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Presseinformation des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hohe Waldbrandgefahr in Teilen Hessens

Umweltministerium ruft Alarmstufe A aus

„In weiten Teilen Hessens hat es seit Wochen nicht geregnet. Durch die anhaltende Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in ganz Hessen erhöht. Die für die Jahreszeit hohen Temperaturen und der intensive Wind verschärfen die Situation. Ergiebige Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Deshalb haben wir heute erstmals in diesem Jahr die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, ausgerufen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in weiten Teilen Hessens mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Mit dem Ausrufen der Alarmstufe A wird sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.

„Unser Wald ist durch den Klimawandel geschwächt: Die Trockenheit der letzten Jahre, Stürme und der Borkenkäfer haben ihm stark zugesetzt. Reisig und Laub sowie abgestorbene Bäume des Vorjahres sind inzwischen stark ausgetrocknet und sind somit leicht entzündbares Material dar. Dies alles begünstigt Waldbrände. Seit Jahresbeginn hat es in Hessen bereits über 20 Waldbrände mit einer Schadfläche von rund 2 Hektar gegeben. Ich bitte deshalb alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, ergänzte Ministerin Hinz.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Das Grillen an öffentlichen Plätzen ist momentan aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht zulässig. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

Hintergrund
Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des DWD sowie weiterer Faktoren, wie z.B. der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Umweltministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst. Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet

Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern startet das Land Hessen jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen. Die Heppenheimer Vereine wurden bereits über diese Möglichkeit informiert.

Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können existenzbedrohend werden, weil Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts keine Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Das Programm dient zur Abwendung dieser pandemiebedingten existenzbedrohenden Engpässe.

Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beispielsweise für Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen und Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) beantragt werden.

Der Antrag ist online abrufbar und kann ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium gestellt werden. Finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, werden davon nicht abgedeckt.

Alle Informationen, der Antrag Corona Soforthilfe und die Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ stehen auf der Seite des Landes Hessen zum Download zur Verfügung.

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

Die Bürgermeister der Städte im Kreis Bergstraße sprechen sich für eine einheitliche Regelung bei den Kita-Gebühren aus. „Wir wollen auch bei dieser Frage einen gemeinsamen Weg einschlagen“, heißt es in einer Pressemeldung aller 22 Bürgermeister. So wird den Stadt- und Gemeindeparlamenten empfohlen, die Kita-Gebühren zunächst bei allen, die keine Leistung erhalten, nicht einzuziehen und vorerst zu stunden. Dies soll die Familien unterstützen und oft dringend benötigte Liquidität in den Haushaltskassen sichern. Darüber hinaus sollen die Gremien der Städte und Kommunen erst dann eine Entscheidung über die endgültige Frage des Erlasses fällen, wenn die Kinderbetreuung wieder den Normalbetrieb aufgenommen hat. „Die Parlamente benötigen zunächst Klarheit darüber, welche finanziellen Auswirkungen ihre Entscheidung hat. Über einen Erlass kann erst dann entschieden werden, wenn wir die finanziellen Folgen abschätzen können“, fassen die Bürgermeister von Viernheim und Bensheim, Matthias Baaß und Rolf Richter abschließend zusammen. Sie betonen hierbei auch, dass ein abgestimmtes gemeinsames Verfahren und Vorgehen ein Ausdruck der Solidarität zwischen den Bergsträßer Kommunen darstellt.

Seit dem 16. März hat das Land Hessen im Zuge der Eindämmung der Corona-Pandemie ein Betreuungsverbot in Kitas ausgesprochen und lediglich eine Notbetreuung für bestimmte Berufs- und Personengruppen zugelassen. Die Kommunen im Kreis Bergstraße haben daraufhin bis auf Weiteres die Zahlungen der Kita-Gebühren für diejenigen vorerst ausgesetzt, die keine Leistung beanspruchen. Über eine endgültige Festlegung müssen formal die Stadt- und Gemeindeparlamente entscheiden.

Pressemitteilung von Hessen Mobil


A 5 / B460: Erneuerung eines Brückenbauwerkes über die A 5 bei Heppenheim

Hessen Mobil: Vollsperrung der Anschlussstelle Heppenheim am Sonntag von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Zur Erneuerung der Baustellenmarkierung an den Zu- und Abfahrtsrampen sowie an der B 460 erfolgt am kommenden Sonntag, den 19. April im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Vollsperrung der Rampen und der Bundesstraße B 460 an der Anschlussstelle Heppenheim.

Die Umleitung erfolgt während dieser Zeit über die Anschlussstelle Bensheim. Der Verkehr der B 460 wird über die B 47 und B 3 umgeleitet. Die A 5 ist von der Sperrung nicht betroffen und bleibt weiterhin in beide Fahrtrichtungen befahrbar.

Baumaßnahme:
Bereits seit Anfang Juli werden im Auftrag von Hessen Mobil die Bauarbeiten zur Erneuerung eines Brückenbauwerkes durchgeführt, das im Zuge der Bundesstraße B 460 zwischen Heppenheim und Lorsch an der Anschlussstelle Heppenheim die Autobahn A 5 überspannt. Im Rahmen der Baumaßnahme wird das bestehende Bauwerk abgebrochen und an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt.

Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der B 460 wurde zunächst nördlich des bestehenden Bauwerkes eine Behelfsbrücke hergestellt, die derzeit den Verkehr aufnimmt.

Das Einheben der Brückenträger für die neue Brücke ist derzeit für Herbst 2020 geplant und erfolgt unter kurzzeitigen Vollsperrungen der A 5 von ca. 20 Minuten für jeden der 14 Träger.
Im Herbst 2021 ist nochmals eine zweiwöchige Sperrung der Rampen der Anschlussstelle zur Herstellung der Anschlussbereiche von der Behelfsbrücke auf den Ersatzneubau erforderlich.

Bei dem bestehenden Brückenbauwerk handelt es sich um eine 4-feldrige Spannbetonbrücke mit einer Gesamtlänge von rund 77 Metern und einer Breite von rund 18 Metern. Das Brückenbauwerk aus dem Jahr 1967 wurde im Rahmen des Neubaus der Autobahn A 5 zwischen Darmstadt und Heidelberg errichtet. Dynamische Beanspruchungen aus dem Verkehr, Tausalze und Witterung haben am Brückenbauwerk zu zahlreichen Schäden an diversen Konstruktionsteilen geführt, die nun eine Erneuerung des Bauwerks erfordern.

Zur Reduzierung der Verkehrslasten war es bereits Ende 2014 notwendig geworden, die beiden mittleren Fahrstreifen auf der Brücke für den Verkehr zu sperren.

Der Ersatzneubau wird zukünftig wieder die vier Fahrstreifen der Bundesstraße im Bereich der Anschlussstelle Heppenheim aufnehmen.

Die Kosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 11 Millionen Euro.

Mehr Informationen zu Hessen Mobil unter mobil.hessen.de oder verkehrsservice.hessen.de

Das von der Stadtverwaltung Heppenheim für Sonntag, 10.05.2020, 10:00 – 12:00 Uhr geplante Frühstück mit Vertreterinnen und Vertretern der Heppenheimer Vereine kann leider nicht stattfinden und muss vorerst verschoben werden. Sobald ein Ersatztermin feststeht, wird die Stadtverwaltung darüber informieren.

Der beliebte Innenstadt-Flohmarkt auf dem Heppenheimer Graben, der für Samstag, 16.05.2020 geplant war, muss aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie leider abgesagt werden.

Die Stadtverwaltung bedauert dies sehr und weist bereits heute auf den nächsten Innenstadt-Flohmarkt hin, der am 5. September 2020 stattfinden soll.

Presseinformation der Wirtschaftsförderung Bergstraße


Direktdarlehen „Hessen-Mikroliquidität“ gestartet

Wirtschaftsförderung Bergstraße und kommunale Wirtschaftsförderungen im Kreis Bergstraße begrüßen weiteres Hilfsprogramm / WFB ist im Antragsprozess Kooperationspartner der WIBank

Die Badesaison im Heppenheimer Freibad startet traditionell am 1. Mai. Aufgrund der zurzeit geltenden Vorschriften zur Kontaktbeschränkung wird dieser Termin aller Voraussicht nach in diesem Jahr nicht zu halten sein. Auch der Verkauf von Dauerkarten, der normalerweise etwa zwei Wochen vor Saisonbeginn startet, findet in diesem Jahr zunächst nicht statt.

Sobald ein Termin für die Öffnung des Freibades feststeht, wird die Bevölkerung darüber informiert. Auch der Zeitraum für den Vorverkauf von Dauerkarten wird rechtzeitig bekannt gegeben. Entsprechende Infos gibt es auf www.heppenheim.de

„Gelesen wird immer – und jetzt vermutlich mehr denn je“, meint Kerstin Koob, Leiterin der Heppenheimer Stadtbücherei, deren Team trotz Schließung noch einen umfangreichen anbietet. Alle vor der Schließung entliehenen Medien wurden pauschal auf Mitte Mai verlängert, sodass niemand befürchten muss, gemahnt zu werden.

Taschen voller Bücher ausleihen
Die Entleihung von digitalen Medien ist rund um die Uhr unter www.hessen.onleihe.de möglich. Das Angebot Medientaschen zu bestellen, wird von den Heppenheimern bereits rege genutzt. Diesen Spezialservice bietet der OPAC der Stadtbücherei unter https://opac.winbiap.net/heppenheim. In diesem Medienkatalog kann man nachzuschauen, welche Medien noch verfügbar sind. Bis zu zehn Stück können dann unter Angabe von Namen und Lesernummer, sowie Autor, Titel, Standort und der 8stelligen Mediennummer per E-Mail bestellt werden. Die Abholung der Büchertasche erfolgt kontaktlos über einen Windfang. Den Zeitpunkt der möglichen Abholung erfahren die Besteller per Antwort-Mail.

Mitglied werden
Der Service ist nur für Mitglieder möglich. Aber jeder kann per E-Mail an buecherei(at)stadt.heppenheim.de Neumitglied werden und dann sofort den Service nutzen. Erforderlich ist dafür die Angabe von Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefon, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und eine Kopie beider Seiten des Personalausweises als Dateianhang. Unterschrift und Gebühren werden zu einem späteren Zeitpunkt geleistet.

Rückgabe von entliehenen Medien
Auch die Medienrückgabe ist nun geregelt – ebenfalls kontaktlos und mit Medienquarantäne. Dazu müssen die Kunden ihre Medien in einen sauberen Plastikbeutel packen und einen Zettel mit Namen und Lesernummer dazulegen. Dieser Beutel muss verschlossen und anschließend vom Leser selbst in der Garage der Stadtbücherei (im hinteren Hof) abgestellt werden. Die Rückgabemöglichkeit ist ausschließlich in der KW 16, von Dienstag, 14.04. bis Freitag, 17.04. möglich. Die Garage ist zu diesem Zweck an den genannten Tagen von 09:.00 – 14:00 geöffnet. In der Folgewoche bleiben diese Bücher dann in Quarantäne. In der daran anschließenden Woche werden die Medien vom Büchereiteam zurückgebucht und aufgeräumt. Ab dann stehen sie der Ausleihe per Medientasche wieder zur Verfügung. Übrigens können alle Medienarten per Tasche ausgeliehen werden – also nicht nur Bücher, sondern auch Spiele, DVD, Tonies, CDs und Konsolenspiele.

Alle Informationen zum Serviceangebot der Stadtbücherei gibt es laufend aktualisiert im Internet unter https://opac.winbiap.net/heppenheim und www.heppenheim.de/Stadtbücherei

Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Heppenheim auch im Zuge der Corona-Krise aufrecht zu erhalten, sollen die Einsatzkräfte nicht unnötigen Gefahren ausgesetzt werden. Eine hohe Ansteckungsgefahr besteht u.a. bei Feuerwehreinsätzen, da sich menschliche Nähe im Stützpunkt und auf dem Weg zum Einsatzort nicht vermeiden lässt.

Ziel ist es daher, Fehlalarme und damit Einsätze möglichst zu vermeiden und so den Kontakt der Feuerwehrleute untereinander zu reduzieren. Zurzeit gehen vermehrt Alarme in der Leitstelle ein, die sich dann als Fehlalarm herausstellen, da lediglich landwirtschaftliche Abfälle verbrannt werden. Um die Zahl der Einsätze zu reduzieren und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr aufrecht zu erhalten, sind Nutzfeuer bis auf weiteres nicht mehr erlaubt.