Bundestagswahl - Briefwahl
Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger seit dem 16. August 2021 die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Die Kreisstadt Heppenheim erwartet aufgrund der aktuellen Situation wieder eine sehr große Bereitschaft zur Teilnahme an der Wahl per Briefwahl.
Die Wahlberechtigten haben zum größten Teil bereits die Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck, oder auch formlos, können die Briefwahlunterlagen schriftlich (per Post/Fax/E-Mail) beantragt werden. Außerdem ist eine Online-Beantragung über den Link auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) möglich, bei der die Daten von der Wahlbenachrichtigung zu übernehmen sind.
In der Regel werden die Unterlagen an die Anschrift der Wahlberechtigten versendet, es besteht aber auch die Möglichkeit, sich die Unterlagen an eine abweichende Versandadresse schicken zu lassen.
Außerdem haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro zu beantragen. Hierzu ist in jedem Fall der Personalausweis und -wenn möglich- auch die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Das Briefwahlbüro der Kreisstadt Heppenheim befindet sich aufgrund der Pandemie, wie auch bei der Kommunalwahl, im Rathaus am Marktplatz, EG, Saal Maiberg, Großer Markt 1. Dort besteht auch die Möglichkeit zur direkten Stimmabgabe.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung im Briefwahlbüro) endet am Freitag, dem 24. September 2021, 18:00 Uhr. Der Online-Briefwahlantrag kann lediglich bis einschließlich Mittwoch, 22. September 2021 genutzt werden. Es ist zu beachten, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.
Der Wähler muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle (Briefwahlbüro) oder im Bürgerbüro/Wahlamt, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, bis am 26. September 2021 um 18:00 Uhr abgegeben werden.
Sollten Bürgerinnen und Bürger bis zum 05. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, oder haben sonstige Anliegen, steht das Wahlamt oder das Briefwahlbüro für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus, Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1, 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125, Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de, Internet: www.heppenheim.de
Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 24. September 2021: 08:00 - 18:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Die Kreisstadt Heppenheim erwartet aufgrund der aktuellen Situation wieder eine sehr große Bereitschaft zur Teilnahme an der Wahl per Briefwahl.
Die Wahlberechtigten haben zum größten Teil bereits die Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck, oder auch formlos, können die Briefwahlunterlagen schriftlich (per Post/Fax/E-Mail) beantragt werden. Außerdem ist eine Online-Beantragung über den Link auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) möglich, bei der die Daten von der Wahlbenachrichtigung zu übernehmen sind.
In der Regel werden die Unterlagen an die Anschrift der Wahlberechtigten versendet, es besteht aber auch die Möglichkeit, sich die Unterlagen an eine abweichende Versandadresse schicken zu lassen.
Außerdem haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro zu beantragen. Hierzu ist in jedem Fall der Personalausweis und -wenn möglich- auch die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Das Briefwahlbüro der Kreisstadt Heppenheim befindet sich aufgrund der Pandemie, wie auch bei der Kommunalwahl, im Rathaus am Marktplatz, EG, Saal Maiberg, Großer Markt 1. Dort besteht auch die Möglichkeit zur direkten Stimmabgabe.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung im Briefwahlbüro) endet am Freitag, dem 24. September 2021, 18:00 Uhr. Der Online-Briefwahlantrag kann lediglich bis einschließlich Mittwoch, 22. September 2021 genutzt werden. Es ist zu beachten, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.
Der Wähler muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle (Briefwahlbüro) oder im Bürgerbüro/Wahlamt, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, bis am 26. September 2021 um 18:00 Uhr abgegeben werden.
Sollten Bürgerinnen und Bürger bis zum 05. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, oder haben sonstige Anliegen, steht das Wahlamt oder das Briefwahlbüro für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus, Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1, 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125, Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de, Internet: www.heppenheim.de
Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 24. September 2021: 08:00 - 18:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr