Bundestagswahl 2021


Die Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2021 vom 8. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2769) am Sonntag, dem 26. September 2021, statt. Auf der Homepage des Bundeswahlleiters gibt es u.a. aktuelle Informationen zur Teilnahme an der Wahl für Deutsche im Ausland.

Auf den Seiten den Bundeswahlleiters gibt es umfangreiche Informationen für Wähler, Wahlhelfer und Wahlbewerber.

06.09.2021 Wahlbekanntmachung für die Bundestagswahl 2021

Wahlbekanntmachung für die Bundestagswahl 2021

 
Bereitstellungstag: 06.09.2021

24.08.2021 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

28.05.2021 Mithilfeerklärung für die Arbeit in einem Wahlvorstand

Mithilfeerklärung für die Arbeit in einem Wahlvorstand

Bei jeder anstehenden allgemeinen Wahl sind in Heppenheim die Wahlvorstände von 16 Wahlbezirken und 4-5 Briefwahlbezirken zu besetzen. Bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 wurden in Anbetracht der aktuellen Situation 10 Briefwahlbezirke eingerichtet, da mit einem erhöhten Briefwahlaufkommen zu rechnen war. Gleiches gilt für die Bundestagswahl am 26. September 2021. Das bedeutet die Suche nach über 200 freiwilligen Heppenheimer Wahlberechtigten, die bereit sind, am Wahltag ein solches Wahlehrenamt auszuüben.

Für die Funktion eines/einer Vorsitzenden oder eines Schriftführers/einer Schrift-führerin wird man in der Regel auf Personen zurückgreifen, die bereits über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Für die Funktion eines Beisitzers/einer Beisitzerin ist keinerlei Vorkenntnis erforderlich. Alle Wahlhelfer werden durch Informationsmaterial auf ihr Amt vorbereitet.

Der zeitliche Aufwand am Wahltag umfasst den Einsatz am Vormittag oder am Nachmittag sowie die Zeit nach 18:00 Uhr für die Auszählung der Stimmen nach dem Schließen der Wahllokale. (Für die Briefwahlvorstände beginnt die Arbeit erst am Nachmittag mit der Öffnung der Briefwahlumschläge und der Stimmenauszählung.)

Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich; jedes Mitglied erhält jedoch ein sog. „Erfrischungsgeld“ gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Bei Interesse an dieser interessanten Tätigkeit füllen Sie bitte möglichst alle Felder aus, damit wir Ihre bisherigen Erfahrungen richtig einschätzen können. Wir tragen Sie dann in die Liste der Freiwilligen ein; dies bedeutet jedoch noch nicht automatisch eine Berufung in einen Wahlvorstand für die nächste Wahl.

Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie:
Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen
(FFP2-Masken) und die Wahllokale mit Desinfektionsmittel sowie Plexiglasscheiben ausgestattet.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.


Formular - Mitarbeit in einem Wahlvorstand