende Wirkung hätte, ist das Interesse der Antragstellerin höher zu bewerten als das Schutzinteresse einzelner Anlieger.

IV. Bekanntgabe
Diese Verfügung gilt an dem der Veröffentlichung in der Tageszeitung nachfolgenden Tage als bekannt gegeben.

V. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der Widerspruch hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann bei dem Verwaltungsgericht Darmstadt, Julius-Reiber-Str. 37, 64293 Darmstadt, gestellt werden.

Die Klage kann auch auf elektronischem Weg eingelegt werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Einlegung der Klage über eine gewöhnliche E-Mail ist nicht zulässig. Zu den Einzelheiten vergleiche die Hinweise auf der Internet-Homepage unter www.vg-darmstadt.justiz.hessen.de.

06.08.2019 Nachtragssatzung der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2019

30.07.2019 Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen

Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen

 
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim sind am Kirchweih-Montag (05.08.2019) ab 12:00 Uhr geschlossen.

11.07.2019 Vereinfachte Umlegung Odenwaldschule Teil 2 - Aufhebung des Beschlusses

Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim wird hiermit veröffentlicht:
 
Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekanntgemacht, dass aufgrund der Vereinbarung vom 20. März 2017 zwischen der Stadt Heppenheim und dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim gem. § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB der Beschluss über die vereinfachte Umlegung Odenwaldschule Teil 2 nach § 82 BauGB vom 14. September 2018 durch Beschluss vom 13.05.2019  aufgehoben wurde. 
 
Außerdem wird die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung nach § 83 BauGB vom 03. November 2018 sowie der Beschluss des Nachtrags zur Vereinfachten Umlegung vom 18. März 2019 aufgehoben.
 
Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Flurstücke aus der Vereinfachten Umlegung wieder durch die alten Flurstücksumringe ersetzt. Die im Grundbuch eingetragenen Rechte und Belastungen sowie die Eigentumsverhältnisse bleiben bestehen. 
 
Geldleistungen fallen keine an.
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Erbacher Straße 46, 64720 Michelstadt, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
 
 
Michelstadt, den 09.07.2019
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Im Auftrag
Gez. Seibel, TI

27.06.2019 Baugebiet Nordstadt II; hier: Mitteilung der gesicherten Erschließung

Baugebiet Nordstadt II; hier: Mitteilung der gesicherten Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB)

 
Für den Geltungsbereich des Baugebietes Nordstadt II zwischen Darmstädter Straße (B 3), Gunderslachstraße und der Bahnlinie ist die gesicherte Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) ab dem 01.07.2019 gewährleistet.

17.06.2019 Nutzbarkeit des Freibades und des Starkenburg-Stadions während des Landesturnfestes

Nutzbarkeit des Freibades und des Starkenburg-Stadions während des Landesturnfestes

 
In Heppenheim und Bensheim findet vom 19. bis 23.06.2019 das Hessische Landesturnfest statt. In dieser Zeit finden Schwimmwettkämpfe im Heppenheimer Freibad statt. Daher ist das Bad für die Besucher am Freitag, 21.06. und Samstag, 22.06.2019 nur eingeschränkt nutzbar.

Das Schwimmerbecken wird an beiden Tagen für Wettkämpfe genutzt und ist
am Freitag, 21.06.2019 mit den Bahnen 1 bis 4 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und am Samstag, 22.06.2019 mit den Bahnen 1 bis 8 in der Zeit von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr belegt.

Die verbleibenden Bahnen des Schwimmerbeckens sowie die weiteren Becken, wie Lehrschwimmbecken, Nichtschwimmerbecken und Kleinkinderbecken stehen für den öffentlichen Badebetrieb zur Verfügung.

Auch im Starkenburg Stadion kann in der Zeit vom 18.06. bis 23.06. wegen der Austragung der Wettkämpfe von der Öffentlichkeit kein Sport betrieben werden. Zuschauer sind natürlich herzlich willkommen.

28.05.2019 Bürgerbüro und Stadtbücherei geschlossen

Bürgerbüro und Stadtbücherei geschlossen

 
Die Stadtbücherei Heppenheim bleibt nach dem Feiertag Christi Himmelfahrt am Freitag 31. Mai und Samstag, 1. Juni geschlossen.

Am Samstag, 01.06.2019 ist auch das Bürgerbüro der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, geschlossen.

24.05.2019 Bekanntmachung zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung

22.05.2019 Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen

Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen

 
 
Die Dienststellen der Stadtverwaltung und der Eigenbetrieb Stadtwerke sind am
Freitag, 24.5.2019, ab 12:00 Uhr geschlossen
und auch telefonisch nicht
erreichbar. Das Bürgerbüro ist für die Briefwahl bis 18:00 Uhr geöffnet.
Museum und Musikschule haben wie gewohnt geöffnet.

15.05.2019 Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Nachtrags-Haushaltssatzung 2019

13.05.2019 Wahlbekanntmachung Wahl zum Europäischen Parlament

07.05.2019 Aufhebung der Haus- und Badeordnung

Aufhebung der Haus- und Badeordnung für das Freibad der Kreisstadt Heppenheim vom 17.3.2011

 
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufhebung der Haus- und Badeordnung für das Freibad der Kreisstadt Heppenheim vom 17.03.2011 zu.

Die Aufhebung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.

03.05.2019 Versteigerung von Fundsachen

Versteigerung von Fundsachen

Am Freitag, den 10. Mai 2019, findet in Heppenheim in der Tiefgarage des Stadthauses, Eingang Gräffstraße, 1. UG, ab 16:00 Uhr eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern und anderer Fundsachen statt.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Fundsachenversteigerung erstmalig an einem Freitag stattfindet.

02.05.2019 Musikschule wegen Umzug geschlossen

Musikschule wegen Umzug geschlossen

 
Die Musikschule der Kreisstadt Heppenheim zieht in das neue Dienstgebäude in der Friedrichstraße 21 um. Daher bleibt sie am Montag, 6.5. und Dienstag, 7.5.2019 geschlossen. Unterricht findet an diesen Tagen nicht statt. Ab Mittwoch (8.5.) steht das Musikschul-Team zu den gewohnten Öffnungszeiten im neuen Stadthaus zur Verfügung.

24.04.2019 Bürgerbüro und Tourist-Information wegen Umzug geschlossen

Bürgerbüro und Tourist-Information wegen Umzug geschlossen

 
Das Bürgerbüro inklusive Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim und die Tourist-Information ziehen in das neue Dienstgebäude in der Friedrichstraße 21 um. Daher bleiben Bürgerbüro und Wahlamt am Montag, 29. April 2019 geschlossen. Die Tourist-Information ist am Montag, 29. April und Dienstag, 30. April 2019 geschlossen.

15.04.2019 Europawahl - Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

12.04.2019 Umzug des Wahlamtes

Umzug des Wahlamtes


Wir bitten um Beachtung, dass sich das Wahlamt ab Montag, den 15.04.2019, im neuen Stadthaus (Metzendorfhaus) in der Friedrichstraße 21 befindet. Der Zugang zum Wahlamt links vom Gebäude wird bis zur Öffnung des Haupteingangs ausgeschildert und ist barrierefrei.

Das Bürgerbüro bleibt voraussichtlich bis Ende April 2019 am Graben 15 und wird dann ebenfalls in das ehemalige Kaufhaus Mainzer umziehen.

12.04.2019 Bürgerbüro und Bücherei an Ostersamstag geschlossen

Bürgerbüro und Bücherei an Ostersamstag geschlossen

 
Das Bürgerbüro inklusive Wahlamt und die Stadtbücherei der Kreisstadt Heppenheim bleiben am Ostersamstag (20.04.2019) geschlossen.

12.04.2019 Öffentliche Auslegung - Raumordnerische Beurteilung für Verlagerung und Erweiterung Einrichtungshaus Segmüller in Mannheim

Öffentliche Auslegung der Raumordnerischen Beurteilung für die Verlagerung und Erweiterung des Einrichtungshauses Segmüller in Mannheim

 
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat uns in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen:

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Öffentliche Auslegung der Raumordnerischen Beurteilung für die Verlagerung und Erweiterung des Einrichtungshauses Segmüller in Mannheim

Die höhere Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe hat das von der Fa. Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co.KG beantragte Raumordnungsverfahren zur Verlagerung und Erweiterung eines Einrichtungshauses in Mannheim abgeschlossen und die Raumordnerische Beurteilung erstellt.

Über das Ergebnis dieses Raumordnungsverfahrens ist gem. § 19 Abs. 5 Landesplanungsgesetz - LplG - die Öffentlichkeit zu unterrichten. Hierzu ist die raumordnerische Beurteilung in den von den geplanten Vorhaben betroffenen Gemeinden einen Monat zur Einsicht auszulegen.

Die raumordnerische Beurteilung liegt in der Zeit vom 29.04.2019 bis einschließlich 31.05.2019 zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können bei der Stadtverwaltung Heppenheim, Fachbereich Bauen + Umwelt, Friedrichstraße 21 in 64646 Heppenheim, II. Obergeschoss in Zimmer 2.26 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Die allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung sind:
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Die raumordnerische Beurteilung entfaltet gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Sie ersetzt nicht die für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen behördlichen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften (§ 18 Abs. 5 LplG). Sie ist jedoch in diesen Verfahren zu berücksichtigen (§ 18 Abs. 5 LplG).

Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe (www.rp-karlsruhe.de) zugänglich. Sie finden dort die Unterlagen im „Beteiligungsportal“ unter „Raumordnung/Aktuelle Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren/Öffentlichkeitsbeteiligung“.

06.04.2019 Versteigerung von Fundsachen

Versteigerung von Fundsachen

Am Freitag, den 10. Mai 2019, findet in Heppenheim in der Tiefgarage des Stadthauses, Eingang Gräffstraße, 1. UG, ab 16:00 Uhr eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern und anderer Fundsachen statt.

Alle Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 (1) BGB aufgefordert, bis zum 3. Mai 2019, 12:00 Uhr, im Fachbereich 3/Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9 in 64646 Heppenheim, ihre Rechte an den zur Versteigerung anstehenden Fundsachen geltend zu machen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Fundsachenversteigerung erstmalig an einem Freitag stattfindet.

Auskunft erteilen Frau Kinscherff, Tel. 06252 13-1209 und Frau Drescher Tel. 06252 13-1216.

02.04.2019 Auftragsbekanntmachung Architektenleistung

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290 383

 
Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim

Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Architektenleistung Umbau Gewölbekeller des Kurmainzer Amtshofes für multifunktionale Veranstaltungen.


Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290 383.

01.04.2019 Interessensbekundungsverfahren - Elektrotechnische Ausrüstung Wasserwerk

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/385

 
Öffentlicher Auftraggeber:
Stadtwerke Heppenheim
Kalterer Straße 4a
64646 Heppenheim

Interessenbekundungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung
Elektrotechnische Ausrüstung Wasserwerk


Die vorhandene Langsamentkarbonisierungsanlage (LEK) im Wasserwerk Heppenheim wird gegen eine neue und moderne Schnellentkarbonisierungsanlage (SEK) mit zwei neuen Reaktoren aus Edelstahl umgebaut. Der Umbau findet im laufenden Betrieb statt.
Die Leistungen umfassen u.a Neubau von Schaltfeldern der Niederspannungshauptverteilung und der elektrotechnischen Ausrüstung, Neubau messtechnischer Ausrüstung und Automatisierungstechnik und Rückbau der EMSR-Technik der alten Anlage.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/385.

27.03.2019 Interessenbekundungsverfahren - Hydraulische Ausrüstung Wasserwerk

Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/384

 
Öffentlicher Auftraggeber
Stadtwerke Heppenheim
Kalterer Straße 4a
64646 Heppenheim

Interessenbekundungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung Hydraulische Ausrüstung Wasserwerk

Die vorhandene Langsamentkarbonisierungsanlage (LEK) im Wasserwerk Heppenheim wird gegen eine neue und moderne Schnellentkarbonisierungsanlage (SEK) mit zwei neuen Reaktoren aus Edelstahl umgebaut. Der Umbau findet im laufenden Betrieb statt.
Weitere Leistungen umfassen u.a die Erneuerung der Rohwasser-Tiefbrunnenpumpen sowie Förderpumpen, neue Verrohrung in Edelstahl und Armaturen sowie den Rückbau der alten Anlage.

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/384.

20.03.2019 Wasserstellen und Toilettenanlagen auf den Friedhöfen

Wasserstellen und Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen

 
Wir weisen darauf hin, dass die Leitungen für die Wasserstellen auf den Friedhöfen in Heppenheim ab Mittwoch, 20.03.2019 wieder geöffnet sind. Die Wasserstellen und Toilettenanlagen auf den Ortsteil-Friedhöfen werden ab Mittwoch, 27.03.2019 wieder aufgedreht.

19.03.2019 Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen

Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen

 
Für den bevorstehenden Umzug der Mitarbeitenden vom Stadthaus in das restaurierte ehemalige Kaufhaus Mainzer in der Friedrichstraße 21 sind technische Umstellungsarbeiten erforderlich. Diese werden am Freitag, 22.03.2019 durchgeführt. Da der Kontakt per Telefon und E-Mail an diesem Tag nur eingeschränkt möglich ist, bleiben alle Dienststellen der Stadtverwaltung am Freitag, 22.03.2019 geschlossen.

14.03.2019 Verlegung des Wochenmarktes

Verlegung des Wochenmarktes

 
Auf Grund der Veranstaltung „Autoschau“ in der gesamten Fußgängerzone und auf dem Parkhof wird der Wochenmarkt am Samstag, den 30.03.2019 auf die Parkhofstraße verlegt.

14.03.2019 Einrichtung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Einrichtung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

 
Gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG) sind die Bürgerinnen und Bürger einmal jährlich über die Möglichkeiten des Eintrages von Übermittlungssperren zu unterrichten.

Auf Antrag können folgende Sperren eingetragen werden:

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich- rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft gemäß § 42 Absatz 3 BMG

Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familien-angehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religions-gesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
  1. Vor- und Familiennamen,
  2. Geburtsdatum und Geburtsort,
  3. Geschlecht,
  4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
  5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
  6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie
  7. Sterbedatum.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wähler- gruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Absatz 1 BMG

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahl-berechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Absatz 2 BMG

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über
  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad,
  4. Anschrift sowie
  5. Datum und Art des Jubiläums.
  6. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage gemäß § 50 Absatz 3 BMG

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über
  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad und
  4. derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Der Widerspruch kann durch eine formlose schriftliche Mitteilung beim Magistrat der Kreisstadt Heppenheim, Fachbereich 3 / Bürgerbüro, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim eingereicht werden.

Ein entsprechendes Formular kann auch von der Homepage der Stadt Heppenheim www.heppenheim.de heruntergeladen werden.

07.03.2019 Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen

Allgemeinverfügung

 

über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes


1. Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird das Of-fenhalten aller Verkaufsstellen in Heppenheim (außer Stadtteilen) aus An-lass der Automobilschau am Sonntag, den 31. März 2019, in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr, freigegeben.

2. Gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung angeordnet.

3. Diese Allgemeinverfügung wird öffentlich bekanntgegeben. Der Verfü-gungstenor wird im Starkenburger Echo öffentlich bekanntgemacht. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung wird im Stadthaus, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim, ausgehängt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 sowie freitags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr) dort eingesehen wer-den. Zusätzlich wird der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung auf der städtischen Homepage (www.heppenheim.de) zur Einsicht bereitge-stellt.

Begründung:

Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) dürfen von den Gemeinden aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen, Ladengeschäfte nach § 6 Abs.1 HLöG an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von höchstens sechs zusammenhän-genden Stunden bis längstens 20.00 Uhr geöffnet sein.
Diese Tage werden durch die Gemeinden festgelegt. § 6 HLöG setzt vo-raus, dass ein externer Anlass in der Form einer Messe, eines Marktes  oder einer ähnlichen Veranstaltung vorliegt, der einen für die Verhältnisse des entsprechenden Ortes beträchtlichen Besucherstrom anzieht. Die zu erwartende Anteilnahme muss jedoch durch die Veranstaltung selbst aus-gelöst werden und darf sich nicht erst infolge der zusätzlichen Öffnung der Geschäfte ergeben.
Die Heppenheimer Wirtschaftsvereinigung e. V. hat beantragt, die Laden-öffnungszeiten anlässlich der Automobilschau für das Gebiet der Stadt Heppenheim (außer Stadtteile) am Sonntag, den 31. März 2019, von 12.00 bis 18.00 Uhr freizugeben.

Bei der Automobilschau handelt es sich um einen gem. § 69 i. V. m. § 68 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzten Spezialmarkt. Rund 35 Un-ternehmen bieten einen Überblick über das in der Region vorhandene vielfältige Angebot auf dem Automobilmarkt; es umfasst eine Vielzahl von Herstellern. Bei der Ausstellung werden Zweiräder und Fahrzeuge aller Klassen ausgestellt. Die Veranstaltung findet seit Jahrzehnten (44. Auto-mobilschau) jedes Jahr im Frühjahr statt und zieht, unabhängig von der Sonntagsöffnung, weit über die Stadtgrenzen Heppenheims hinaus große Besucherströme an.

Nach ausgiebiger Prüfung sehen wir in der geplanten Veranstaltung einen Anlass, der nach § 6 Abs. 1 Hessisches Ladenöffnungsgesetz am 31. März 2019 eine Freigabe der Sonntagsöffnungszeiten in dem o. a. Umfang rechtfertigt.

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung war die soforti-ge Vollziehung der Allgemeinverfügung anzuordnen. Es kann nicht hinge-nommen werden, dass etwaigen Widersprüchen gegen die Allgemeinver-fügung aufschiebende Wirkung zukommt. Eine abschließende rechtskräftige Entscheidung über einen derartigen Widerspruch kann bis zum Veranstaltungstermin nicht herbeigeführt werden und es kann im Interesse des Einzelhandels nicht hingenommen werden, dass die Freigabe der Ladenöffnungszeiten durch einen einfachen Widerspruch in letzter Minute nicht wirksam werden kann. Für die Offenhaltung der Ladengeschäfte benötigt der Einzelhandel Planungssicherheit.
Eine kurzfristige Absage auf Grund eines Widerspruches würde einen er-heblichen finanziellen Schaden verursachen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Magistrat der Kreisstadt Heppenheim, Ordnungsamt, Großer Markt 1, 64646 Heppen-heim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der Widerspruch hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann bei dem Verwaltungsgericht Darmstadt, Julius-Reiber-Str. 37, 64293 Darmstadt, gestellt werden.
Die Klage kann auch auf elektronischem Weg eingeleitet werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Einlegung der Klage über eine gewöhnliche E-Mail ist nicht zulässig. Zu den Einzelheiten vergleichen Sie die Hinweise auf der Internet-Homepage unter www.vg-darmstadt.justiz.hessen.de.

28.02.2019 Teileinziehung der öffentlichen Straße „In den Langen Äckern“

Teileinziehung der öffentlichen Straße „In den Langen Äckern“

 
Teileinziehung der öffentlichen Straße „In den Langen Äckern“

28.02.2019 Schulordnung für die Benutzung der Musikschule Heppenheim

Schulordnung für die Benutzung der Musikschule Heppenheim

 
Schulordnung für die Benutzung der Musikschule Heppenheim

28.02.2019 Aufhebungssatzung zur Schulordnung für die Benutzung der Musikschule Heppenheim

Aufhebungssatzung zur Schulordnung für die Benutzung der Musikschule Heppenheim

 
Aufhebungssatzung zur Schulordnung für die Benutzung der Musikschule Heppenheim vom 15.05.2012, in der Fassung vom 11.02.2016

27.02.2019 Entgeltordnung Freibad Heppenheim

Entgeltordnung Freibad Heppenheim

 
Entgeltordnung Freibad Heppenheim

26.02.2019 Tariferhöhung Taxenverkehr

Tariferhöhung Taxenverkehr

 
Tariferhöhung Taxenverkehr

26.02.2019 Auftragsbekanntmachung - Interessenbekundungsverfahren Kanalisierung Kalterer Straße

Auftragsbekanntmachung - Interessenbekundungsverfahren Kanalisierung Kalterer Straße
HAD-Referenz-Nr.: 290/379

 
Öffentlicher Auftraggeber:
Stadtwerke Heppenheim
Kalterer Straße 4a
64646 Heppenheim

Interessenbekundungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung
Kanalsanierung in geschlossener Bauweise und Kanalaufdimensionierung in offener Bauweise in der Kalterer Straße.

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/379.

26.02.2019 Freiwillige Feuerwehr Erbach e.V. Einladung zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung

Freiwillige Feuerwehr Erbach e.V.
Einladung

 

zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Heppenheim-Erbach und des Vereins der Freiwilligen Feuerwehr Erbach e.V.

am Freitag, den 15.03.2019 um 19.30 Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr Erbach


Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Jahresbericht des Vereins der FFW-Erbach a. Bericht des 1. Vorsitzenden
  3. Jahresberichte der Einsatzabteilung
    1. Bericht des Wehrführers
    2. Bericht des Jugendwartes
    3. Bericht der Kinderfeuerwehr
    4. Bericht der Alters- u. Ehrenabteilung
  4. Kassenbericht
  5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Rechners
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Wahl des Vorstandes
  8. Wahl des Feuerwehrausschusses
  9. Wahl von zwei Kassenprüfern
  10. Satzungsänderung § 4 Ehrenmitglieder
  11. Anträge
  12. Veranstaltungen
  13. Verschiedenes
  14. Ehrungen und Grußworte der Gäste

Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens drei Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich und begründet beim Vorstand eingereicht werden.

20.02.2019 Allgemeinverfügung über die Ausweisung einer Sperrzone anlässlich des Fastnachtsumzugs am 03.03.2019 in Heppenheim

Allgemeinverfügung


über die Ausweisung einer Sperrzone für das Mitführen von Glasbehältnissen und das Mitbringen und den Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken anlässlich des Fastnachtsumzugs am 03.03.2019 in Heppenheim

 
Gemäß §§ 1, 2, 6, 11, 31, 40, 47, 48 und 52 des Hessischen Gesetzes über die öffentlich Sicherheit und Ordnung (HSOG) und §§ 1 und 35 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) in der jeweils geltenden Fassung, erlässt der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim folgende

Allgemeinverfügung:

  1. Allen Personen, die sich am Fastnachtssonntag, 03.03.2019, in der Zeit vom 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr in dem nachfolgend beschriebenen Bereich aufhalten, wird das Mitführen von Glasbehältern und das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken untersagt.

    Der Bereich ist wie folgt begrenzt: Graben, zwischen Fastnachtsbrunnen und Gräffstraße

  2. Die Überprüfung der unter Ziffer 1 angeführten Bestimmung obliegt der Polizei, dem Ordnungsamt und den Kräften des eingesetzten Sicherheitsdienstes.

  3. Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 1 kann durch Polizei oder Ordnungsamt ein Platzverweis erteilt werden. Ebenso können Glasflaschen und Gläser sowie deren Inhalt, beschlagnahmt und vernichtet werden. Gleiches gilt für jegliche mitgebrachte alkoholische Getränke. Hierzu kann unmittelbarer Zwang, der hiermit angedroht wird, angewandt werden.

  4. Gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung angeordnet.

  5. Diese Allgemeinverfügung wird öffentlich bekanntgegeben. Der Verfügungstenor wird im Starkenburger Echo öffentlich bekanntgemacht. Die Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung wird im Stadthaus, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim, ausgehängt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr) dort eingesehen werden.

20.02.2019 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124 „Nordstadt II“

19.02.2019 Einladung zu den Jahreshauptversammlungen der Jagdgenossenschaften

Einladung
zu den Jahreshauptversammlungen der Jagdgenossenschaften der Jagdbezirke I, II, III und IV Heppenheim, sowie der Jagdgenossenschaften Hambach und Kirschhausen

 
Die Jahreshauptversammlungen für das Jagdjahr 2019 der oben genannten Jagdgenossenschaften werden zu folgenden Terminen anberaumt:


Jagdgenossenschaft I Heppenheim
am Freitag, dem 15.03.2019, um 19.30 Uhr im Gasthaus „Athen“ , Wormser Tor 2, 64646 Heppenheim
(Jagdbezirk: B 3 Heppenheim/Laudenbach, badische Landesgrenze, Weschnitz, Stadtbach)

Jagdgenossenschaft II Heppenheim
am Mittwoch, dem 20.03.2019, um 19.30 Uhr im Gasthaus-Restaurant „Gossini“, Graben 5, 64646 Heppenheim
(Jagdbezirk: Stadtbach/Weschnitz Gemarkungsgrenze Lorsch, Gemarkungsgrenze Bensheim, Gemarkungsgrenze Stadtteil Hambach, Hambacher Tal)

Jagdgenossenschaft III Heppenheim
am Mittwoch, dem 13.03.2019, um 19.30 Uhr im Gasthaus „Zum Steinschlößchen“ (Fetsch), Am Pfalzbach 61, 64646 Heppenheim -Scheuerberg
(Jagdbezirk: Alle Grundstücke östlich der B 3, nördlich der B 460 bis Hambacher Tal und Hambacher Gemarkungsgrenze sowie Kreisstraße 54 (Am Pfalzbach) und Gemarkungsgrenze Seidenbach)

Jagdgenossenschaft IV Heppenheim

am Donnerstag, dem 21.03.2019 , um 19.30 Uhr im Gasthaus „Athen“, Wormser Tor 2, 64646 Heppenheim
(Jagdbezirk: Östlich der B 3 Heppenheim/Laudenbach bis Landesgrenze, südlich der B 460 bis Stadtteil Kirschhausen/Sonderbach und den jetzigen Stadtteil Erbach)

Jagdgenossenschaft Hambach

am Montag, dem 18.03.2019, um 19.30 Uhr im Gasthaus „Zur Rose“ (Mohr) Hambacher Tal 76, 64646 Heppenheim-Hambach
(Jagdbezirk: Gesamtgemarkungen Unter- und Ober-Hambach)

Jagdgenossenschaft Kirschhausen

am Mittwoch, dem 24.04.2019, um 18.30 Uhr im Gasthaus „Mühlenkeller“ (Schäfer), Siegfriedstraße 305, 64646 Heppenheim-Kirschhausen
(Jagdbezirk: Gemarkungen Kirschhausen, Sonderbach und Wald-Erlenbach)

Für alle sechs Jagdgenossenschaften gilt folgende Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Vorlage des Kassenberichtes 2018
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Jagdvorstandes
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7. Verwendung des Pachterlöses 2018
8. Beratung des Haushaltsplanes 2019
9. Verschiedenes

Alle Jagdgenossen, das sind die Eigentümer bejagbarer Flächen, die innerhalb der vorgenannten Jagdbezirke liegen, werden hiermit nach den Satzungen der jeweiligen Jagdgenossenschaften zur Teilnahme an den oben genannten Jahreshauptversammlungen eingeladen.

Lt. § 7 der Satzungen kann sich jeder Jagdgenosse durch einen Jagdgenossen der gleichen Jagdgenossenschaft oder seinen volljährigen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Ein Jagdgenosse kann lediglich einen weiteren Jagdgenossen vertreten. Personengemeinschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts haben einen Vertreter zu bevollmächtigen. Vertreter in der Genossenschaftsversammlung bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die dem Vorsitzenden vor Beginn der Versammlung vorzulegen ist.

Die Versammlungen sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der zur Jagdgenossenschaft gehörenden Jagdgenossen, die zugleich die Mehrheit der Grundfläche vertreten müssen, anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit findet um 20.00 Uhr eine erneute Versammlung im gleichen Lokal mit gleicher Tagesordnung statt, zu der hiermit ebenfalls eingeladen wird und die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Jagdgenossen beschlussfähig ist (§ 5 Ziffer 5 der Satzung).

Heppenheim 19. 02. 2019
gez. Ulrich Obermayr, Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften Heppenheim I – IV
gez. Franz Schuster, Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Hambach
gez. Franz Rothermel, Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Kirschhausen

18.02.2019 Auftragsbekanntmachung - Ultrafiltrationsanlagen Scheuerberg und Hambach

Auftragsbekanntmachung - Ultrafiltrationsanlagen Scheuerberg und Hambach
HAD-Referenz-Nr.: 290/377

 
Öffentlicher Auftraggeber:

Stadtwerke Heppenheim
Kalterer Straße 4a
64646 Heppenheim

Interessenbekundungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung

Lieferung von 2 Ultrafiltrationsanlagen mit Option für eine 3. Anlage mit folgenden Merkmalen:

- Kompaktanlage auf Edelstahlrack
- Leistung: 6-7 m³/h
- Luft-Wasserrückspülung (chemikalienfreie Rückspülung zwingend erforderlich)
- Vollautomatischer Betrieb

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/377.

15.02.2019 Ausfall der Stadtverordnetenversammlung

Ausfall der Stadtverordnetenversammlung

 
Die für Montag, 18. Februar 2019, 18:00 Uhr im Amtshof, Kurfürstensaal, terminierte öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung entfällt.

04.02.2019 Auftragsbekanntmachung - Rahmenvertrag für Reparaturarbeiten an Kanalisationanlagen und Wasserleitungen im Stadtgebiet Heppenheim

Auftragsbekanntmachung -Rahmenvertrag für Reparaturarbeiten an Kanalisationanlagen und Wasserleitungen im Stadtgebiet Heppenheim


Auftragsbekanntmachung

HAD-Referenz-Nr.: 290/376

Öffentlicher Auftraggeber
Stadtwerke Heppenheim
Kalterer Straße 4a
64646 Heppenheim

Rahmenvertrag für Reparaturarbeiten an Kanalisationanlagen und Wasserleitungen im Stadtgebiet Heppenheim

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/376.

04.02.2019 Auftragsbekanntmachung - Erstellung eines Generalentwässerungsplanes

Auftragsbekanntmachung - Erstellung eines Generalentwässerungsplanes

 
Auftragsbekanntmachung
HAD-Referenz-Nr.: 290/375

Öffentlicher Auftraggeber
Stadtwerke Heppenheim
Kalterer Straße 4a
64646 Heppenheim

Erstellung eines Generalentwässerungsplanes für die Kreisstadt Heppenheim

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/375.

30.01.2019 Auftragsbekanntmachung - Interessensbekundungsverfahren

Auftragsbekanntmachung - Interessensbekundungsverfahren
HAD-Referenz-Nr.: 290/370

 
Öffentlicher Auftraggeber
Stadtwerke Heppenheim
Kalterer Straße 4a
64646 Heppenheim

Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Interessensbekundungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung:
Rahmenliefervertrag Rohre, Formstücke und Armaturen
Laufzeit: 1 Jahr
Lieferzeitraum: 01.04.2019 – 31.03.2020

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/370.

30.01.2019 Auftragsbekanntmachung - Grundhafte Erneuerung Königsberger Straße

Auftragsbekanntmachung - Grundhafte Erneuerung Königsberger Straße
HAD-Referenz-Nr.: 290/373


Bauherren:
Kreisstadt Heppenheim
Tiefbau, GIS und Flurbereinigung
Gräffstr. 7-9
64646 Heppenheim

Stadtwerke Heppenheim
Kalterer Straße 4a
64646 Heppenheim

Grundhafte Erneuerung der Königsberger Straße / Los 1 Straßenbau: Tiefbau-, Kabelbau- und Asphaltarbeiten, Los 2 Neuverlegung der Wasserleitung und Erneuerung von Kanalhausanschlüssen: Tiefbau-, Kanalbauarbeiten und Beihilfe zum Leitungsbau

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/373.

16.01.2019 Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt:
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(Grundsteuer A)
370 v.H.
b) für die Grundstücke
 (Grundsteuer B)
370 v.H.
Da bei der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 keine Änderung gegenüber dem Vorjahr eintritt, kann auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden verzichtet werden.
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Jahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Bei Änderung der Grundsteuerhebesätze oder den Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) werden Änderungsbescheide erteilt.

Die Grundsteuer 2019 wird mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Jahreszahler wird die Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb der Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zu Protokoll beim Magistrat der Kreisstadt Heppenheim, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim einzulegen.
Durch die Einlegung des Widerspruches wird die Vollziehung der Steuer nicht ausgesetzt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer bei Fälligkeit bleibt bestehen.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Fachbereich Finanzen und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Stadtverwaltung Heppenheim. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.heppenheim.de/datenschutzerklärung.
 
 

10.01.2019 Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2019

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2019

Gemäß Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Heppenheim vom 05.12.2013 beträgt die Steuer jährlich
für den ersten Hund
 
96,00 Euro
für den zweiten und jeden weiteren Hund
120,00 Euro
für einen gefährlichen Hund
480,00 Euro
   
Die Steuersätze gelten unverändert auch für das Jahr 2019.

Für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2019 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund § 8 Abs. 1 der Hundesteuersatzung i.V. mit § 6a Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Hessen (KAG) und § 122 der Abgabenordnung (AO) die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2019 in derselben Höhe wie im Vorjahr durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Sie erhalten für das Kalenderjahr 2019 keinen Steuerbescheid. Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, wird hierüber ein gesonderter Hundesteuerbescheid erlassen.

Die Steuer ist jeweils zum 01. Juli eines Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig. Auf Antrag kann die Steuer auch in vierteljährlichen Beträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November entrichtet werden.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb der Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zu Protokoll beim Magistrat der Kreisstadt Heppenheim einzulegen.
Durch die Einlegung des Widerspruches wird die Vollziehung der Steuer nicht ausgesetzt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer bei Fälligkeit bleibt bestehen.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Fachbereich Finanzen und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Stadtverwaltung Heppenheim. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.heppenheim.de/datenschutzerklärung.
 
 
 
Hinweis: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Kreisstadt Heppenheim ist das Starkenburger Echo, dem das rechtlich verbindliche Bekanntmachungsdatum und -text zu entnehmen sind.