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Gemäß der neuesten Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 07.05.2020 müssen die Heppenheimer Sommer-Großveranstaltungen leider abgesagt werden. Das betrifft den Bergsträßer Weinmarkt (26.06.-05.07.2020), das Internationale Straßentheaterfestival Gassensensationen (08.-11.07.2020) und die Stadtkirchweih (31.07.-03.08.2020).

Die Vorgaben der Verordnung gestatten es nicht, die Heppenheimer Großveranstaltungen mit tausenden von Menschen in der Altstadt, auf der Freilichtbühne und auf dem Graben durchzuführen. Die Stadt Heppenheim, der Verein Bergsträßer Weinmarkt e.V. und die Freunde und Förderer der Gassensensationen Heppenheim e.V. als Mitveranstalter bedauern dies sehr. Sie sehen jedoch in der aktuellen Situation keine andere Möglichkeit, um Besucher, Betreiber, Künstler und Mitarbeiter zu schützen.

Die Entscheidung zur Absage wurde zeitnah getroffen, um Planungs- und Kostenaufwand für alle Beteiligten in Grenzen zu halten. Bereits geschlossene Verträge wie beispielsweise für Standplätze und Musikgruppen werden, soweit möglich, für das kommende Jahr übernommen.

Der Bauhof der Stadt Heppenheim engagiert sich stark, um immer wieder illegal entsorgte Abfälle im Stadtgebiet und der Umgebung einzusammeln.
 
So musste er beispielsweise in diesen Tagen mehrere Abfallsäcke mit gemischten Haushaltsabfällen am Opelkreisel/Bürgermeister-Kunz-Straße beseitigen, die ein Bürger hier abgestellt hatte. Da sich im Müll Hinweise auf den Verursacher fanden, konnte dieser schnell durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ausfindig gemacht werden. Der Bürger zeigte sich einsichtig, muss aber dennoch mit einem Bußgeld rechnen. Die Ordnungspolizei erläuterte ihm die Regeln der Abfallentsorgung und wies auf die Möglichkeit hin, Abfälle am Wertstoffhof des ZAKB in Heppenheim ordnungsgemäß abgeben zu können.
 
„Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeldverfahren nach sich zieht“, kommentierte Bürgermeister Rainer Burelbach den aktuellen Fall. „Wir werden auch in Zukunft illegale Müllablagen konsequent verfolgen und ahnden.“
 
 

Laut Beschluss der Hess. Landesregierung dürfen Musikschulen seit dem 4. Mai unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Die Musikschule Heppenheim wird ab Montag, 11. Mai 2020 mit dem Unterricht unter diesen besonderen Pandemie-Bedingungen wieder starten.

Vorerst wird nur Einzelunterricht im Instrumental- und Gesangsbereich stattfinden. Kleingruppenunterricht gibt es nur, wo es unter Einhaltung der Abstände möglich ist. Der Einzelunterricht ist in allen Räumen der Musikschule unter Einhaltung des vorgegebenen Mindestabstands von 1,50 m möglich. Die Möglichkeit des Online-Unterrichts bleibt bestehen. Dafür wird die Schule mit zusätzlichen Geräten ausgestattet.

Um die Sicherheit für Schüler und Lehrer während des Aufenthalts in der Musikschule zu gewährleisten, werden alle Besucher gebeten, sich an einige Verhaltensregeln zu halten. Über diese wurden Schüler und Eltern bereits durch einen Info-Brief informiert. Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen:
  • Um Begegnungsverkehr im Gebäude weitgehend zu vermeiden ist der Zugang zur Musikschule nur über den Eingang „West“ (Fahrstuhlseite) möglich. Der Ausgang erfolgt über das Treppenhaus/Ausgang „Zwerchgasse“.
  • Die Kinder sollten pünktlich und nicht zu früh zum Unterrichtsbeginn erscheinen, um Wartezeiten im Gebäude zu vermeiden.
  • Dort wo es möglich ist, sollen die Schüler und Schülerinnen das Haus ohne Begleitung betreten und wieder verlassen.
  • Die Unterrichtsräume sollten nicht eigenständig betreten werden. Die Lehrkräfte empfangen und verabschieden die einzelnen Schüler. Dadurch wird gewährleistet, dass sich nur die erlaubte Personenzahl im Raum befindet.
  • Trotz ausreichend großer Räume ist es ggf. nötig, den Mindestabstand (1,50 m) zu unterschreiten um Erklärungen oder Korrekturen der Haltung am Instrument vorzunehmen. Daher empfehlen wir jedem Schüler dringend, einen eigenen Mund-Nasen-Schutz zum Unterricht mitzubringen und ihn bei Bedarf zu tragen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
  • Es werden feste Lüftungspausen in den Unterricht integriert.
  • Das Haus soll nach Unterrichtsende zügig über das Treppenhaus „Zwerchgasse“ verlassen werden.
  • Die Eltern wurden gebeten, mit ihren Kindern nochmals die geltenden Hygienevorschriften (Husten-Nies-Etikette) zu besprechen.
  • Bei auftretenden Krankheitssymptomen soll man nicht zum Unterricht kommen.
  • Besucher werden gebeten, auf die Aushänge und Hinweisschilder im Haus zu achten.
Bürgermeister Rainer Burelbach und Musikschulleiter Thomas Markowic freuen sich, dass nun der Unterricht wieder stattfinden kann. Sie sind zuversichtlich, dass dies ohne Gefährdung der Schüler und Lehrer möglich ist, wenn sich alle an die vorgegebenen Maßnahmen halten.

Seit dieser Woche ist das Museum für Stadtgeschichte und Volkskunde Heppenheim nach der Corona bedingten Schließung wieder geöffnet.

Zu den gewohnten Zeiten am Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag jeweils von 14:00-17:00 Uhr, haben die Besucher unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen die Möglichkeit, nach dem Lockdown wieder ein wenig Kultur zu genießen. Dabei ist im Museum nicht nur der Besuch der Dauerausstellung zur Heppenheimer Stadtgeschichte möglich, zu sehen ist ebenfalls die bis zum 28. Juni 2020 verlängerte Sonderausstellung „GESTE-MASKE-TANZ im Fokus zwischen Neuer Sachlichkeit und Neuem Sehen“.

Klima-Bündnis-Kampagne STADTRADELN geht in die nächste Runde

Seit 2008 treten deutschlandweit Kommunalpolitiker und Bürger für mehr Klimaschutz und Radverkehr in die Pedale. Das Stadtradeln wird trotz Corona-Krise auch in diesem Jahr stattfinden, denn Veranstalter und das Bundesgesundheitsministerium sind davon überzeugt, dass das Fahrrad das sinnvollste Verkehrsmittel für die täglichen Wege zum Einkaufen oder zur Arbeit ist. Es ist außerdem die beste Alternative zum ÖPNV und in vielen Fällen dem Auto vorzuziehen.

Zugleich bietet das Radfahren die Möglichkeit, sich trotz Einschränkung des öffentlichen Lebens an der frischen Luft zu bewegen und Ausflüge zu unternehmen. Das fördert die Gesundheit und bietet viel Abwechslung, ohne einen zu engen, zwischenmenschlichen Kontakt zu riskieren. Wer die Kilometer anschließend beim STADTRADELN einträgt kann so, zumindest digital, in Austausch mit anderen Menschen treten. Dass beim Radeln die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind, versteht sich von selbst.

Heppenheim ist vom 18.05. bis 07.06.2020 mit von der Partie. In diesem Zeitraum können Kommunalpolitiker, Bürgerinnen und Bürger sowie alle Personen, die in Heppenheim arbeiten oder einem Verein angehören bei der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis mitmachen und möglichst viele Radkilometer sammeln. Anmelden können sich Interessierte schon jetzt unter stadtradeln.de/heppenheim.

Jeder kann ein STADTRADELN-Team gründen bzw. einem Team beitreten, um am Wettbewerb teilzunehmen. Dabei sollten die Radelnden so oft wie möglich das Fahrrad privat und beruflich nutzen. Als besonders beispielhafte Vorbilder sucht Heppenheim sogenannte STADTRADELN-Stars, die demonstrativ in den 21 STADTRADELN-Tagen kein Auto von innen sehen und komplett auf das Fahrrad umsteigen. Diese sollen nach Möglichkeit während der Aktionsphase von lokalen und/oder überregionalen Medienpartnern begleitet werden und über ihre Erfahrungen als Alltagsradler in ihrem STADTRADELN-Blog berichten.

Bürgermeister Rainer Burelbach und Erste Stadträtin Christine Bender hoffen auf eine rege Teilnahme der Heppenheimer, die damit aktiv ein Zeichen für mehr Klimaschutz und Radverkehrsförderung setzen.

Etwa ein Fünftel der klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland entstehen im Verkehr, dabei wird ein Viertel der CO2-Emissionen des gesamten Verkehrs durch den Innerortsverkehr verursacht. Wenn rund 30 Prozent der Kurzstrecken bis sechs Kilometer in den Innenstädten mit dem Fahrrad statt mit dem Auto gefahren würden, ließen sich etwa 7,5 Millionen Tonnen CO2 vermeiden.


Kontakt:
Magistrat der Stadt Heppenheim
Michael Lortz | Tel. 06252 13-1250 | heppenheim(at)stadtradeln.de

STADTRADELN ist eine internationale Kampagne des Klima-Bündnis und wird von den Partnern Ortlieb, ABUS, Busch + Müller, Stevens Bikes, Paul Lange & Co., My Bike, WSM, sowie Schwalbe deutschlandweit unterstützt.

Mehr Informationen unter
stadtradeln.de | facebook.com/stadtradeln | twitter.com/stadtradeln

Über eine großzügige Eisspende der Langnese Unilever Deutschland GmbH freuten sich in diesen Tagen die Mitarbeitenden der städtischen Kitas in Heppenheim. Im Rahmen seiner Aktion „#bettertogether“ dankt das Unternehmen den Erzieherinnen und Erziehern, die während der Corona-Pandemie die Notbetreuung in den Kitas übernehmen. Hier werden u.a. Kinder betreut, deren Eltern alleinerziehend sind oder systemrelevante Tätigkeiten ausüben und damit in ihrem Beruf unabkömmlich sind.

Unter dem Titel „Wir sagen von Herzen Danke“ wählt Langnese während des Aktionszeitraums an jedem Werktag zehn Teams aus, die unter besonderem Einsatz uneigennützig Hilfe für besonders Gefährdete oder Benachteiligte leisten oder die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Lebens und der Versorgung aufrechterhalten.

Die Mitarbeitenden der Kindetagesstätten Drachenbande, Löwenzahn, Krümelkinder, Buntspecht und Karlchen haben sich riesig gefreut, dass sie ausgewählt wurden und werden die mehr als 1000 Stück Eis gemeinsam mit den betreuten Kindern genießen. Bei der Übergabe der Spende an Petra Bartelsen, Bereichsleiterin Kinderbetreuung und Lena Lorenz, stellvertretende Leiterin der Kita Karlchen wurden selbstverständlich die Abstandsregeln beachtet.
 
 

Die Stadtbücherei Heppenheim ist ab Dienstag (28.) wieder eingeschränkt für Besucher geöffnet und die Medienausleihe vor Ort möglich.

Um Kunden und Beschäftigte möglichst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen wurden verschiedene Vorkehrungen getroffen. So dürfen sich beispielsweise maximal zehn Personen zeitgleich im Gebäude aufhalten und es ist lediglich das Aussuchen und Ausleihen der Medien möglich. Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten, Internet-PCs und Kopiergerät stehen nicht zur Verfügung. Die Besucher sollten sich nur kurze Zeit in der Bücherei aufhalten, um möglichst vielen Personen den Zugang zu ermöglichen. Außerdem wird dringend darum gebeten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.

Büchertaschen können nach wie vor über opac.winbiap.net/heppenheim bestellt und an der Garage abgeholt werden. So ist das Ausleihen von Medien ohne persönlichen Kontakt weiterhin möglich.

Die Bücherei ist bis auf weiteres zu folgenden Zeiten geöffnet:
Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr;
Mittwoch 14:00 – 18:00 Uhr;
Donnerstag 10:00 – 14:00 Uhr;
Freitag 10:00 – 14:00 Uhr.

Das Büchereiteam freut sich auf die Besucher und ist bei Fragen gerne behilflich.

Presseinformation des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hohe Waldbrandgefahr in Teilen Hessens

Umweltministerium ruft Alarmstufe A aus

„In weiten Teilen Hessens hat es seit Wochen nicht geregnet. Durch die anhaltende Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in ganz Hessen erhöht. Die für die Jahreszeit hohen Temperaturen und der intensive Wind verschärfen die Situation. Ergiebige Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Deshalb haben wir heute erstmals in diesem Jahr die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, ausgerufen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in weiten Teilen Hessens mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Mit dem Ausrufen der Alarmstufe A wird sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.

„Unser Wald ist durch den Klimawandel geschwächt: Die Trockenheit der letzten Jahre, Stürme und der Borkenkäfer haben ihm stark zugesetzt. Reisig und Laub sowie abgestorbene Bäume des Vorjahres sind inzwischen stark ausgetrocknet und sind somit leicht entzündbares Material dar. Dies alles begünstigt Waldbrände. Seit Jahresbeginn hat es in Hessen bereits über 20 Waldbrände mit einer Schadfläche von rund 2 Hektar gegeben. Ich bitte deshalb alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, ergänzte Ministerin Hinz.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Das Grillen an öffentlichen Plätzen ist momentan aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht zulässig. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

Hintergrund
Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des DWD sowie weiterer Faktoren, wie z.B. der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Umweltministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst. Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet

Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern startet das Land Hessen jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen. Die Heppenheimer Vereine wurden bereits über diese Möglichkeit informiert.

Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können existenzbedrohend werden, weil Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts keine Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Das Programm dient zur Abwendung dieser pandemiebedingten existenzbedrohenden Engpässe.

Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beispielsweise für Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen und Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) beantragt werden.

Der Antrag ist online abrufbar und kann ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium gestellt werden. Finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, werden davon nicht abgedeckt.

Alle Informationen, der Antrag Corona Soforthilfe und die Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ stehen auf der Seite des Landes Hessen zum Download zur Verfügung.

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

Die Bürgermeister der Städte im Kreis Bergstraße sprechen sich für eine einheitliche Regelung bei den Kita-Gebühren aus. „Wir wollen auch bei dieser Frage einen gemeinsamen Weg einschlagen“, heißt es in einer Pressemeldung aller 22 Bürgermeister. So wird den Stadt- und Gemeindeparlamenten empfohlen, die Kita-Gebühren zunächst bei allen, die keine Leistung erhalten, nicht einzuziehen und vorerst zu stunden. Dies soll die Familien unterstützen und oft dringend benötigte Liquidität in den Haushaltskassen sichern. Darüber hinaus sollen die Gremien der Städte und Kommunen erst dann eine Entscheidung über die endgültige Frage des Erlasses fällen, wenn die Kinderbetreuung wieder den Normalbetrieb aufgenommen hat. „Die Parlamente benötigen zunächst Klarheit darüber, welche finanziellen Auswirkungen ihre Entscheidung hat. Über einen Erlass kann erst dann entschieden werden, wenn wir die finanziellen Folgen abschätzen können“, fassen die Bürgermeister von Viernheim und Bensheim, Matthias Baaß und Rolf Richter abschließend zusammen. Sie betonen hierbei auch, dass ein abgestimmtes gemeinsames Verfahren und Vorgehen ein Ausdruck der Solidarität zwischen den Bergsträßer Kommunen darstellt.

Seit dem 16. März hat das Land Hessen im Zuge der Eindämmung der Corona-Pandemie ein Betreuungsverbot in Kitas ausgesprochen und lediglich eine Notbetreuung für bestimmte Berufs- und Personengruppen zugelassen. Die Kommunen im Kreis Bergstraße haben daraufhin bis auf Weiteres die Zahlungen der Kita-Gebühren für diejenigen vorerst ausgesetzt, die keine Leistung beanspruchen. Über eine endgültige Festlegung müssen formal die Stadt- und Gemeindeparlamente entscheiden.