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Die in der Innenstadt bestehende Parkraumbewirtschaftung wird mit Beginn des Monats November auf weitere Bereiche ausgedehnt. Dies gilt zum einen für die Werlestraße im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Graben. Hier entspricht die Parkscheinpflicht zukünftig den bereits in der Wilhelmstraße und auf dem Parkhof geltenden Regelungen (Montag-Freitag 08:00 – 19:00 Uhr, Samstag 08:00 – 13:00 Uhr).

Ein zweiter Parkscheinautomat wurde in der Gräffstraße im Bereich zwischen Laudenbacher Tor und Graben installiert. Hier muss man zukünftig wie auf dem Graben von Montag – Samstag zwischen 08.00 – 21.00 Uhr ein Parkticket ziehen.

Ziel der Maßnahme ist es, den Kunden der umliegenden Behörden, Geschäfte, Schulen und Gastronomie verstärkt Parkflächen anbieten zu können.

Die Parkscheinautomaten sind zurzeit noch verhüllt. In den nächsten Tagen wird die erforderliche Beschilderung montiert. Mit der Enthüllung der Parkscheinautomaten Anfang November tritt die neue Regelung in Kraft.

Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist an den kommenden fünf Samstagen (31.10., 07.11., 14.11., 21.11. und 28.11.2020) in der Zeit zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ausnahmsweise möglich.
 
Die Grünabfälle dürfen auf außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücken, auf denen sie anfallen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.
 
Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst nur auf die genannten Termine begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.

Zur Umsetzung des hydraulischen Sanierungskonzeptes am „Starkenburgweg“ in Heppenheim werden der Mischwasserkanal und die Zuläufe zwischen Haus Nr.15 bis Haus Nr. 50 per TV-Kamera untersucht.

Die Inspektionsarbeiten beginnen am Montag, 26.10.2020, in der Zeit von ca. 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr und dauern voraussichtlich bis Freitag, 06.11.2020.
Für die Anlieger wird eine Zufahrt zu den Grundstücken weitestgehend möglich sein, lediglich im Bereich der Inspektionsstelle wird es zeitweise zu Einschränkungen bei der direkten Durchfahrt geben.

Die Zufahrt für die Rettungsdienste ist jederzeit gewährleistet.
Wir bemühen uns die Maßnahme zügig durchzuführen und bitten um Verständnis.

Im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion 2020 des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, des ADAC Hessen-Thüringen e.V. sowie der Landesverkehrswacht Hessen e.V. wurden interessierten Städten und Gemeinden Dialog-Displays im Wert von insgesamt über 75.000 € kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bei einer Losaktion zählte Heppenheim zu den glücklichen Gewinnern eines solchen Dialog-Displays und wird dieses ab sofort im Nahbereich von schutzbedürftigen Einrichtungen zur Sensibilisierung der Autofahrer einsetzen. Zunächst soll es Verkehrsteilnehmer im Bereich der Martin-Buber-Schule zu angepasstem Fahren animieren.

Dialog-Displays wirken nach dem „Lob-und-Tadel-Prinzip“: Beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erscheint ein strahlender Smiley, andernfalls ein trauriger Smiley. Ihr Einsatz bietet sich besonders in verkehrlich sensiblen Bereichen wie z.B. bei Grundschulen, Kindergärten, Seniorenheimen etc. an.
Im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion 2020 des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, des ADAC Hessen-Thüringen e.V. sowie der Landesverkehrswacht Hessen e.V. wurden interessierten Städten und Gemeinden Dialog-Displays im Wert von insgesamt über 75.000 € kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bei einer Losaktion zählte Heppenheim zu den glücklichen Gewinnern eines solchen Dialog-Displays und wird dieses ab sofort im Nahbereich von schutzbedürftigen Einrichtungen zur Sensibilisierung der Autofahrer einsetzen. Zunächst soll es Verkehrsteilnehmer im Bereich der Martin-Buber-Schule zu angepasstem Fahren animieren.

Dialog-Displays wirken nach dem „Lob-und-Tadel-Prinzip“: Beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erscheint ein strahlender Smiley, andernfalls ein trauriger Smiley. Ihr Einsatz bietet sich besonders in verkehrlich sensiblen Bereichen wie z.B. bei Grundschulen, Kindergärten, Seniorenheimen etc. an.

Pressemitteilung des Kreises Bergstraße

Kreis erlässt Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus

Kreis Bergstraße (kb). Rund 100 Personen haben sich in den vergangenen sieben Tagen im Kreis Bergstraße mit dem Corona-Virus angesteckt. Die Inzidenz für den Kreis Bergstraße lag am Donnerstag, 15.10., bei 36,23 und damit über 35. Ab einer Inzidenz von 35 ist die dritte Stufe des hessischen Eskalationskonzeptes zur Eindämmung des Corona-Virus erreicht. Es sieht vor, dass dann Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ausgeweitet werden müssen. Außerdem erfolgt eine Einbindung des Planungsstabs COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums.
 
Angesichts dieser Situation und des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens im Kreis Bergstraße wird der Kreis am Samstag eine Allgemeinverfügung bekanntmachen, die mit ihrer Veröffentlichung sofortige Gültigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises hat. In der Allgemeinverfügung ist geregelt:
 
In Gastronomiebetrieben und Übernachtungsbetrieben sowie Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés und Eisdielen soll eine Maskenpflicht gelten beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten sowie in Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen. Ausnahmen sind vorgesehen für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen Bedeckung tragen können.
 
In Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sollen Besuche stärker gesteuert werden. Das Gleiche gilt für Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
Besuche in Einrichtungen zur gemeinschaftliche Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern werden grundsätzlich ausgeschlossen.
 
Diese Regelungen der Allgemeinverfügung sollen zunächst bis 31.10.2020 gelten.

Im Bereich der Veranstaltungen werden genehmigungspflichtige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos usw. mit einer Teilnehmerzahl von über 250 Personen, nicht mehr durch das zuständige Kreisgesundheitsamt genehmigt. Bereits erteilte Genehmigungen für Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen seien dann unwirksam und erlöschen. Darüber hinaus soll für genehmigungspflichtige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches mit einer Teilnehmerzahl von über 100 Personen eine Anmeldepflicht beim Kreisgesundheitsamt gelten.

Die Regelungen für Veranstaltungen sollen zunächst bis 30.11.2020 gelten.

Im Bereich der Schulen ist in Absprache mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt vorgehen, dass der Unterricht an den Grundschulen nur im Klassenverband erfolgen soll. Ab der Sekundarstufe II, auch in den Berufsschulen, soll - in Ergänzung der bisher bereits durch Landesverordnung geregelten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - die Verpflichtung bestehen, diesen auch während des Unterrichts zu tragen. In der Sekundarstufe I soll die Verpflichtung bestehen, einen Mund-Nasen-Schutz während des klassenübergreifenden Unterrichts zu tragen.
 
Die Regelungen für Schulen sollen zunächst bis 15.11.2020 gelten.
 
Die genauen Regelungstatbestände und Ausnahmen können in der Allgemeinverfügung nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung wird am Samstag, den 17.10.2020 in den Bekanntmachungsorganen des Kreises Bergstraße veröffentlicht. Außerdem wird sie auf der Homepage des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de abrufbar sein.
 
Landrat Christian Engelhardt teilt dazu mit: „Mit diesen Maßnahmen wollen wir versuchen, das aktuelle Infektionsgeschehen bei uns im Kreis zu reduzieren.“
 
Engelhardt appelliert dabei an alle Bürgerinnen und Bürger: „Uns wird die Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht gelingen, wenn sich nicht alle an die geltenden Maßnahmen halten. Ich appelliere, gemeinsam mit Gesundheitsdezernentin Diana Stolz, an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regeln einzuhalten! Niemand von uns möchte einen Lock-Down. Niemand von uns möchte die Folgen eines Lock-Downs spüren! Die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, die Abschottung von älteren und kranken Menschen, die massive Beschränkung der sozialen Kontakte, aber auch wirtschaftliche Probleme, einschließlich der Sorgen um den Erhalt des Arbeitsplatzes, all das sind die Folgen eines Lock-Downs. Wir möchten dies um jeden Preis vermeiden. Es darf deshalb auch nicht sein, dass die vielen, die sich an die aktuellen Regeln halten, unter der Unvernunft einiger weniger leiden müssen. Wir werden deshalb auch die Einhaltung der Regeln kontrollieren lassen.“ Der Bergsträßer Landrat hat daher bereits am Mittwoch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden gesprochen und um Unterstützung durch die Ordnungsämter der Kommunen gebeten.
 
Auch Gesundheitsdezernentin Diana Stolz appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Es ist wichtig, dass wir alle deutlich achtsamer werden. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann mit dem eigenen Verhalten dazu beitragen, dass wir in der Lage bleiben, das Infektionsgeschehen bei uns im Kreis unter Kontrolle zu behalten.“ Der Schlüssel für die Eindämmung des Virus, so Stolz, sei insbesondere auch die Kontaktverfolgung, welche das Gesundheitsamt leistet. Schon jetzt sei zu beobachten, dass bei vielen der in letzter Zeit festgestellten Neuinfizierten nicht gleich festgestellt werden konnte, wo sich diese angesteckt hatten. Die Gesundheitsdezernentin appelliert deshalb auch an die Bürgerinnen und Bürger, die Corona-App zu nutzen.

Die Heppenheimer Kellerweihnacht wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Diese Entscheidung wurde nun von den beteiligten Akteuren der beliebten Veranstaltung getroffen. Da die Einhaltung der derzeit geltenden Corona Hygienemaßnahmen, insbesondere der Abstandsregeln in den kleinen Kellern nicht möglich ist, muss die Kellerweihnacht in diesem Jahr leider ausfallen.

Die Veranstalter, die Stadt Heppenheim, die Stadt- und Laternenführergilde sowie die Heppenheimer Altstadtfreunde hoffen, dass die Heppenheimer Kellerweihnacht im nächsten Jahr wieder durchgeführt werden kann.

Ab Oktober starten wieder die Internet-Kurse für Einsteiger in der Stadtbücherei Heppenheim. Sie finden jeweils am letzten Mittwoch eines Monats in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr statt.

Auf Grund der aktuellen Corona-Richtlinien wird die Teilnehmerzahl eingeschränkt, um den Mindestabstand einhalten zu können. Während des Kurses ist eine Mund- Nasenbedeckung zu tragen.

Zum nächsten Termin am Mittwoch, 28. Oktober 2020 sind noch Plätze frei. Es wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten.

Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Stadtbücherei, Graf-von-Galen-Straße 12, Tel. 06252 69630.

Für den Endausbau der Straßendecke im Gewerbegebiet Süd wird die Lise-Meitner-Straße in mehreren Bauabschnitten gesperrt. Ab dem 12.10.2020 beginnt der erste Bauabschnitt zwischen L3398 und Opus Straße.

Die Umleitung erfolgt dann über die L3398 – Tiergartenstraße – Hunsrückstraße – Westerwaldstraße – An der Autobahn – Energiestraße. Die Zufahrt zu den ansässigen Firmen soll jederzeit gewährleistet bleiben. Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Anfang Dezember dauern.

Zur Verlegung von Versorgungsleitungen für einen Hausanschluss muss die Borsigstraße vom 07.10.2020 bis 16.10.2020 für den Verkehr gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Daimlerstraße – Zeppelinstraße – Benzstraße.

„Sagen und Geschichten aus längst vergangener Zeit“ erwarten Kinder ab vier Jahre am Samstag, 17.10.2020 um 19:00 Uhr bei einer öffentlichen Kinderlaternenführung. Wenn die Dämmerung sich langsam über die Altstadt legt, erzählt die kleine Ratte Ratz Pfeifer, wie die Sagen in die Heppenheimer Altstadtlaternen kamen. Erzählt werden weitere kindgerechte Geschichten aus Heppenheim und der Region, wie die vom mutigen Geisterhund Melampus oder den würstchenverrückten Riesen vom Felsenmeer.

Treffpunkt ist am Kurfürstenplatz. Die Teilnahmegebühr beträgt 3 € pro Kind und 6 € für die Begleitperson. Eine Voranmeldung ist notwendig.

Weitere Termine für öffentliche Kinderführungen in den Herbstferien:
06.10.2020 - 15:00 Uhr Kinderstadtführung
06.10.2020 - 19:30 Uhr Kinderlaternenführung (8-12 Jahre)
07.10.2020 - 15:00 Uhr Kinderstadtführung
08.10.2020 - 15:00 Uhr Kindermühlenführung
09.10.2020 - 19:30 Uhr Kinderlaternenführung (4-8 Jahre).

Es gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln während der Führungen. Weitere Informationen und Anmeldung bei der Tourist Information unter Tel. 06252 13-1171/1172.