Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist auf lokaler Ebene Schnittstelle und Knotenpunkt, wenn es um die Förderung von Chancengleichheit, Gleichstellung und Gleichberechtigung unterschiedlicher Gruppen geht. Es gehört zu ihren Aufgaben, in allen Bereichen des Alltags und öffentlichen Lebens Strukturen zu fördern, die der Umsetzung von Gender Mainstreaming, Inklusion, geschlechtlicher und sozialer Gleichstellung sowie interkultureller Vielfalt zugutekommen. Ziel ist es, allen Individuen eine gleichberechtigte Teilhabe am soziokulturellen, politischen und beruflichen Leben zu ermöglichen.
Dazu gehört Anti-Diskriminierungsarbeit auf allen Ebenen menschlicher Vielfalt, beispielsweise mit Bezug auf
- ethnische und nationale Herkunft
- Alter
- Körperlichkeit (Gesundheit, Varianz, Sexualität und Geschlecht)
- Gender (wie sich eine Person selbst definiert oder von anderen definiert wird; in der Art und Weise, wie diese Person lebt, handelt und begehrt)
- soziale Herkunft und Bildung
- Religionszugehörigkeit, politische oder andere Überzeugungen
Zu den aktionsorientierten Aufgaben gehören u.a.
- die Vernetzung von Institutionen und Projekten
- die Vermittlung von Kontakten zur Förderung von Zusammenarbeit einzelner Interessensgruppen wie z.B. sozialen Diensten, Kontakt-, Beratungs- und Interventionsstellen
- die Organisation und Koordinierung von Veranstaltungen
- Öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Förderung eines friedlichen Zusammenlebens in einer vielfältigen Gesellschaft
Zu den Beratungstätigkeiten gehören u.a.
- eine vertrauensvolle und anonyme Beratung in Diskriminierungsfällen
- Unterstützung bei Lebensentscheidungen und ethischen Fragen
- Vermittlung an Institutionen unterschiedlicher Kompetenzbereiche
- ein offenes Ohr und eine helfende Hand