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Pressemitteilung von Hessen Mobil


L 3111: Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Viernheim und Hüttenfeld

Hessen Mobil: Vorabmaßnahmen beginnen


Wie bereits angekündigt beginnt Hessen Mobil im Laufe dieser Woche mit den Vorabmaßnahmen zum Neubau eines straßenbegleitenden Radweges im Zuge der Landesstraße L 3111 zwischen Viernheim und Hüttenfeld.

Diese Vorabmaßnahmen beinhalten zum einen Baumfällarbeiten sowie den Umbau und die Versetzung einer bestehenden Amphibien-Leiteinrichtung, die sich beidseits der Fahrbahn auf einer Länge von insgesamt etwa 1.400 Metern befindet. Die bestehende Leiteinrichtung wird im Rahmen der Maßnahme abgebaut und anschließend als bauzeitliches Provisorium mit einem Abstand von etwa 10 Metern zum Fahrbahnrand neu errichtet.

Die Baumfällarbeiten finden abschnittsweise im Bereich der Trasse des neu geplanten Radweges auf der westlichen Seite der L 3111 statt und werden als Tagesbaustellen jeweils zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr unter halbseitiger Sperrung der Landesstraße durchgeführt. Der Verkehr wird in dieser Zeit mittels einer Baustellenampel geregelt. Beim Fällen einzelner Bäume kann darüber hinaus ein kurzzeitiges Anhalten des Verkehrs notwendig werden.

Die Kosten der Vorabmaßnahmen belaufen sich auf rund 62.000 Euro und werden vom Land Hessen getragen.

Zur Baumaßnahme:
Die Vorabmaßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zum Neubau eines straßenbegleitenden Rad- und Gehweges entlang der Landesstraße L 3111 zwischen Viernheim und Hüttenfeld. Die Bauarbeiten sollen nach derzeitiger Planung im April 2022 mit Kampfmittelsondierungen beginnen und voraussichtlich bis Ende 2023 andauern.

Zwischen Viernheim und dem Lampertheimer Stadtteil Hüttenfeld besteht derzeit keine direkte Radwegeverbindung. Der Radverkehr muss daher im fließenden Verkehr der L 3111 mitgeführt werden oder alternativ mehrere Kilometer Umweg über das umliegende Wald- und Wirtschaftswegenetz nehmen.

Mit dem Bau des neuen, durchgehenden und parallel zur Fahrbahn verlaufenden Geh- und Radweges wird eine direkte Verbindung für den unmotorisierten Verkehr geschaffen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit für diesen deutlich erhöht.

Der neu herzustellende Radweg beginnt am Anschluss des Kreisverkehrsplatzes am Ortseingang Viernheim und erstreckt sich auf einer Länge von rund 4,2 Kilometern bis zur Einmündung der Viernheimer Straße in Hüttenfeld. Er verläuft in einer Breite von etwa 2,50 Metern und in einem Abstand von rund 1,75 Metern zur Fahrbahn westlich der Landesstraße und orientiert sich in seinem Verlauf an der L 3111. Nach rund 550 Metern quert der Radweg die Lorscher Straße über die bestehenden
Fahrbahnteiler und verläuft bis zur Einmündung der Viernheimer Straße weiter auf der Westseite der L 3111. Im Bereich der Viernheimer Straße quert der Radweg die Landesstraße über eine neu herzustellende Querungshilfe und endet in der Viernheimer Straße.

Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird darüber hinaus die Fahrbahn der Landesstraße in diesem Bereich saniert. Zudem beinhaltet die Gesamtmaßnahme den Bau einer neuen Amphibienschutzanlage mit insgesamt 10 Amphibiendurchlässen, Amphibienleiteinrichtungen und Stopprinnen.

Mehr Informationen zu Radwegen finden Sie auf unserer Internetseite unter <https://mobil.hessen.de/radverkehr>.

Ab 22.11.2021 ist der Baubeginn der Straßenerneuerung am Eckweg geplant. Neben der stark geschädigten Fahrbahn wird auch die Entwässerungseinrichtung erneuert. Für die Maßnahme wird auf Höhe des ehemaligen Vitos-Geländes eine Vollsperrung des Eckwegs eingerichtet. Eine Zu-/Abfahrt des südlich gelegenen Eckwegs in Richtung Laudenbach ist dann ausschließlich über die von der B3 abgehenden Zuwegungen möglich. Der Friedhofparkplatz ist weiterhin nutzbar. Die Straßenerneuerung soll bis Ende Dezember 2021 abgeschlossen sein.  



Die Veranstaltung zum internationalen Gedenk- und Aktionstag Nein zu Gewalt an Frauen am 25. November findet aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht statt. Aufgrund der hohen Infektionszahlen sind Menschenansammlungen zu vermeiden.
Die Kreisstadt Heppenheim zeigt sich solidarisch mit den Menschen, die sich für ein gleichberechtigtes, freies und selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen einsetzen und lässt die Fahnen in der Zeit vom 25.11. bis 02.12.2021 sowohl vor dem Stadthaus als auch vor dem Rathaus wehen als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.



Lesestartpakete in der Stadtbücherei

„Lesestart 1–2–3“ ist ein bundesweites Programm zur frühen Sprach- und Leseförderung. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und von der Stiftung Lesen durchgeführt. Die Stadtbücherei Heppenheim ist Anlaufstelle für die dritte Phase der Leseförderungsaktion.
In drei aufeinander folgenden Jahren erhalten Eltern für ihre Kinder im Alter von einem, zwei und drei Jahren Lesestart-Sets. Die ersten beiden Sets können Eltern in teilnehmenden Kinderarztpraxen bekommen, das dritte Set in der Bücherei vor Ort. Zu allen drei Sets gehören ein altersgerechtes Bilderbuch, Informationen für die Eltern mit Alltagstipps zum Vorlesen und Erzählen und eine kleine Stofftasche.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, dazu: „Lesen öffnet Horizonte – in allen Lebensphasen, von der Kindheit über die Jugend bis ins Erwachsenenalter. Kinder lernen dabei auch, sich zu konzentrieren, Zusammenhänge zu verstehen und, ganz nebenbei, ihren Wortschatz zu erweitern. Sie lieben die gemeinsame Vorlese-Zeit als Momente der Geborgenheit, der Ruhe und Zuwendung. Dabei legen Sie ganz spielerisch eine zentrale Grundlage für den späteren Bildungsweg.“ (Quelle: Das Programm Lesestart | Lesestart 1-2-3; https://www.lesestart.de/ueber-lesestart/das-programm/)
„Lesestart1-2-3“ zielt darauf, Kinder von klein auf für Bücher und das Lesen zu begeistern und die Eltern zu motivieren, das (Vor-)Lesen stärker im Familienalltag zu verankern. Dazu braucht es ein großes Partner-Netzwerk, in dem auch die Stadtbücherei Heppenheim eine besondere Rolle zukommt.
Das Lesestart-Paket für Dreijährige ist eine kleine Stofftasche mit blauem Henkel, die das Bilderbuch „Unsere Tiere und ihre Kinder“ und eine Broschüre für die Eltern beinhaltet. Es kann kostenlos in der Stadtbücherei Heppenheim in der Graf-von-Galen-Str. 12 an der Theke abgeholt werden - solange der Vorrat reicht. Kommen Sie mit der/dem Dreijährigen vorbei.

Weitere Informationen zu „Lesestart 1-2-3“ und Übersetzungen als Download finden sich unter www.lesestart.de.

Unter dem Motto „Wir impfen Sie! Hier & jetzt!“ startet aktuell eine Kampagne des Kreises Bergstraße, bei der die mobilen Impfteams die Kommunen im Kreis Bergstraße ansteuern um Impfungen durchführen.

Am kommenden Mittwoch (10.11.2021) findet ein Termin in Heppenheim statt. Von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr können sich Impfwillige ohne Voranmeldung in der Musikschule Heppenheim im Probenraum im Untergeschoss (Seiteneingang Stadthaus, Friedrichstraße 21,) impfen lassen. Dabei ist es nicht relevant, ob Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung. Solange der Impfstoff verfügbar ist werden die Impfungen durchgeführt.

Verimpft wird beim Termin in Heppenheim ausschließlich das Vakzin von BioNTech/Pfizer. Das Team wird insgesamt 150 Impfdosen mitbringen.

Bei den sog. Boosterimpfungen ist zu beachten, dass ein Zeitraum von 6 Monaten nach der letzten Impfung vergangen ist. Ausnahme ist nur die Einmalimpfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson, hier muss die erste Impfung lediglich 4 Wochen zurückliegen.



Das Ordnungsamt der Stadt Heppenheim weist darauf hin, dass Gewerbetreibende, die einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche zur Werbung für ihre Geschäfte in Anspruch nehmen, eine Genehmigung für diese Sondernutzung benötigen. Wer beispielsweise Kundenstopper, Warenbänke, Fahrradständer, Infostände oder Container aufstellen möchte, muss einen Antrag auf Sondernutzung stellen.

Entsprechende Anträge für das Jahr 2022 gibt es im Onlineverfahren oder zum Download auf der städtischen Homepage unter www.heppenheim.de, Rubrik rathaus&politik/buergerservice/formulare/ oder beim Ordnungsamt in der Gräffstraße 7-9, Zimmer 34 und 35.

Die Sondernutzungserlaubnis gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss nach Ablauf des Jahres neu beantragt werden.

Für Rückfragen stehen Frau Fix, Tel. 06252 13-1208 oder Herr Trares, Tel. 06252 13-1215, zur Verfügung

Für die Bewohner der Bewohnerparkbereiche

A: Altstadt/Graben/Siegfriedstraße 1 bis 31 bzw. 2 bis 68
B: Bensheimer Weg/Heinrichstraße/Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-14/Marienstraße
C: Karl-Marx-Straße/Karlstraße/Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/Walther-Rathenau-Straße (zwischen Ludwigstraße und Hagenstraße)/In der Krone/Bahnhofstraße/Ernst-Schneider-Straße (zwischen In der Krone und Neckarstraße)/Neckarstraße (zwischen Lorscher Straße und Ernst-Schneider-Straße)

besteht ab dem 10.11.2021 die Möglichkeit, neue Parkausweise für das Jahr 2022 zu beantragen.

Über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) können die Bewohnerparkausweise online beantragt werden. Unter der Rubrik Rathaus & Politik/Bürgerservice steht das entsprechende Formular zur Verfügung. Der Bewohnerparkausweis wird dem Antragsteller zusammen mit der Rechnung zugesandt.

Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat und im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder des EU-Kartenführerscheins der Klasse B ist, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich.

Die Bewohnerparkausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten genannten Öffnungszeiten beantragt werden. Für die Antragstellung wird ein Personalausweis sowie ein Fahrzeugschein benötigt.

Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhalteverbote hat, kann auf Antrag eine Parkkarte pro Gewerbe erhalten. Die Parkberechtigungen für Gewerbetreibende können unter Vorlage des Gewerbescheines nur beim Ordnungsamt beantragt werden.

Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis/Parkkarte 30,00 €. Jede Änderung der Parkausweise kostet weiterhin 5,00 €.

Bewohnerparkausweise bzw. Parkkarten sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Ausweise für das Jahr 2021 verlieren demnach ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2022.

Ausnahmegenehmigungen für Ärzte (Kosten 50,00 €), für Handwerker (Kosten 100,00 €) und für Soziale Dienste (Kosten 100,00 €) für das Kalenderjahr 2022 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden.

Handwerker können Handwerkerparkausweise beantragen, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar oder Frankfurt Rhein-Main Gültigkeit haben. Nähere Informationen gibt es beim Ordnungsamt.

Beantragung online:
www.heppenheim.de/Rathaus & Politik/ Bürgerservice

Auskunft Bürgerbüro:
Friedrichstraße 21 | Tel. 06252 13-3000
Montag – Freitag     08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag         10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Auskunft Ordnungsamt:
Gräffstraße 7 – 9 | Tel. 06252 13-1215 | Tel. 06252 13-1208
Montag – Freitag     08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie nach tel. Vereinbarung

Die Heppenheimer Kellerweihnacht wird auch in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Entscheidung fiel den beteiligten Akteuren der Stadt- und Laternenführer-Gilde nicht leicht. Da nicht alle Keller fristgerecht zur Verfügung standen und coronagerechte alternative Spielorte keine Akzeptanz seitens der Mitwirkenden fanden, entschied man sich für die Absage der Kellerweihnacht.

 Gleich zweimal gab es während der vergangenen Herbstferien für Kinder und Jugendliche in Heppenheim die Möglichkeit, aktiv zu werden. Und sie haben sie redlich genutzt.

In der ersten Woche der hessischen Herbstferien fand die Jugendsammelwoche statt. Heppenheimer Vereine konnten sich mit ihren Kinder- und Jugendgruppen beteiligen um Geld für die Jugendarbeit zu sammeln. Seit mehr als 70 Jahre gibt es dieses erfolgreiche Projekt der sammelnden Kinder- und Jugendgruppen.

In Heppenheim wird das Angebot von der städtischen Jugendförderung koordiniert und unterstützt. Mehrere Heppenheimer Vereine sammelten erfolgreich für eine gute Jugend- und Vereinsarbeit.

In der zweiten Ferienwoche fand das Herbstprogramm der Jugendförderung Heppenheim statt. Dabei hieß es für zwei Gruppen mit insgesamt dreißig Kindern aus Heppenheim wieder Spiel, Spaß und gute Laune. Im Angebot war ein buntes und abwechslungsreiches Programm für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren. Dazu gehörten Wanderungen durch den bunt gefärbten Herbstwald, künstlerisches Arbeiten in Zusammenarbeit mit dem in Heppenheim ansässigen Veranstalter „Dein Unikat“, arbeiten mit Elektronik im „digi-space“ der Vision Bergstraße, historische Begegnungen im Museum oder einfach nur Gruppentage mit Freunden im Jugendzentrum Oase. Das Programm hatte für Jeden etwas Passendes im Angebot und die Kinder und Jugendlichen waren mit viel Freude dabei.

Informationen über Veranstaltungen, Projekte, Öffnungszeiten der Jugendfreizeiteinrichtung Oase ua. gibt es auf der www.heppenheim.de /leben in heppenheim / jugendförderung, Tel. 06252 74258 oder per E-Mail jugendfoerderung@stadt.heppenheim.de
 
 

Die Stadtwerke Heppenheim installieren einen neuen Trinkwasserbehälter für die Wasserversorgungsanlage Starkenburg. Die Anlieferung des Behälters ist für Mittwoch 03.11.2021 geplant.

Da es sich um ein Transportfahrzeug mit Übermaßen handelt, muss für die gesamte Zufahrtsstrecke über den Starkenburgweg ab Kreuzung Lehrstraße / Kleiner Markt bis zum Bolzplatz unterhalb der Starkenburg der gesamte öffentliche Straßenbereich freigehalten werden.

Der Schwertransport wird nach aktueller Planung gegen 04:30 Uhr in Heppenheim ankommen. Das für diesen Anlass eingerichtete Parkverbot auf der Zufahrtstrecke muss demnach bereits in der Nacht vom 02.11.2021 auf 03.11.2021 strikt eingehalten werden.

Nach jetzigem Stand können die Einschränkungen am 03.11.2021 ab 12:00 Uhr vollständig aufgehoben werden.