Gewerbeangelegenheiten
Sehr geehrte(r) Gewerbetreibende(r),
im Folgenden finden Sie Hinweise und Informationen zur Gewerbeanmeldung. Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Gewerbe-Sachbearbeiterinnen gerne zur Verfügung!
Leistungsbeschreibung
Ein Gewerbe ist jede selbständige, auf Dauer angelegte und Gewinnerzielung gerichtete, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte, erlaubte Tätigkeit.
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde gleichzeitig (mit Beginn der Tätigkeit) angezeigt werden. Die Gewerbeanmeldung kann bis zu sechs Wochen rückwirkend erfolgen, jedoch maximal zwei Wochen vor tatsächlichem Betriebsbeginn.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet (§ 145 (3) Nr. 1, § 146 (2) Nr. 1 der Gewerbeordnung), handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Nicht zum Gewerbe zählen u. a.
- sozial unwertige oder verbotene Tätigkeiten
- Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft)
- freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater)
- die Verwaltung eigenen Vermögens
Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften/GbR, OHG, KG)
- Juristische Personen (GmbH, UG, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer, Vorstand) nachkommen
Die Gewerbeanzeige wird an folgende Behörden weitergeleitet
Eichamt, Finanzamt, Handwerkskammer (bei Handwerksbetrieben), Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht (wenn eine Eintragung im Handelsregister besteht), Kreisverwaltung und Veterinäramt, Berufsgenossenschaft, städtisches Steueramt
Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie eine Änderung, Ausdehnung oder ein Wegfall der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes. Sonstige Änderungen (z.B. Änderung der Privatanschrift oder Änderungen in der Geschäftsführung einer GmbH usw.) sind nicht anzeigepflichtig, jedoch ist es sinnvoll, auch in diesen Fällen eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Behörde zu erstatten. Diese ist für den Anzeigenden dann kostenfrei.
Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle oder beispielsweise auch bei einem Wechsel der Rechtsform vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls gleichzeitig bei der Gemeinde angezeigt werden. Eine Gewerbeabmeldung ist auch dann zu erstatten, wenn der Betrieb in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegt und dort fortgeführt wird. Hierbei handelt es sich nicht, wie oft angenommen, um eine „Ummeldung“.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/Reisepass und ggf. Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- bei Tätigkeiten, die gem. § 38 GewO einer besonderen Überwachung bedürfen (z.B. An- und Verkauf von Edelmetallen, KFZ-Handel- & Reparatur usw.): Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes + Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- bei anderen zulassungspflichtigen Tätigkeiten (z.B. Immobilienmakler nach § 34c GewO oder Versicherungsvermittler nach § 34d GewO): Erlaubnis der entsprechenden Behörde
- bei Handwerksbetrieben: Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer (Handwerkskarte) oder Meisterbrief
- bei juristischen Personen/Vereinen: aktueller Handels- oder Vereinsregisterauszug (+ ggf. eine Übersetzung des Auszugs)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskosten-ordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung.
Jede Gewerbean-, um- und abmeldung kostet
28,00 €. Jede Empfangsbestätigung (Ausfertigung der Gewerbemeldung) kostet jeweils
8,00 €.
Rechtsgrundlagen
- §§ 14, 15, 30 ff. Gewerbeordnung (GewO)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWVL)
Zuständige Ansprechpartner
Frau Kinscherff
Fachbereich Ordnungsamt
Tel.: 06252 13-1209
Fax: 06252 13-1286
Frau Guthier
Fachbereich Ordnungsamt
Tel.: 06252 13-1216
Fax: 06252 13-1286
Gewerbemeldungen online erstellen
Hier können Sie Gewerbebean-, Um- und abmeldungen online durchführen und direkt an das Gewerbeamt weiterleiten.
Gewerbemeldungen online